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Familienrecht
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Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können. Hält eine Partei eine Stellungnahme von seiner Seite zu einer zur Kenntnisnahme zugestellten Vernehmlassung für erforderlich, so hat er diese unverzüglich der Vorinstanz auf CHF 7'059.00 (zu den einzelnen Positionen vgl. Vi act. 24 E. 5.7) und blieb seitens der Gesuchstellerin unbestritten. Dieser Bedarf bildet die Obergrenze des gebührenden Unterhalts Gesuchstellerin und Sohn E. berücksichtigte.
5.3.3 Der Gesuchsgegner erachtet die von der Vorinstanz seitens der Gesuchstellerin ermessensweise angerechneten Steuern von CHF 350.00 pro Monat als zu hoch. Er
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Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
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Güterabwägung zwischen dem Steuergeheimnis auf der einen und dem rechtlichen Gehör auf der anderen Seite vorzunehmen. In der Regel hat dabei der Anspruch auf rechtliches Gehör zu überwiegen, v.a. wenn es
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Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
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überwiegendem Masse für den Unterhalt auf, wenn das Kind a) in ihrem Haushalt lebt und der von dritter Seite für den Unterhalt des Kindes bezahlte Betrag die maximale volle Waisenrente der AHV (Stand 2017: Fr
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Liegenschaftserwerb auf Rechnung künftiger Erbschaft
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eine Erhöhung des Liegenschaftswertes bewirken, keine abzugsfähigen Unterhaltskosten dar (ASA 58, Seite 279).
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Liegenschaftserwerb durch Erbgang
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dies jedoch - im Falle einer Erbschaft - nur für den seiner Erbquote entsprechenden Teil (ASA 50, Seite 68).
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Private Leasingraten
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Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).
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Bürgschaften Startups (COVID-19)
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en für Startups in den einzelnen Kantonen sowie weiterführende Auswertungen finden sich auf der Seite des Bundes.
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Nein, Danke! - Meine Geschichte mit der Sucht
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konnte. Das wäre mir während der Alkoholzeiten nie in den Sinn gekommen. Ich konnte eine ganz neue Seite in mir entdecken, die mir sehr viel Freude bereitete und immer noch bereitet.
Verführungen
Dazumal
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Warnungen und Rückrufe
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Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, wenn die Gesundheit gefährdet wird. Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt
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Stabilisierungsprogramm 2017–2019
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 25. November 2015 haben Sie uns eingeladen, bis am 18. März 2016 zum Stabi