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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

Kantonale Pläne und Bauvorschriften

Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften

§ 15 Gemeindlicher Richtplan

§ 15a Gemeindlicher Quartiergestaltungsplan

§ 16 Gemeindlicher Zonenplan

§ 17 Gemeindliche Bauvorschriften

§ 18 Gemeindlicher Zonenplan

§ 19 Wohnzonen

§ 20 Arbeitszonen

§ 21 Kernzonen

§ 22 Bauzonen mit speziellen Vorschriften

§ 23 Reserve-Bauzonen

§ 24 Landwirtschaftszonen

§ 25 Weilerzonen

§ 26 Zonen des öffentlichen Interesses

§ 27 Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften

§ 28 Schutzzonen

§ 29 Arealbebauungen

Materialien
§ 29 (aufgehoben: 31. Dezember 2018)

Das Instrument der Arealbebauung als zweistufiges Baubewilligungsverfahren wurde abgeschafft und durch den einfachen Bebauungsplan als Planungsinstrument ersetzt. Diese Bestimmung konnte daher gestrichen werden. Bestehende Arealbebauungen fallen unter die Bestandesgarantie und für diese gilt die Übergangsbestimmung gemäss dem neuen § 71a PBG (Inkrafttreten: 1. Januar 2019).

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