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Gesetzliche Grundlagen Arbeitssicherheit
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Gesetzliche Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Unfallversicherungsgesetz (UVG), Verhütung von Berufsunfällen (VUV); Wegleitung zur Arbeitssicherheit
Sicherheitssystem ASA
ASA-Richtlinie
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Sicherheit und Gesundheit
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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Aufgabe der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden. Die tragenden Elemente sind die Gesundheitsvorsorge und die Unfallverhütung. Gesundheitsschut
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Mobbing: Sind Sie ein Opfer?
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Da dieser Test nur Anhaltspunkte liefern kann, ist es hilfreich, sichbei einem Mobbing-Verdacht an das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung Arbeitsbedingungen, zu wenden.
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Schutz vor Passivrauchen / Nichtraucherschutz
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am Arbeitsplatz Das Bundesgesetz regelt den Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz. Ausführliche Informationen sind auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit in der Rubrik Informationen
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Kriminalprävention und Sicherheits-Ratgeber
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Ziel der Kriminalprävention ist es, der Kriminalität entgegenzuwirken. Dadurch will man verhindern, dass mögliche Risiken entstehen.
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Sicherheit und Schutz
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Enthält Online-Dienstleistungen
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Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
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Wichtige Informationen zum neuen Pflanzenschädling Drosophila suzukii Die Kirschessigfliege wurde zum ersten Mal in der Schweiz im Juli 2011 auf Heidelbeeren im Tessin und auf Himbeeren in Graubünden
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SPKZ-Reko-DBK-Treffen 2015 in Unterägeri
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zum Thema "Integration" rundete den Anlass in Unterägeri ab. Prof. Strasser verstand es, neue Sichtweisen auf ein mittlerweile vertrautes Thema zu vermitteln.
lukas.fuerrer@zg.ch
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Update Bildungspolitik – Juni, Juli, August 2020
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mit 45:16 Stimmen für nicht erheblich erklärt
12.1.4 / DBKS-AGS: Interpellation SVP betr. Sicherstellung der pol. Neutralität der Volksschulen : aus Zeitgründen nicht behandelt
Diverses
5.2
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Update Bildungspolitik — März 2018
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Kantonsrat Sitzung vom 29.3.18 Trakt. 7.1 / DBKS-AGS: Motion Messmer, Brunner und Hostettler betr. Französisch erst auf der Sek-I-Stufe: mit 48:20 Stimmen für nicht erheblich erklärt Trakt. ... Ka