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Schule digital: Ressourcen nicht brachliegen lassen
Interview mit Christan Neff, Rektor Schulen Arth, über die Anfänge und Zukunft der Digitalisierung an der Schule. Christian Neff ist Rektor der Gemeindeschulen Arth-Goldau und ein Vorreiter in der Nu
FAQ CAS DaZIK
auf einer anderen als meiner «Zielstufe» (Stufendiplom) zu erteilen? Die Verantwortung für eine Anstellung liegt in der Verantwortung der Schulleitung und darauf haben wir keinen Einfluss. Die Qualifikation
Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen
implizit auch die Wertberichtigungen und Rücklagen gezählt werden. In der Buchhaltungs- und Veranlagungspraxis werden die vier Begriffe oft vermischt, ohne dass dies zu grösseren Schwierigkeiten führt. separaten Abschreibungstabellen auszuweisen. Die Zuger Steuerverwaltung stützt sich in ihrer Veranlagungspraxis auf die Abschreibungs-Merkblätter der EStV, insbesondere auf das Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit
Abschreibungen auf zuvor aufgewerteten Aktiven
siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
implizit auch die Wertberichtigungen und Rücklagen gezählt werden. In der Buchhaltungs- und Veranlagungspraxis werden die vier Begriffe oft vermischt, ohne dass dies zu grösseren Schwierigkeiten führt. separaten Abschreibungstabellen auszuweisen. Die Zuger Steuerverwaltung stützt sich in ihrer Veranlagungspraxis auf die Abschreibungs-Merkblätter der EStV, insbesondere auf das Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche ngsperioden. Bei der Veräusserung nur eines Teils der Aktiven mit Börsenkurs wird in der Veranlagungspraxis darauf geachtet, dass der verbleibende Wert des Buchhaltungskontos nicht um den gesamten V
Rechtspflege
die von der Aufsichtskommission in GVP 2003 S. 248 ff. begründete Prüfungspflicht auf. Seit der Verabschiedung der Teilrevision durch den Kantonsrat und dem Inkrafttreten des revidierten Beurkundungsgesetzes
Abschreibungen
separaten Abschreibungstabellen auszuweisen. Die Zuger Steuerverwaltung stützt sich in ihrer Veranlagungspraxis auf die Abschreibungs-Merkblätter der EStV, insbesondere auf das Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit
Jugendliche nehmen Stellung
Der Einfluss unseres Kaufverhaltens Im Unterricht beschäftigen sich unsere Lernenden mit (Wirtschafts-) Themen, die im täglichen Leben relevant sind, und äussern dazu ihre Meinung. Diese muss nicht m
Verrechnungssteuer (Rückerstattung)
ung Zug – getrennt von den Verfügungen über die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern und blieben unangefochten. Die ordentliche Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern 2015 erfolgte und 2017 wurde die Nachdeklaration bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im ordentlichen Veranlagungsverfahren berücksichtigt (Veranlagungsverfügungen vom 26. Juni 2019 [BF-act. 7]; Veranlagungsverfügungen (was gerade Art. 52 Abs. 2 VStG zum Ausdruck bringt, der eine Entkoppelung von der periodischen Veranlagung der direkten Steuern ausdrücklich erlaubt), sondern um eine Sicherungssteuer. Diese wird auf K
Steuerrecht
ung Zug – getrennt von den Verfügungen über die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern und blieben unangefochten. Die ordentliche Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern 2015 erfolgte und 2017 wurde die Nachdeklaration bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im ordentlichen Veranlagungsverfahren berücksichtigt (Veranlagungsverfügungen vom 26. Juni 2019 [BF-act. 7]; Veranlagungsverfügungen unten zu korrigieren. Dies gelte umso mehr, wenn die Verrechnungspreise vergangener Jahre im Veranlagungsverfahren thematisiert und für drittvergleichskonform befunden worden seien (vgl. insbes. act. 5, 9

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