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Übertritt während 1. Sek. - Langzeitgymnasium Promotion am Langzeitgymnasium
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Promotion am Langzeitgymnasium Diese nachträgliche Zuweisung ans Langzeitgymnasium erfolgt bis Ende Schuljahr provisorisch. Das Zeugnis des 1. Semesters des Langzeitgymnasiums ist somit noch nicht pr definitive Aufnahme erfolgen kann.
Erfüllt die Schülerin, der Schüler die Promotionsbedingungen am Ende der 1. Klasse nicht, erfolgt eine Zuweisung in die 2. Sekundarklasse des Wohnortes.Übertritt während
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Kindergartenstufe
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gelten folgende Alterslimiten: Kinder, die bis Ende Februar fünf Jahre alt sind, besuchen im folgenden Schuljahr den Kindergarten. Kinder, die bis Ende Mai fünf Jahre alt sind, dürfen im folgenden Schuljahr
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15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen; Stellungnahme zum Vorentwurf
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(seit 1996 bis Ende 2017) den Sondersatz (aktuell 3,8 %) nun unbefristet im Gesetz verankern. Die Minderheit der Kommission beantragt eine befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2020. Sie lehnt
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Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung
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4 E-QStV sei wie folgt zu formulieren: 4 Die nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht beibehalten, unabhängig davon, ob vorübergehend oder dauernd die massgebende Eheleute, die nach Artikel 89a DBG auf Antrag nachträglich ordentlich veranlagt wurden, werden bis zum Ende der Quellensteuerpflicht nachträglich ordentlich veranlagt.
Art. 11 Abs. 2 E-QStV sei wie folgt
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Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)
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äussern wir uns zu dieser Vorlage.
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz, da das Ende der bisherigen, bis zum 30. Juni 2019 befristeten Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte eine eine nahtlose Anschlussregelung erforderlich macht. Ein Auslaufen der Zulassungsbeschränkung wie Ende 2011 und ein neuerlicher, ungebremster Anstieg der Ärztezahl muss vermieden werden.
Aus Sicht des
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Art. 23 Abs. 1 ZGB
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Juli 2014 bis (...) August 2014 überwies das Kantonsspital E.X. zur Erholung ins Altersheim C in B. Ende August 2014 entschied sich E.X. definitiv, im Altersheim C. in B. zu bleiben und nicht mehr in ihre sie auch guten Kontakt zu den anderen Bewohnern.
Die Beschwerdeführerin selbst erklärt, sie habe Ende August 2014 entschieden, dass sie am liebsten im Altersheim C. in B. bleiben möchte. Sie hält sich
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Rechtspflege
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2C_620/2016 vom 30. November 2016 E. 2.1).
2. Der Verzeigte ist amtlicher Verteidiger von G.G., der sich Ende August 2017 in der Strafanstalt Zug im vorzeitigen Strafvollzug befand und mittlerweile nach Thorberg vorliegenden Disziplinarverfahren die weiteren Urkundenfälschungen, welche vom Verzeigten im Zeitraum von Ende 2002 bis Mitte 2014 begangen worden sind. Zwar hat er zwischen 2002 und 2009 auf 29 Revisionsberichten
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Sozialversicherungsrecht
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weil die gesetzliche Regelung jedermann dazu berechtigt, die notwendige Rechtsschrift erst gegen das Ende der Frist auszuarbeiten und einzureichen (BGE 112 V 255 Erw. 2a in fine).
Für die Frage des unv angelastet werden, ist doch jedermann dazu berechtigt, die notwendige Rechtshandlung erst gegen das Ende der Frist vorzunehmen (vgl. Erw. 3.2 vorstehend). Der Beschwerdeführerin ist sodann Recht zu geben mithin der 27. Juli 2018. Die 60-tägige Frist begann somit am Folgetag, 28. Juli 2018, zu laufen und endete am Dienstag, 25. September 2018. Da die Frist gemäss Art. 53 Abs. 1 AVIG demnach am 25. September
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Update Bildungspolitik — Juli/August 2016
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Gruppe: Bestehend aus dem Bildungsrat und einer Delegation SPKZ.
Vorgehen: Über Inhalte wird Ende 2016 informiert. Bis dahin werden in verschiedenen Workshops Entwicklungen analysiert, Grundlagen
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Update Bildungspolitik — März 2018
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(Grundkompetenzen) erreicht. 2016: Erhebung zu Mathematik am Ende der obligatorischen Schule; 2017: Erhebung zu Schulsprache und 1. Fremdsprache am Ende der Primarstufe.
FIDES: (Link: FIDES Infos der EDK )