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Langzeitgymnasium

Aufnahme und Aufnahmebedingungen ins Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen

Aufnahmebedingungen KSM Langzeitgymnasium

  • Schülerinnen und Schüler, die von einer 6. Klasse übertreten möchten, brauchen für die Anmeldung zwingend einen gültigen Zuweisungsentscheid.
    Bei Fragen zur Zuweisung wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes der Primarklasse.
  • Der Übertritt von öffentlichen Schweizer Gymnasien erfolgt gemäss Promotion der abgebenden Schule.
  • Der Übertritt von privaten Schweizer Gymnasien, ausländischen Schulen oder nicht gymnasialen Vollzeitschulen erfolgt durch ein individuelles Aufnahmeverfahren.

Anmeldetermin: Montag, 23. März 2026 (für Schuljahr 2026/27)

Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Bei einer verspäteten Anmeldung kann die Aufnahme im neuen Schuljahr nicht garantiert werden.

 

Online-Anmeldung Langzeitgymnasium

Die Anmeldung ans Langzeitgymnasium erfolgt online über das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule.

Die Schülerinnen und Schüler müssen die Aufnahmebedingungen erfüllen, d.h. eine «Zuweisung» haben. Ergebnisse ausserkantonaler Zuweisungsverfahren werden anerkannt.

Zuger Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse erhalten mit der Zuweisung das Informationsblatt des Amtes für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule mit den Anmeldeinformationen.

Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule: info.amh@zg.ch, Tel.  +41 41 594 30 40

Anmeldung Langzeitgymnasium

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Typ Titel Bearbeitet
KSM Informationen für das Langzeitgymnasium 21.12.2020

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat:
E-Mail:
Telefon: + 41 41 594 16 16

Weitere Informationen

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