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Tim und seine Bienen
jungen Bienenfreund sehr. Wenn Tim mal nicht zu seinen Bienen schauen kann, muss ja auch die Stellvertretung gewährleistet sein. Mittlerweile bietet die innovative Bauernfamilie im Rahmen des Projekts SCHuB einen Bienenworkshop an. Letzte Woche waren wieder Viertklässler unterwegs zum Imker. Aber diesmal stellte sich der Jungimker Tim vor die Klasse und berichtete engagiert von seiner Arbeit mit den Bienen. eine Auszeit von der Schule nehmen, um uns selber in die Geheimnisse der Imkerei einzuführen. Er stellte den interessierten Kindern seine Bienen vor, erklärte im schmucken Bienenwagen alle Arbeitsschritte
Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV)
sowie der Advokatenverein des Kantons Zug sind eingeladen, bis Anfang Juli 2021 zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen. https://www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen#consultations Kontakt
Wiedereintragung gelöschte Rechtseinheit
Wiedereintragung einer gelöschten Rechtseinheit Art. 164 HRegV Handelsregisterverordnung Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann zur Beendigung einer unvollständig durchgeführten Liquidation beim
Nr.28 / Automatischer Brandalarm Bahnhofstrasse
Defektes löste die Brandmeldeanlage einen alarm aus. Eine Intervention war nicht nötig. Später stellte sich heraus, dass die Ursache auf einen Kurzschluss in einer Verbindungsleitung zurück zu führen
Rückstellungen für Eigenversicherung, Schadenersatz und Produktehaftpflicht
Haftpflichtversicherung oder eine Zusatzpolice bereits abgedeckt. Die darüber hinaus gehenden Risiken stellen allgemeine Unternehmerrisiken dar, für welche mangels objektiver Bemessungsgrundlage keine pauschalen
Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
effektiv veräusserten Aktiven ausgebucht wird. Der darüber hinausgehende Anteil am Verkaufserlös stellt grundsätzlich steuer­ baren Gewinn dar (ASA Band 16, S. 486).
Wertberichtigungen
effektiv veräusserten Aktiven ausgebucht wird. Der darüber hinausgehende Anteil am Verkaufserlös stellt grundsätzlich steuer­ baren Gewinn dar (ASA Band 16, S. 486).Wertschriften ohne Kurswert dürfen gemäss
Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
auf massgebenden Beteiligungen können nur mit Erträgen aus Beteiligungen verrechnet werden. Sie stellen somit keinen steuerlich verrechenbaren Verlustvortrag dar.Vom gesamten Verlustvortrag von Fr. 360'000
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
auf massgebenden Beteiligungen können nur mit Erträgen aus Beteiligungen verrechnet werden. Sie stellen somit keinen steuerlich verrechenbaren Verlustvortrag dar.Vom gesamten Verlustvortrag von Fr. 360'000
Archäologie
en und Mitarbeiter führen archäologische Untersuchungen durch, graben bedrohte Fundstellen aus, stellen die Funde sicher und sind für deren vorsorgliche Erhaltung verantwortlich. Sie erstellen Dokumentationen

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