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Tim und seine Bienen
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jungen Bienenfreund sehr. Wenn Tim mal nicht zu seinen Bienen schauen kann, muss ja auch die Stellvertretung gewährleistet sein. Mittlerweile bietet die innovative Bauernfamilie im Rahmen des Projekts SCHuB einen Bienenworkshop an.
Letzte Woche waren wieder Viertklässler unterwegs zum Imker. Aber diesmal stellte sich der Jungimker Tim vor die Klasse und berichtete engagiert von seiner Arbeit mit den Bienen. eine Auszeit von der Schule nehmen, um uns selber in die Geheimnisse der Imkerei einzuführen. Er stellte den interessierten Kindern seine Bienen vor, erklärte im schmucken Bienenwagen alle Arbeitsschritte
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Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV)
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sowie der Advokatenverein des Kantons Zug sind eingeladen, bis Anfang Juli 2021 zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.
https://www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen#consultations
Kontakt
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Wiedereintragung gelöschte Rechtseinheit
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Wiedereintragung einer gelöschten Rechtseinheit Art. 164 HRegV Handelsregisterverordnung Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann zur Beendigung einer unvollständig durchgeführten Liquidation beim
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Nr.28 / Automatischer Brandalarm Bahnhofstrasse
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Defektes löste die Brandmeldeanlage einen alarm aus. Eine Intervention war nicht nötig. Später stellte sich heraus, dass die Ursache auf einen Kurzschluss in einer Verbindungsleitung zurück zu führen
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Rückstellungen für Eigenversicherung, Schadenersatz und Produktehaftpflicht
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Haftpflichtversicherung oder eine Zusatzpolice bereits abgedeckt. Die darüber hinaus gehenden Risiken stellen allgemeine Unternehmerrisiken dar, für welche mangels objektiver Bemessungsgrundlage keine pauschalen
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Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
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effektiv veräusserten Aktiven ausgebucht wird. Der darüber hinausgehende Anteil am Verkaufserlös stellt grundsätzlich steuer baren Gewinn dar (ASA Band 16, S. 486).
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Wertberichtigungen
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effektiv veräusserten Aktiven ausgebucht wird. Der darüber hinausgehende Anteil am Verkaufserlös stellt grundsätzlich steuer baren Gewinn dar (ASA Band 16, S. 486).Wertschriften ohne Kurswert dürfen gemäss
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Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
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auf massgebenden Beteiligungen können nur mit Erträgen aus Beteiligungen verrechnet werden. Sie stellen somit keinen steuerlich verrechenbaren Verlustvortrag dar.Vom gesamten Verlustvortrag von Fr. 360'000
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Erläuterungen zu § 65 - Verluste
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auf massgebenden Beteiligungen können nur mit Erträgen aus Beteiligungen verrechnet werden. Sie stellen somit keinen steuerlich verrechenbaren Verlustvortrag dar.Vom gesamten Verlustvortrag von Fr. 360'000
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Archäologie
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en und Mitarbeiter führen archäologische Untersuchungen durch, graben bedrohte Fundstellen aus, stellen die Funde sicher und sind für deren vorsorgliche Erhaltung verantwortlich. Sie erstellen Dokumentationen