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Schulinfo Zug 10/11 - Fokus Schule forscht
Kinder erforschen ihre Umwelt, Ferienplan, Termine Übertrittsverfahren, Orientierungsarbeiten, Kindergartenprojekt Purzelbaum, Orientierungsveranstaltungen und Schnuppertage an Mittelschulen
A - Z
Fachgruppen Fahrtkosten (Abrechnungsformular) Fahrtkosten (Merkblatt Vergütung) Ferienplan Flüchtlingskinder G Gemeindliche Schulen Gute Schulen
Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten»
Umfang der Vorlage (Art. 7 Abs. 2 VlG). Die Bundesratsferien in den Monaten Juli und August gelten als Ferien im Sinne des Gesetzes. Eine während dieser Zeit laufende Vernehmlassungsfrist verlängert sich daher
2012
baulichen Enegiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten ge
Personalziitig 30 (2004)
6 Arbeitstage Ferien
Geltendmachung des Anspruchs
Seite 11) Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden Berechnungsgrundlagen (Lohnliste, Ferienanspruch und Jahressollstunden) und evtl. Bescheinigung über Zwischenverdienst und Handelsregisterauszug
Geltendmachung des Anspruchs
Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden Berechnungsgrundlagen (Lohnliste, Ferienanspruch und Jahressollstunden) und evtl. Bescheinigung über Zwischenverdienst und Handelsregisterauszug
Pflichten der Versicherten
Pflichten der Versicherten Sie sind verpflichtet, alles Zumutbares zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen (Schadenminderungsprinzip). Sie müssen: sich gezielt um
Wie hoch ist die Insolvenzentschädigung?
höchstens für die letzten vier Monate. Allfällige Ansprüche für nicht bezogene Ferien oder nicht ausbezahlte Feriengelder können ebenfalls nur anteilsmässig und höchstens für die letzten vier Monate geltend
§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
dieser Besprechung: Informationsveranstaltung, Arbeit am 31. Oktober 2011, Arbeitszeiterfassung, Ferientag am 21. Dezember 2011, Verhalten bei Büro-Abwesenheiten, Arbeitsqualität sowie Beurkundungstätigkeit

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