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Schulinfo Zug 10/11 - Fokus Schule forscht
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Kinder erforschen ihre Umwelt, Ferienplan, Termine Übertrittsverfahren, Orientierungsarbeiten, Kindergartenprojekt Purzelbaum, Orientierungsveranstaltungen und Schnuppertage an Mittelschulen
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A - Z
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Fachgruppen
Fahrtkosten (Abrechnungsformular)
Fahrtkosten (Merkblatt Vergütung)
Ferienplan
Flüchtlingskinder
G
Gemeindliche Schulen
Gute Schulen
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Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten»
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Umfang der Vorlage (Art. 7 Abs. 2 VlG). Die Bundesratsferien in den Monaten Juli und August gelten als Ferien im Sinne des Gesetzes. Eine während dieser Zeit laufende Vernehmlassungsfrist verlängert sich daher
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2012
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baulichen Enegiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»
Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle»
Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten ge
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Personalziitig 30 (2004)
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6 Arbeitstage Ferien
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Geltendmachung des Anspruchs
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Seite 11)
Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden
Berechnungsgrundlagen (Lohnliste, Ferienanspruch und Jahressollstunden) und evtl.
Bescheinigung über Zwischenverdienst und Handelsregisterauszug
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Geltendmachung des Anspruchs
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Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden Berechnungsgrundlagen (Lohnliste, Ferienanspruch und Jahressollstunden) und evtl. Bescheinigung über Zwischenverdienst und Handelsregisterauszug
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Pflichten der Versicherten
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Pflichten der Versicherten Sie sind verpflichtet, alles Zumutbares zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen (Schadenminderungsprinzip). Sie müssen:
sich gezielt um
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Wie hoch ist die Insolvenzentschädigung?
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höchstens für die letzten vier Monate. Allfällige Ansprüche für nicht bezogene Ferien oder nicht ausbezahlte Feriengelder können ebenfalls nur anteilsmässig und höchstens für die letzten vier Monate geltend
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§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
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dieser Besprechung: Informationsveranstaltung, Arbeit am 31. Oktober 2011, Arbeitszeiterfassung, Ferientag am 21. Dezember 2011, Verhalten bei Büro-Abwesenheiten, Arbeitsqualität sowie Beurkundungstätigkeit