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Ferienerlebnisse auch zu Hause geniessen
Ein Stück Normalität in dieser speziellen Situation In der Gemeinde Risch gibt es bereits zwei Freizeitangebote der Stiftung IdéeSport: Im MiniMove Rotkreuz kommen Kinder im Vorschulalter und deren Bezugspersonen («Check-out»).Während dieser Zeit wird die Turnhalle Dorfmatt in Rotkreuz geöffnet und in einen Freiraum für Spiel und Bewegung umgewandelt. Für Verpflegung ist gesorgt, die Kinder übernachten jeweils aber vor der Herausforderung, die Ganztagesbetreuung sicherzustellen und damit Arbeit, Familie und Freizeit unter einen Hut zu bringen.» So hätten die Kinder während der Ferien oftmals deutlich weniger Strukturen
Vereine und Sportanbieter
Gegen 500 Sportvereine im Kanton Zug bieten ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten. Vereine Über 300 Sportvereine im Kanton Zug bieten ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten. Hilfe bei der S
Allgemeines
n oder Genossenschaften bei ausschliesslich und unwiderruflich ideeller Zweckverfolgung diese Freigrenzen in Anspruch nehmen können. Übersteigt der Gewinn die genannte Freigrenze, ist der ganze Gewinn
Definition der ideellen Zwecke
Gemäss Botschaft des Bundesrates (Bundesblatt 2014 S. 5369 ff. insbesondere S. 5377) ist eine exakte und abschliessende Definition nicht möglich, weil der Begriff «ideell» im allgemeinen Sprachgebrauc
Problemverhalten: ein Stufenmodell
Störungen des einzelnen Kindes sind. Störendes Verhalten tritt immer im System Kind – Eltern – Schule - Freizeit auf. Nur die Betrachtung des Systems führt dazu, zu verstehen und die richtigen Massnahmen einzuleiten
Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 haben Sie die Kantone eing
Team
Stv. Tech.-wiss. Assistenz Geschäftsleitung 6301 Zug sonja.bertschi@zg.ch +41 41 728 56 24Hansueli Freitag Informatikkoordinator Direktion des Innern 6301 Zug hansueli.freitag@zg.ch +41 41 728 38 30Mariette
Grundsätze zur Besteuerung von Stiftungen
Stiftungen sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke, von Kultuszwecken oder als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gemäss § 57 StG bzw. Art.
Grundsätze zur Besteuerung von Vereinen
Vereine sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von der Steuerpflicht befreit sind (zu d
Vereine
sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von der Steuerpflicht befreit sind (zu den Vora

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