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Der richtige Umgang mit Internet und neuen Medien
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Im Internet vergeht die Zeit schnell - man kann sich darin verlieren. Bei intensiver Nutzung kommen soziale Kontakte in der realen Welt zu kurz. Vor allem Spielen und Chatten können abhängig machen
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Zivilrecht
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wird, um streitwertunabhängig in den Genuss der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren zu kommen (vgl. Hauck, a.a.O., Art. 243 ZPO N 16; Killias, Berner Kommentar, 2012, Art. 243 ZPO N 44).
3 und nicht nach Art. 243 ff. ZPO (gl.M. Hauck, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilpro-zessordnung, 3. A. 2016, Art. 243 ZPO N 15). Eine Behandlung im ve handelt es sich um direkte Diskriminierung (Freivogel, in: Kaufmann/Steiger-Sackmann, [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. A. 2009, Art. 3 GlG N 18). Indirekt ist eine Diskriminierung dagegen
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Update Bildungspolitik – Dezember 2021
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erfolgt jedes zweite Jahr. Die Menge und Komplexität der Fälle haben zugenommen. Im Untergymnasium kommen eher SuS mit Lernschwierigkeiten, im OG sind es vermehrt SuS mit psychischen Problemen.
Psychische
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Sportfonds
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Organisationen und Institutionen profitieren jedes Jahr von Swisslos-Geldern. 90 Millionen Franken kommen allein dem Sport zugute. Swisslos ist damit eine der bedeutendsten Schweizer Sport- und Kulturförderinnen
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Handreichungen von Fachgruppen
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haben Möglichkeiten gesammelt, wie Lehrpersonen über durchgeführte Beurteilungsanlässe ins Gespräch kommen können. Die Handreichung «Lehrpersonen sprechen über Beurteilungsanlässe» bietet Lehrpersonen sowie
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Bau- und Planungsrecht
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die E.-strasse etwas eingeschränkten Attraktivität für das Wohnen nichts Gegenteiliges vor. Hinzu kommen unbestrittenermassen gewisse Geruchsimmissionen von den beiden Restaurants. Im Gebäude bestehen aber anwendbaren kantonalen Verfassungs- und Gesetzesrecht (BGE 137 I 235 E. 2.2 m.w.H.; Marco Donatsch, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Aufl. 2014, § 20 N 57). Die Auslegung
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Reduktion des Mindestwohnanteils
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die E.-strasse etwas eingeschränkten Attraktivität für das Wohnen nichts Gegenteiliges vor. Hinzu kommen unbestrittenermassen gewisse Geruchsimmissionen von den beiden Restaurants. Im Gebäude bestehen aber anwendbaren kantonalen Verfassungs- und Gesetzesrecht (BGE 137 I 235 E. 2.2 m.w.H.; Marco Donatsch, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Aufl. 2014, § 20 N 57). Die Auslegung
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Gleichstellungsgesetz
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wird, um streitwertunabhängig in den Genuss der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren zu kommen (vgl. Hauck, a.a.O., Art. 243 ZPO N 16; Killias, Berner Kommentar, 2012, Art. 243 ZPO N 44).
3 und nicht nach Art. 243 ff. ZPO (gl.M. Hauck, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilpro-zessordnung, 3. A. 2016, Art. 243 ZPO N 15). Eine Behandlung im ve handelt es sich um direkte Diskriminierung (Freivogel, in: Kaufmann/Steiger-Sackmann, [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. A. 2009, Art. 3 GlG N 18). Indirekt ist eine Diskriminierung dagegen
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Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; Gleichstellungsgesetz
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wird, um streitwertunabhängig in den Genuss der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren zu kommen (vgl. Hauck, a.a.O., Art. 243 ZPO N 16; Killias, Berner Kommentar, 2012, Art. 243 ZPO N 44).
3 und nicht nach Art. 243 ff. ZPO (gl.M. Hauck, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilpro-zessordnung, 3. A. 2016, Art. 243 ZPO N 15). Eine Behandlung im ve handelt es sich um direkte Diskriminierung (Freivogel, in: Kaufmann/Steiger-Sackmann, [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. A. 2009, Art. 3 GlG N 18). Indirekt ist eine Diskriminierung dagegen
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Anwaltsrecht
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verletzungen die Disziplinargewalt aus (§ 33 Abs. 1bis lit. d BeurkG). Als Disziplinarmassnahmen kommen die Verwarnung, der Verweis, die Busse bis CHF 20'000.–, der befristete Entzug der Beurkundungsbefugnis gehalten ist, das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Sanktionen und die darin zum Ausdruck kommende Rangordnung zu beachten. Die Behörde kann von einer Disziplinierung absehen, wenn eine Pflichtverletzung Regel innert maximal drei Monaten erfolgen (vgl. ferner Fellmann, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz 2. A. 2011, Art. 12 BGFA N 174a). Nach § 2 Abs. 2 BeurkG darf Mitarbeiterinnen