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Der richtige Umgang mit Internet und neuen Medien
Im Internet vergeht die Zeit schnell - man kann sich darin verlieren. Bei intensiver Nutzung kommen soziale Kontakte in der realen Welt zu kurz. Vor allem Spielen und Chatten können abhängig machen
Zivilrecht
wird, um streitwertunabhängig in den Genuss der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren zu kommen (vgl. Hauck, a.a.O., Art. 243 ZPO N 16; Killias, Berner Kommentar, 2012, Art. 243 ZPO N 44). 3 und nicht nach Art. 243 ff. ZPO (gl.M. Hauck, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilpro-zessordnung, 3. A. 2016, Art. 243 ZPO N 15). Eine Behandlung im ve handelt es sich um direkte Diskriminierung (Freivogel, in: Kaufmann/Steiger-Sackmann, [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. A. 2009, Art. 3 GlG N 18). Indirekt ist eine Diskriminierung dagegen
Update Bildungspolitik – Dezember 2021
erfolgt jedes zweite Jahr. Die Menge und Komplexität der Fälle haben zugenommen. Im Untergymnasium kommen eher SuS mit Lernschwierigkeiten, im OG sind es vermehrt SuS mit psychischen Problemen. Psychische
Sportfonds
Organisationen und Institutionen profitieren jedes Jahr von Swisslos-Geldern. 90 Millionen Franken kommen allein dem Sport zugute. Swisslos ist damit eine der bedeutendsten Schweizer Sport- und Kulturförderinnen
Handreichungen von Fachgruppen
haben Möglichkeiten gesammelt, wie Lehrpersonen über durchgeführte Beurteilungsanlässe ins Gespräch kommen können. Die Handreichung «Lehrpersonen sprechen über Beurteilungsanlässe» bietet Lehrpersonen sowie
Bau- und Planungsrecht
die E.-strasse etwas eingeschränkten Attraktivität für das Wohnen nichts Gegenteiliges vor. Hinzu kommen unbestrittenermassen gewisse Geruchsimmissionen von den beiden Restaurants. Im Gebäude bestehen aber anwendbaren kantonalen Verfassungs- und Gesetzesrecht (BGE 137 I 235 E. 2.2 m.w.H.; Marco Donatsch, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Aufl. 2014, § 20 N 57). Die Auslegung
Reduktion des Mindestwohnanteils
die E.-strasse etwas eingeschränkten Attraktivität für das Wohnen nichts Gegenteiliges vor. Hinzu kommen unbestrittenermassen gewisse Geruchsimmissionen von den beiden Restaurants. Im Gebäude bestehen aber anwendbaren kantonalen Verfassungs- und Gesetzesrecht (BGE 137 I 235 E. 2.2 m.w.H.; Marco Donatsch, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Aufl. 2014, § 20 N 57). Die Auslegung
Gleichstellungsgesetz
wird, um streitwertunabhängig in den Genuss der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren zu kommen (vgl. Hauck, a.a.O., Art. 243 ZPO N 16; Killias, Berner Kommentar, 2012, Art. 243 ZPO N 44). 3 und nicht nach Art. 243 ff. ZPO (gl.M. Hauck, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilpro-zessordnung, 3. A. 2016, Art. 243 ZPO N 15). Eine Behandlung im ve handelt es sich um direkte Diskriminierung (Freivogel, in: Kaufmann/Steiger-Sackmann, [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. A. 2009, Art. 3 GlG N 18). Indirekt ist eine Diskriminierung dagegen
Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; Gleichstellungsgesetz
wird, um streitwertunabhängig in den Genuss der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren zu kommen (vgl. Hauck, a.a.O., Art. 243 ZPO N 16; Killias, Berner Kommentar, 2012, Art. 243 ZPO N 44). 3 und nicht nach Art. 243 ff. ZPO (gl.M. Hauck, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilpro-zessordnung, 3. A. 2016, Art. 243 ZPO N 15). Eine Behandlung im ve handelt es sich um direkte Diskriminierung (Freivogel, in: Kaufmann/Steiger-Sackmann, [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. A. 2009, Art. 3 GlG N 18). Indirekt ist eine Diskriminierung dagegen
Anwaltsrecht
verletzungen die Disziplinargewalt aus (§ 33 Abs. 1bis lit. d BeurkG). Als Disziplinarmassnahmen kommen die Verwarnung, der Verweis, die Busse bis CHF 20'000.–, der befristete Entzug der Beurkundungsbefugnis gehalten ist, das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Sanktionen und die darin zum Ausdruck kommende Rangordnung zu beachten. Die Behörde kann von einer Disziplinierung absehen, wenn eine Pflichtverletzung Regel innert maximal drei Monaten erfolgen (vgl. ferner Fellmann, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz 2. A. 2011, Art. 12 BGFA N 174a). Nach § 2 Abs. 2 BeurkG darf Mitarbeiterinnen

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