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Umwandlung von Pfandrechten
Grundsatz zur Umwandlung von Pfandrechten und vereinfachte Umwandlung von Papier- in Register-Schuldbriefe. Grundsätzlich müssen alle Umwandlungen von Pfandrechten öffentlich beurkundet werden. Dies
Erleichterte Einbürgerung ausländischer Ehepartner
Informationen zur erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern   Im Folgenden erfahren Sie alle notwendigen Informationen zur erleichterten Einbürgerung:
Name und Bürgerrecht
Name und Bürgerrecht Seit dem 1. Januar 2013 gilt in der Schweiz ein neues Namens- und Bürgerrecht. Dieses gilt für Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der
Einblicke
Funde und Ergebnisse zur bewegten Baugeschichte im Kanton Zug. Am Beispiel des Hauses Unteraltstadt 12 in Zug, wird hier ein wesentlicher Bestandteil jeder bauhistorischen Untersuchung vorgestellt: D
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
Regeste: Aus § 7 Abs. 3 EG BetmG ergibt sich nicht, dass die Kosten einer stationären Suchttherapie vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Norm legt lediglich den Verteilsc
Beteiligungsabzug bei asymmetrischen (Interims-)Dividenden
Regeste: Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
Steuerrecht
Regeste: Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
Bettina Stoll, neues Behördenmitglied ab 1. Januar 2023
Der Regierungsrat hat Bettina Stoll zum neuen Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt. Die 45 Jahre alte Juristin tritt ihre Stelle per 1. Januar 2023 an. Bettina Stoll e
Schutzabklärung
Merkblatt Unterschutzstellung Das Denkmalschutzgesetz des Kantons Zug kennt zwei Formen der Unterschutzstellung: Die einvernehmliche Unterschutzstellung mittels eines Vertrags und die behördliche Unt
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Regeste: Art. 1a AHVG – Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den

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