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Art. 23 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b und d UWG, Art. 31 StGB
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worden sei, handle es sich entgegen deren Auffassung nicht um Dauerdelikte, bei denen die Frist zur Stellung des Strafantrages erst mit ihrer Beendigung zu laufen beginne. Vielmehr seien dies sogenannte Z Unrecht bildet» (BGE 131 IV 83 E. 2.1.2 m.H.; Trechsel/Capus, a.a.O., Art. 98 StGB N 5 m.H.).
Das UWG stellt die Beteiligung am wirtschaftlichen Wettbewerb mit unlauteren Mitteln unter Strafe. Wettbewerbshandlungen
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Materielles Strafrecht
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worden sei, handle es sich entgegen deren Auffassung nicht um Dauerdelikte, bei denen die Frist zur Stellung des Strafantrages erst mit ihrer Beendigung zu laufen beginne. Vielmehr seien dies sogenannte Z Unrecht bildet» (BGE 131 IV 83 E. 2.1.2 m.H.; Trechsel/Capus, a.a.O., Art. 98 StGB N 5 m.H.).
Das UWG stellt die Beteiligung am wirtschaftlichen Wettbewerb mit unlauteren Mitteln unter Strafe. Wettbewerbshandlungen
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Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
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Willen des Patienten.
Die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW stellen zwei Varianten (Kurzversion und ausführliche Version) und eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie online
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PQRS
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MNO
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Niederlassung Notfälle Notorganisation Oberägeri Obergericht Obligatorische Schulzeit Offene Stellen im Kanton Zug Öffentlichkeitsprinzip Ökihöfe Ombudsstelle Opferhilfe Ordnungsbussen
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Verordnung des BAZG über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel (Geldwäschereiverordnung-BAZG, GwV-BAZG)
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Oktober 2021 hat uns die Eidgenössische Zollverwaltung in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug
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Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
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Oktober 2021 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug
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Konsultation zur Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung: Verlängerung des summarischen Abrechnungsverfahrens und Wiedereinführung weiterer Massnahmen
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Kantone eingeladen, zu den vorgeschlagenen Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt
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Grundsätze
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Organisation der Internationalisierung und von Mobilitätsaufenthalten (International Office) und stellt entsprechende Ressourcen zur Verfügung. In den angebotenen Studiengängen werden Mobilitätsfenster
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7.1 Finanzhilfen des Bundes
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für Sozialversicherungen fordert den Kanton, in welchem die Betreuung angeboten wird, zu einer Stellungnahme auf und entscheidet anschliessend über den Anspruch auf Finanzhilfen.
Der Bund leistet ab dem