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2. Übertritt vom Schulischen Brückenangebot (SBA) an die FMS Zug

Übertritt vom Schulischen Brückenangebot (SBA) an die FMS Zug

Die Lernenden aus dem Schulischen Brückenangebot SBA werden analog zum Übertrittsverfahren II an die FMS zugewiesen. Ein positiver Zuweisungsentscheid der Lernberaterin oder des Lernberaters führt zu einer Aufnahme an die FMS Zug.

Für die FMS Zug als abnehmende Schule bedeutet der Zuweisungsentscheid, dass die Lernenden nach einem erfolgreichen Abschluss des SBA qualifiziert sind für die FMS. Wichtig sind dafür solide Grundlagen in Mathematik, Naturwissenschaften und in Deutsch. Erfahrungsgemäss sind das die Fächer, in denen die Schülerinnen und Schüler am meisten Mühe bekunden. Daneben bilden systematisch ausgebildete überfachliche Kompetenzen eine tragfähige Basis für einen erfolgreichen Abschluss an der FMS Zug. Aus diesen Gründen ist für einen Übertritt an die Fachmittelschule neben dem Zuweisungsentscheid auch der Abschluss am SBA respektive das abgeschlossene Schuljahr am Schulischen Brückenangebot relevant.

Falls die Lernberaterin oder der Lernberater die Zuweisung nicht unterstützt und somit kein Zuweisungsentscheid vorliegt, kann die Lernende oder der Lernende auf Anmeldung am Abklärungstest teilnehmen, wenn er oder sie folgende Voraussetzungen erfüllt:

a) Besuch Niveau 2 (Repetition Sekundarschulstoff) oder 3 (darüber hinausgehende Elemente) in den Niveaufächern, der Zusatzmodule Mathematik und Englisch sowie von Französisch als Wahlfach.

b) ein Notenschnitt von mindestens 4.5 (Umrechnung der % in eine Notenskala von 1 bis 6). Dieser wird aus den Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik (doppelt), Englisch, Französisch und dem Durchschnitt aus Naturlehre und Weltkunde berechnet.

Über die Modalitäten zur Anmeldung und Teilnahme am Abklärungstest informieren die Lernberater am SBA.

Weitere Informationen

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Kontakt

Fachmittelschule Kanton Zug Telefon +41 41 728 24 00

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