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Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz)
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Anstalt der GVZG haben sich bewährt; diese werden beibehalten. Im Versicherungsbereich sind punktuelle, aber wichtige Anpassungen vorgesehen.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, das Brandschutz und Feuerwehr wahr. Aufgrund des Strukturwandels und der Bautätigkeit im Kanton Zug haben sich die Risiken und damit die Anforderungen an die GVZG verändert.
Die Aufträge der GVZG werden im interessierten Kreise sind eingeladen, bis 18. Februar 2015 Stellung zu nehmen.
Kontakt:
Sicherheitsdirektion Elisabeth Heer Dietrich Aabachstrasse 1, 6300 Zug Tel.: 041 728 50 20 E-Mail: info.sd@zg.ch
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Teilrevision Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
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Absatz), Grund der Revision sei die Vergleichbarkeit der erreichten Kompetenzen und dränge sich auch aus Sicht des Arbeitsmarktes auf. Wir befürworten die Einführung eines nachträglichen Titelerwerbs im einverstanden, empfehlen jedoch den letzten Abschnitt mit der konkreten Empfehlung «Diese Regelung bezieht sich auf die fachbezogene Freizügigkeit und schliesst die Lohnfreiheit grundsätzlich aus.» zu ergänzen
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Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug
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Zug inklusive des Berichts in die Vernehmlassung.
Aufgrund der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung stehen. Die weiteren Modalitäten orientieren sich im Wesentlichen an den bisher geltenden Vorgaben.
Baudirektion, Direktionssekretariat
Kontakt:
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Unentgeltliche Rechtspflege
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Barvorschüssen. Mittellos ist, wer nicht die nötigen Mittel besitzt, um neben dem Lebensunterhalt für sich und seine Familie die Prozesskosten aufbringen zu können. Der Prozess darf ausserdem nicht als offenbar Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwaltes bestellt werden, sofern sie wegen der Komplexität der sich stellenden Fragen oder aus Gründen der Waffengleichheit eines solchen bedarf.
Das Gesuch um une
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Unentgeltliche Rechtspflege
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Barvorschüssen. Mittellos ist, wer nicht die nötigen Mittel besitzt, um neben dem Lebensunterhalt für sich und seine Familie die Prozesskosten aufbringen zu können. Der Prozess darf ausserdem nicht als offenbar Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwaltes bestellt werden, sofern sie wegen der Komplexität der sich stellenden Fragen oder aus Gründen der Waffengleicheit eines solchen bedarf. Das Gesuch um unentgeltliche
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Revision der Alarmierungsverordnung
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sicher. Sie verfügt über erprobte, stabile und sichere Verbindungen zu den Alarmstellen bei den Einsatzleitzentralen der Polizeien. Deshalb drängt sie sich geradezu auf, die Funktion der "Single Official Contact) offen. Für die Verantwortlichen bei den Alarmstellen der Einsatzleitzentralen vereinfachen sich damit die Prozesse für die Warnung oder Alarmierung. Informationen zum Wetter oder zur Lawinensituation Kantone beispielsweise Gemeinden in die Pflicht nehmen. Zu dieser Pflicht gehört nicht nur die Sicherstellung der technischen Anlagen. Ebenso wichtig sind Planung, Aufbau und Betrieb der (personellen) A
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Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft
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mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) als Teil seiner Wachstumspolitik und erhofft sich davon eine nachhaltige Steigerung des BIP um 0,5% oder rund 2 Milliarden Franken. Das Sektoreinkommen zu. Die drei Projekte stehen zueinander in einem engen zeitlichen Verhältnis. Die Kantone haben sich über die KdK wiederholt zu den WTO-Verahndlungen geäussert. Ein FHAL lehnen sie im jetzigen Zeitpunkt
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Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
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ablehnen, das auch für die Beschaffungen der Kantone und Gemeinden gilt. Der Kanton Zug schliesst sich der Stellungnahme der BPUK an und lehnt den vorgeschlagenen Entwurf für ein Bundesgesetz über das die Vergabebehörden würde damit nicht einfacher, sondern im Gegenteil viel komplizierter, weil sie sich im Nebeneinander der Submissionsvorschriften von Bund und Kanton zurechtfinden müssten. Das wäre eine
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Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG)
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gewisses Mass an Sicherheit bezüglich Arbeitsverhältnis (z.B. kürzere Kündigungsfristen, Abschaffung der Weiterbeschäftigungspflicht). Es gibt zwar kompensatorische Elemente, diese beziehen sich aber hauptsächlich hauptsächlich auf den Kaderbereich. 2. Zu den einzelnen Bestimmungen Unsere Bemerkungen beschränken sich auf drei Details: Zu Art. 8 Abs. 1 Antrag Der erste Satz aus dem aktuellen BPG «Das Arbeitsverhältnis
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Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
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energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen einzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Kanton Zug zur Zeit das Strassenverkehrssteuergesetz in der Vernehmlassung befindet, welches ebenfalls besteht Handlungsbedarf für eine Anpassung. C. Variante B Der Regierungsrat des Kantons Zug spricht sich für die Variante B der vorliegenden Gesetzesrevision aus, welche Fahrzeuge für den Personen- oder