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Schule digital: Ressourcen nicht brachliegen lassen
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Interview mit Christan Neff, Rektor Schulen Arth, über die Anfänge und Zukunft der Digitalisierung an der Schule. Christian Neff ist Rektor der Gemeindeschulen Arth-Goldau und ein Vorreiter in der Nu
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FAQ CAS DaZIK
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auf einer anderen als meiner «Zielstufe» (Stufendiplom) zu erteilen? Die Verantwortung für eine Anstellung liegt in der Verantwortung der Schulleitung und darauf haben wir keinen Einfluss. Die Qualifikation
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Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen
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implizit auch die Wertberichtigungen und Rücklagen gezählt werden. In der Buchhaltungs- und Veranlagungspraxis werden die vier Begriffe oft vermischt, ohne dass dies zu grösseren Schwierigkeiten führt. separaten Abschreibungstabellen auszuweisen.
Die Zuger Steuerverwaltung stützt sich in ihrer Veranlagungspraxis auf die Abschreibungs-Merkblätter der EStV, insbesondere auf das Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit
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Abschreibungen auf zuvor aufgewerteten Aktiven
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siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit
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Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
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implizit auch die Wertberichtigungen und Rücklagen gezählt werden. In der Buchhaltungs- und Veranlagungspraxis werden die vier Begriffe oft vermischt, ohne dass dies zu grösseren Schwierigkeiten führt. separaten Abschreibungstabellen auszuweisen.
Die Zuger Steuerverwaltung stützt sich in ihrer Veranlagungspraxis auf die Abschreibungs-Merkblätter der EStV, insbesondere auf das Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche ngsperioden.
Bei der Veräusserung nur eines Teils der Aktiven mit Börsenkurs wird in der Veranlagungspraxis darauf geachtet, dass der verbleibende Wert des Buchhaltungskontos nicht um den gesamten V
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Rechtspflege
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die von der Aufsichtskommission in GVP 2003 S. 248 ff. begründete Prüfungspflicht auf. Seit der Verabschiedung der Teilrevision durch den Kantonsrat und dem Inkrafttreten des revidierten Beurkundungsgesetzes
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Abschreibungen
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separaten Abschreibungstabellen auszuweisen.
Die Zuger Steuerverwaltung stützt sich in ihrer Veranlagungspraxis auf die Abschreibungs-Merkblätter der EStV, insbesondere auf das Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit
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Jugendliche nehmen Stellung
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Der Einfluss unseres Kaufverhaltens Im Unterricht beschäftigen sich unsere Lernenden mit (Wirtschafts-) Themen, die im täglichen Leben relevant sind, und äussern dazu ihre Meinung. Diese muss nicht m
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Verrechnungssteuer (Rückerstattung)
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ung Zug – getrennt von den Verfügungen über die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern und blieben unangefochten. Die ordentliche Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern 2015 erfolgte und 2017 wurde die Nachdeklaration bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im ordentlichen Veranlagungsverfahren berücksichtigt (Veranlagungsverfügungen vom 26. Juni 2019 [BF-act. 7]; Veranlagungsverfügungen (was gerade Art. 52 Abs. 2 VStG zum Ausdruck bringt, der eine Entkoppelung von der periodischen Veranlagung der direkten Steuern ausdrücklich erlaubt), sondern um eine Sicherungssteuer. Diese wird auf K
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Steuerrecht
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ung Zug – getrennt von den Verfügungen über die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern und blieben unangefochten. Die ordentliche Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern 2015 erfolgte und 2017 wurde die Nachdeklaration bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im ordentlichen Veranlagungsverfahren berücksichtigt (Veranlagungsverfügungen vom 26. Juni 2019 [BF-act. 7]; Veranlagungsverfügungen unten zu korrigieren. Dies gelte umso mehr, wenn die Verrechnungspreise vergangener Jahre im Veranlagungsverfahren thematisiert und für drittvergleichskonform befunden worden seien (vgl. insbes. act. 5, 9