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Beauftragte für Gesundheitsförderung
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Beauftragte für Gesundheitsförderung Die kantonale Beauftragte für Gesundheitsförderung setzt sich für die Koordination und Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Zug ein
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Praktikum
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Praktikantinnen/Praktikanten) im Vollzeitpensum. Sie erhalten bei der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, sich in das Strafrecht/Strafprozessrecht (Erwachsene und Jugendliche) einzuarbeiten. Im Auftrag und unter
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Verein Inspektorat der Kompostier- und Vergärbranche der Schweiz (ARGE)
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und Betriebsabläufe sowie die Schadstoffgehalte der erzeugten Endprodukte. Das Inspektorat setzt sich aus den Verbänden "IG Kompostforum", "Verband Kompost- und Vergärwerke Schweiz" und "Biogasforum"
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Richtlinien zur Einsicht in Urteile
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aufgelegt. Fällt einer dieser Tage auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt bzw. verlängert sich die Auflagefrist entsprechend.
1.3 Auflagefrist in Einzelfällen
Wird - ohne Konsultation der
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Stiftung SchuLpLus
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an die öffentlichen Schulen ermöglicht werden.
In der Freizeitbetreuung achten wir darauf, dass sich jedes Kind entsprechend seinem Alter und seinen Interessen entfalten kann. Dabei können auch die
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Verein für die Beratung der ausländischen Arbeitnehmenden (VBA)
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unterstützen die Arbeit der FMZ mit einem jährlichen finanziellen Beitrag. Der Vorstand des VBA setzt sich – wie im Gründungsjahr – aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons Zug, der Zuger Gemeinden und
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Lungenliga Zentralschweiz
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Lungenliga Zentralschweiz auch Sozialberatung zu verschiedensten Fragestellungen an. Weiter engagiert sich die Lungenliga Zentralschweiz für gesunde Innen- und Aussenluft und Gesundheitsförderung . An Ge
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Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)
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SR 831.30) in die Vernehmlassung gegeben. Wir danken für die Einladung.
Vorbemerkungen
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das System der EL zahlreiche Fehlanreize setzt und die Kosten Verständnis bzw. in der Erwartung an die EL oft nicht mehr die Existenzsicherung, sondern die Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Vordergrund steht. Die Vorlage weist kaum Elemente auf, mit denen grundlegende Reform der EL unabdingbar.
Mit der vorliegenden Reform der EL geht der Bundesrat aus Sicht des Zuger Regierungsrats zu wenig weit. Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen zwar teilweise geeignet
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Konsultation zu einem interkantonalen Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung
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Vernehmlassung des Kantons Zug vom 29. Oktober 2013 in der Beilage. An dieser Grundsatzhaltung hat sich seither nichts geändert.
Beantwortung der Fragen
Siehe Downloads.
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Richtlinien zur Einsicht in Urteile
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aufgelegt. Fällt einer dieser Tage auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt bzw. verlängert sich die Auflagefrist entsprechend.
1.3 Auflagefrist in Einzelfällen
Wird - ohne Konsultation der