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Erhebung 2023/24
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Erhebungsseite der Bildungsstatistik (SDL, SSP & SBA) Schuljahr 2023/24 Diese Seite dient den Schulen und Ausbildungsstätten. Sie stellt die Grundlagendokumente für die modernisierten Erhebungen im B
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Orthografie: Neue Regeln kurz erklärt
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Grossschreibung bei Eigennamen); das Homonymieprinzip („Schreibe Ungleiches möglichst ungleich!“ Seite – Saite); das ästhetische Prinzip (Vermeide verwirrende Schriftbilder!“ Härchen trotz Haar). Nach
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Aufführungsgeschichte 2000–2021
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diesem Netz der Gesellschaft befreien, der Welt sagen, was man wirklich denkt und was wir für eine Seite vertreten. Es geht nicht darum, erfolgreich zu sein im Sinne von Präsident zu werden, sondern erfolgreich
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Unsere Ehemaligen
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ohne noch auf Prüfungen lernen zu müssen. Das war eine sehr positive Erfahrung. Auf der anderen Seite war die Umstellung auf einen regulären Arbeitszeitplan von Montag bis Freitag von 07.45 Uhr bis 17
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Beglaubigungen
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einer Abschrift ist personenunabhängig.
Gebühr CHF 15.00 bis drei Seiten, danach für jede weitere Seite zusätzlich CHF 2.00
Auszügen, Abschriften, Handzeichen und Fotos
Beglaubigungen von Auszügen
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Verleihung Anerkennungspreis "Hünenberger Einhorn"
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Der Feuerwehr Hünenberg wurde der Anerkennungspreis überreicht - Gratulation! Thema
Verleihung Anerkennungspreis "Hünenberger Einhorn"
Datum
Donnerstag 1. August 2024
Bericht
Der
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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
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gewährt, soweit und solange sich Hilfesuchende nicht selbst helfen können oder Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist (§ 2bis SHG). Dieser Grundsatz der Subsidiarität der
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Sozialhilferecht
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gewährt, soweit und solange sich Hilfesuchende nicht selbst helfen können oder Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist (§ 2bis SHG). Dieser Grundsatz der Subsidiarität der
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§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
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Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z