Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
Behindertengerechtes Bauen
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
Landumlegung und Grenzbereinigung
§ 59 Einleitung des Landumlegungsverfahrens
§ 60 Beschlussfassende Versammlung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
1 An der beschlussfassenden Versammlung führt ein Mitglied des Gemeinderats den Vorsitz. Das Protokoll verfasst eine Urkundsperson.
Materialien
Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 34 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).