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Werkschule
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gestärkt und die Selbstständigkeit aufgebaut. Der Abschluss der Werkschule bildet die Basis für die Grundausbildung mit Attest. In Einzelfällen ist auch eine Berufslehre möglich.Anforderungen
Kompetenz
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Feiertage
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Daten der Feiertage im Kanton Zug für vier Jahre Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten1. AugustKantonale Feiertage Eine Lohnz
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Reallohnerhöhung von 2% für das Staatspersonal
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30. Juni 2008 Reallohnerhöhung von 2% für das Staatspersonal, die Magistratspersonen und das Lehrpersonal der gemeindlichen Schulen per 1. Januar 2009: Vernehmlassung zum Antrag des Regierungsrates
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Für einen Schulbeginn am ersten Schultag nach den Ferien erst um 10 Uhr lassen die rechtlichen Grundlagen im Kanton Zug keinen Raum
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Für einen Schulbeginn am ersten Schultag nach den Ferien erst um 10 Uhr lassen die rechtlichen Grundlagen im Kanton Zug keinen Raum
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2. Diskriminierungsschutz
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Die Fachstelle Integration setzt im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms verschiedene Massnahmen zum Schutz vor Diskriminierung um. Von Diskriminierung wird gesprochen, wenn Menschen wegen ihr
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Integration von Zugewanderten
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ter und damit für die Planung und Koordination der Integrationsförderung im Kanton Zug. Als Grundprinzipien für die Integrationsförderung im Kanton gelten folgende Punkte:
Chancengleichheit ermöglichen
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Längere Absenzen unter Bemerkungen
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Beurteilung im Zeugnis bei längerer Absenz Längere Absenzen Eine längere Absenz ist im Zeugnis unter Bemerkungen festzuhalten. In den meisten Fällen können trotz längerer Absenz Noten im Zeugnis
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Arbeits- und Ruhezeiten
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Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes. Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit d
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Musikalische Grundschulung als Teil des Stundenplans der 1. und 2. Primarklassen
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Musikalische Grundschulung als Teil des Stundenplans der 1. und 2. Primarklassen
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Sexualkundeunterricht - keine Dispensation aus religiösen Gründen
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Sexualkundeunterricht - keine Dispensation aus religiösen Gründen