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Kontakt-Café - nicht nur für Flüchtlinge!
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Medienmitteilung vom 6. Januar 2020
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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Newsletter Mai 2017
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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Newsletter Mai 2017
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Asyl - Kanton Zug definiert Stossrichtung für berufliche Integration
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Für die langfristige Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den Arbeitsmarkt braucht es klare Vorgaben, eine vernetzte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gewerbe, Wirtschaft und Partnerorganisationen und gewaltige Anstrengungen seitens der Beteiligten.
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90 Schulklassen aus dem Kanton Zug erfolgreich beim Projekt Experiment Nichtrauchen
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Preisverleihung Experiment Nichtrauchen 2017
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Die Sanierung der Kantonsstrasse durch das Lorzental interessiert
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Die Sanierung der Kantonsstrasse durch das Lorzental interessiert
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Nächtlicher Brückenschlag über die Chamerstrasse in Zug
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Waldbrandgefahr reduziert - Feuerverbot aufgehoben
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Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug entschärft hat. Somit wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben. Trotzdem ist beim Feuern im Freien weiterhin grösste Vorsicht geboten.
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Massnahmen beim Kindes- und Erwachsenenschutz in der Umsetzung
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Professionelle Beiständinnen und Bestände für Kindes- und Erwachsenenschutzmandate im Kanton Zug dürfen künftig mit maximal 80 Fällen betraut werden. Neuerungen ergeben sich auch aufgrund einer Umfrage bei den privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, welche die Regierung Ende 2014 in Auftrag gegeben hat.
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Regierung nutzt Chamer Zivilschutzanlage erneut als Asyl-Notunterkunft
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Die steigende Zahl von Asylgesuchen hat die Regierung veranlasst, die Zivilschutzanlage Schluecht in Cham vorübergehend erneut als Asylunterkunft zu nutzen. Die Anlage bietet Platz für maximal 50 Personen und soll ab Anfang September 2015 bezugsbereit sein.
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Zuger Eckwerte für die Schutzkonzepte der Schulen
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Der Kanton Zug hält sich bei den Schutzkonzepten an die Vorgaben des BAG und hat Eckwer-te für die Schulen festgelegt. Die Schulen informieren die Eltern direkt über ihre Schutzkonzep-te. Die Schutzkonzepte müssen beim Kanton eingereicht werden.