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Ein halbes Jahrhundert: Gemeinde- und Schulbibliothek Rotkreuz feiert 50-Jahr-Jubiläum
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Medien. Die wöchentlichen Öffnungszeiten sind von sieben auf 37.5 Stunden angestiegen. Aus einer reinen Ausleihstätte ist in der Zwischenzeit ein Begegnungsort entstanden. «Die Gemeinde- und Schulbibliothek
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Freizeit
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Freizeit und Sport Sie wollen in Ihrer Freizeit Sport treiben, lesen, Musik oder Theater machen oder kreativ sein?
Hier finden Sie eine Übersicht, was Vereine und Institutionen in unserer Gemeinde
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Rischerinnen und Rischer geben grünes Licht für den Neubau Werk- und Ökihof einschliesslich Mantelnutzung und Tiefgarage
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Die Rischer Stimmbevölkerung hat den Objektkredit für den Neubau Werk- und Ökihof angenommen und sich damit für einen modernen, zukunftsgerichteten Standort mit Werk- und Ökihof, Tiefgarage sowie Gew
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2023Protokoll NWVereine
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2023Protokoll NWVereine
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Mieterabzug
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Vom Reineinkommen können gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG als für die selbstbewohnte Wohnung der steuerpflichtigen Person an ihrem Wohnsitz im Kanton Zug 30 % der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens höchstens jedoch Fr. 10'000.– im Jahr abgezogen werden.Vom Reineinkommen können gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG als Mieterabzug für die selbstbewohnte Wohnung der steuerpflichtigen Person an ihrem Wohnsitz Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch Fr. 10'100.– im Jahr abgezogen werden.Vom Reineinkommen können gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG als Mieterabzug für die selbstbewohnte Wohnung der steu
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Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
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20'100.– Reineinkommen
Verheiratete: Fr. 50'000.– Reinvermögen und Fr. 30'150.– Reineinkommen
Hat die unterstützungsbedürftige Person Kinder, so erhöht sich der Grenzwert für das Reineinkommen wie folgt: beruflicher Ausbildung befinden und für deren Unterhalt der Steuerpflichtige sorgt, d.h. deren Reineinkommen kleiner als Fr. 19'610.– ist. Nach dem Erreichen des 25. Altersjahres wird in der Regel kein für die nächsten zwei Kinder: um je Fr. 7'360.– für jedes weitere Kind: um je Fr. 3'680.–
Das Reineinkommen lehnt sich dabei an die Limite zur Gewährung von AHV/IV Ergänzungsleistungen an. Weist der St
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AHV-/IV-Rentenabzug
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Der Abzug nach § 33 Abs. 1 Ziff. 3 besteht für Steuerpflichtige mit Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente und einem Reinvermögen von höchstens Fr. 273’000.–, sowie bei einem Reineinkommen: a) bis max.
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Raumvermietungen
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KBZ Raumreservation Unsere Schul- und Seminarräume dienen in erster Linie dem beruflichen Unterricht, der beruflichen Weiterbildung.
Gerne vermieten wir unsere Räumlichkeiten, soweit sie verfügbar
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Podcast «Chancegrächter»
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Die Podcast Serie Chancegrächter richtet sich an Studierende von Pädagogischen Hochschulen sowie interessierte Lehrpersonen und Schulleitende und behandeln unterschiedlichen Aspekten ungenügender Cha
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Sozialraum
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Mit dem Strategieziel des Gemeinderates «lebendiger, sympathischer Lebensraum gemeinsam gestalten» führt die Gemeinde Risch die Quartierarbeit ein. Der Bereich Generationen & Gesellschaft wird ab Frü