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Umwandlung von Pfandrechten
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Grundsatz zur Umwandlung von Pfandrechten und vereinfachte Umwandlung von Papier- in Register-Schuldbriefe. Grundsätzlich müssen alle Umwandlungen von Pfandrechten öffentlich beurkundet werden. Dies
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Erleichterte Einbürgerung ausländischer Ehepartner
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Informationen zur erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern
Im Folgenden erfahren Sie alle notwendigen Informationen zur erleichterten Einbürgerung:
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Name und Bürgerrecht
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Name und Bürgerrecht Seit dem 1. Januar 2013 gilt in der Schweiz ein neues Namens- und Bürgerrecht. Dieses gilt für Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der
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Einblicke
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Funde und Ergebnisse zur bewegten Baugeschichte im Kanton Zug. Am Beispiel des Hauses Unteraltstadt 12 in Zug, wird hier ein wesentlicher Bestandteil jeder bauhistorischen Untersuchung vorgestellt: D
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Regeste:
Aus § 7 Abs. 3 EG BetmG ergibt sich nicht, dass die Kosten einer stationären Suchttherapie vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Norm legt lediglich den Verteilsc
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Beteiligungsabzug bei asymmetrischen (Interims-)Dividenden
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Regeste:
Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
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Bettina Stoll, neues Behördenmitglied ab 1. Januar 2023
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Der Regierungsrat hat Bettina Stoll zum neuen Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt. Die 45 Jahre alte Juristin tritt ihre Stelle per 1. Januar 2023 an.
Bettina Stoll e
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Schutzabklärung
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Merkblatt Unterschutzstellung Das Denkmalschutzgesetz des Kantons Zug kennt zwei Formen der Unterschutzstellung: Die einvernehmliche Unterschutzstellung mittels eines Vertrags und die behördliche Unt
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Alters- und Hinterlassenenversicherung
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Regeste:
Art. 1a AHVG – Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den