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05.05.2015

Entlastungsprogramm: Absicht des Regierungsrats

Entlastungsprogramm
Stephan Schleiss
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Liebe Leserinnen und Leser

Vom Zuger Entlastungsprogramm ist auch das Schulwesen betroffen. Die Zuger Bildungskosten liegen über dem Schweizer Durchschnitt. Sie liegen auch dann über dem Durchschnitt, wenn zum Vergleich eine Kantonsgruppe bestehend aus den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden, Schwyz und Zürich gebildet wird. Vor diesem Hintergrund kann die Bildung nicht vom Entlastungsprogramm ausgenommen werden. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die Entlastungsmassnahmen informieren, wie sie der Regierungsrat im Bereich der Bildung heute vorschlägt.

Start zur politischen Auseinandersetzung
Teile der Lehrerschaft der kantonalen Mittelschulen, die aufgrund der Vorschläge von den Massnahmen stärker betroffen sein werden als die Lehrerschaft der Volksschule, habe ich bereits einen Tag vor der Medienkonferenz am 24. März persönlich über die geplanten Eckwerte und Massnahmen des Regierungsrats informiert. Mit der Veröffentlichung der Massnahmen hat die politische Auseinandersetzung um das Entlastungsprogramm begonnen. Aus Sicht Schule ist sowohl eine Verschärfung als auch eine Entschärfung als mögliches politisches Szenario vorstellbar. Meine Ausführungen können demenstprechend nur den aktuellen Stand der Absicht des Regierungsrats widergeben.

Einsparungen und Verlagerungen
Rund 25 Millionen weniger soll der Kanton nach dem Willen des Regierungsrats in die Bildung investieren. Gegenüber heute entspricht dies einem Rückgang der kantonalen Bildungsausgaben (Volkswirtschafts-​ und Bildungsdirektion zusammen) von 250 auf 225 Mio. Davon kann nicht linear auf eine Reduktion der Bildungsleistung um 10 % geschlossen werden, da auch Effizienzsteigerungen (bspw. leicht grössere Klassen an den kantonalen Mittelschulen) und Verlagerungen vorgesehen sind, insbesondere zu den Gemeinden, aber auch etwa zu den Privatschulen.

Verlagerungen zu den Gemeinden
Von den 25 Mio. entfallen rund 10 Mio. auf die geplante höhere Kostenbeteiligung der Gemeinden (6.5 Mio. durch finanzielle Beteiligung am Untergymnasium; 3.15 Mio. durch Erhöhung Kostenanteil Gemeinden für Sonderschulung; 0.37 Mio. durch Übernahme der gesamten Transportkosten für Sonderschülerinnen und -​schüler durch die Gemeinden). Diese Verlagerungen sind aber erst Gegenstand der laufenden Verhandlungen zwischen der Finanzdirektion und den Gemeinden.

Kantonale Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
Rund 15 Millionen entfallen auf vorgesehene Massnahmen vor allem im Bereich der kantonalen Schulen (Mittelschulen und Berufsschulen). Leicht grössere Klassen und Kurse, damit einhergehend weniger Lehrpersonal, Änderungen bei der Pensenbuchhaltung sowie erweiterte Pflichtenhefte sind im Bereich dieser Schulen besonders zu erwähnen. Auch eine Neuregelung der Altersentlastung soll zu Einsparungen führen. Die Pädagogische Hochschule soll nach dem Willen des Regierungsrats mit einem um 340'000 Franken geringeren Kantonsbeitrag auskommen müssen.

Gemeindliche Schulen
Im Rahmen des Entlastungsprogramms sieht der Regierungsrat keine Massnahmen in Bezug auf die Lohnstufen gemäss Lehrpersonalgesetz (Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen) vor; die Massnahme 8.60 (kleinere, dafür mehr Lohnstufen) soll sich nach Auffassung des Regierungsrats nur auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung inkl. Lehrpersonen der kantonalen Schulen beziehen.
Weiter sieht der Regierungsrat davon ab, die Normpauschale (Beteiligung des Kantons an den Kosten der gemeindlichen Schulen) im Rahmen des Entlastungsprogramms zu senken.
Was die Frage der Altersentlastung anbelangt — diese soll für die Lehrpersonen der kantonalen Schulen abgeschafft oder reduziert werden —, besteht nach Auffassung des Regierungsrats die Möglichkeit, dieselbe für die Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen in die Verantwortung der Gemeinden zu übergeben.
Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen sind aus heutiger Sicht etwa von der Massnahme 3.24 "Reduktion Kantonsbeitrag an Beratungsstelle für Lehrpersonen und Schulleitende betroffen".
Durch die Umsetzung der Massnahme 3.16b "Kantonale Mittelschulen: stärkere Steuerung/Selektion bei den Übertrittsverfahren" soll es zu Änderungen im Bereich der Übertritte kommen. Das Entlastungspotential rührt bei Massnahme 3.16b daher, dass Schulklassen an den kantonalen Mittel-​schulen teurer sind als an den gemeindlichen Schulen.
Massnahme 3.17 sieht vor, den Kantonsbeitrag an die Lehrmittel der gemeindlichen Schulen auf 100 Fr. (bisher 120) pro Schülerin und Schüler zu beschränken.
An dieser Stelle muss nochmals angefügt werden, dass hier nur der heutige Stand der Absicht des Regierungsrats aufgezeigt werden kann. Allfällige Entscheide des Regierungsrats selbst, der Gemeinden oder des Kantonsrats mit Auswirkungen auf die gemeindlichen Schulen können an dieser Stelle nicht vorweggenommen werden.

Anwendbarkeit kantonalen Rechts
Aufgrund der grundsätzlichen Anwendbarkeit des kantonalen Rechts auf das Arbeitsverhältnis mit der Lehrerschaft der gemeindlichen Schulen in weiteren Bereichen können Änderungen in den kantonalen Personalerlassen wie z. B. der Verzicht auf Abgabe von Reka-​Checks, die Kürzung des Studienurlaubs je nach Ausmass des Verweises auf das kantonale Recht (kann je nach Gemeinde variieren) weitere Auswirkungen auf gemeindliche Lehrpersonen haben.

Weiteres Vorgehen
Auf der Webseite des Direktionssekretariats der Finanzdirektion stehen zahlreiche Unterlagen zum Thema Entlastungsprogramm (bspw. Massnahmenliste, Terminplan) zur Verfügung. Mit Blick auf die Massnahmen, welche Verordnungs-​ und Gesetzesänderungen bedürfen, erarbeitet der Regierungsrat je einen Rahmenbeschluss. Das heisst, dass alle zu ändernden Textstellen in den Erlassen in einem Rahmendokument zusammengefasst werden, über welches danach beschlossen wird. Der Regierungsrat beschliesst abschliessend über die Verordnungsänderungen (Massnahmen im 1. Paket), der Kantonsrat über die Gesetzesänderungen (Massnahmen im 2. Paket). Zum Rahmenbeschluss über die Verordnungsänderungen wird der Regierungsrat eine zweimonatige Vernehmlassung durchführen, welche anfangs Mai 2015 beginnt. Die Vernehmlassung zum Rahmenbeschluss über die Gesetzesänderungen wird Ende Juni 2015 starten und drei Monate dauern. Zu beiden Vernehmlassungen werden die Gemeinden schriftlich eingeladen. Der Zuger Lehrerinnen-​ und Lehrerverein wird sich ebenfalls in die Vernehmlassungen einbringen können.

Ich bedanke mich bei allen, die sich an der Debatte über das Entlastungsprogramm beteiligen.

Stephan Schleiss, Bildungsdirektor

stephan.schleiss@zg.ch

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