Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8924 Inhalte gefunden
Art. 23 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b und d UWG, Art. 31 StGB
worden sei, handle es sich entgegen deren Auffassung nicht um Dauerdelikte, bei denen die Frist zur Stellung des Strafantrages erst mit ihrer Beendigung zu laufen beginne. Vielmehr seien dies sogenannte Z Unrecht bildet» (BGE 131 IV 83 E. 2.1.2 m.H.; Trechsel/Capus, a.a.O., Art. 98 StGB N 5 m.H.). Das UWG stellt die Beteiligung am wirtschaftlichen Wettbewerb mit unlauteren Mitteln unter Strafe. Wettbewerbshandlungen
Materielles Strafrecht
worden sei, handle es sich entgegen deren Auffassung nicht um Dauerdelikte, bei denen die Frist zur Stellung des Strafantrages erst mit ihrer Beendigung zu laufen beginne. Vielmehr seien dies sogenannte Z Unrecht bildet» (BGE 131 IV 83 E. 2.1.2 m.H.; Trechsel/Capus, a.a.O., Art. 98 StGB N 5 m.H.). Das UWG stellt die Beteiligung am wirtschaftlichen Wettbewerb mit unlauteren Mitteln unter Strafe. Wettbewerbshandlungen
Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
Willen des Patienten. Die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW stellen zwei Varianten (Kurzversion und ausführliche Version) und eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie online
PQRS
Staatskanzlei Stadt Zug Ständerat Statistik Statistiken Zuger Polizei Steinhausen Stellenangebote Steueramt Steuerbuch Steuererklärung, etax.zug Steuerrechner Steuerverwaltung Stipendien
MNO
Niederlassung Notfälle Notorganisation  Oberägeri Obergericht Obligatorische Schulzeit Offene Stellen im Kanton Zug Öffentlichkeitsprinzip Ökihöfe Ombudsstelle Opferhilfe Ordnungsbussen
Verordnung des BAZG über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel (Geldwäschereiverordnung-BAZG, GwV-BAZG)
Oktober 2021 hat uns die Eidgenössische Zollverwaltung in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug
Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Oktober 2021 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug
Konsultation zur Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung: Verlängerung des summarischen Abrechnungsverfahrens und Wiedereinführung weiterer Massnahmen
Kantone eingeladen, zu den vorgeschlagenen Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt
Grundsätze
Organisation der Internationalisierung und von Mobilitätsaufenthalten (International Office) und stellt entsprechende Ressourcen zur Verfügung. In den angebotenen Studiengängen werden Mobilitätsfenster
7.1 Finanzhilfen des Bundes
für Sozialversicherungen fordert den Kanton, in welchem die Betreuung angeboten wird, zu einer Stellungnahme auf und entscheidet anschliessend über den Anspruch auf Finanzhilfen. Der Bund leistet ab dem

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch