Navigieren auf Schulinfo Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
08.05.2025

Teilzeit: Der Balanceakt braucht Planung

08.05.2025
Simon Saxer, Co-Präsident Zuger Lehrerinnen- und Lehrerverein (LVZ), über Chancen und Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Familie und Beruf.
SiS
Bild Legende:

Wo Kinder sind, da ist Familie. Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist eine Herausforderung. Auch für Lehrerinnen und Lehrer. Teilzeitarbeit ist eine Chance und ein Risiko zugleich. Umso wichtiger ist es, den Balanceakt in Kenntnis aller Fallstricke und gemeinsam als Team zu planen. Einige Zuger Anstellungsbedingungen benachteiligen Frauen dabei immer noch.

Von Simon Saxer*

Die Entscheidung für Teilzeitarbeit
Viele Lehrpersonen reduzieren ihr Pensum, sobald sie eigene Kinder betreuen. Dies gilt insbesondere für Mütter, die nach dem ersten Mutterschaftsurlaub in der Regel mit einem reduzierten Pensum weiterarbeiten. Dass Mütter nach dem ersten oder zweiten Kind weiterhin Vollzeit arbeiten, ist in unserer Gesellschaft selten. Wer dennoch im Vollpensum weiterarbeitet, muss seinem Umfeld oft erklären, wie die Kinderbetreuung organisiert ist. Väter, die weiterhin Vollzeit arbeiten, werden hingegen seltener danach gefragt. Es wird oft als selbstverständlich angesehen, dass die Mutter diese Aufgabe übernimmt.

Die Frage nach dem richtigen Pensum
Gemäss der Sotomo Frauenbefragung liegt das ideale Erwerbspensum für Familien bei 80 Prozent für den Vater und 50 Prozent für die Mutter. Nach wie vor wird ein eher klassisches Familienmodell mit dem Mann als «Hauptverdiener» gelebt. Zur traditionellen Rollenteilung gehört auch, dass Frauen das Familienleben managen und den damit verbundenen «Mental Load» stemmen. Ob Znüni für die Schulreise, die Hausaufgaben der Kinder oder Aufgaben im Haushalt, häufig liegt es an Frauen, die vielen Aufgaben zu koordinieren. Bemerkenswert ist gemäss der Sotomo Studie, dass auch vollzeiterwerbstätige Frauen stark vom «Mental Load» belastet sind. Die Aufgabenteilung innerhalb einer Familie ist daher nicht nur eine Frage der Arbeitspensen.

Finanzielle Folgen von Teilzeitarbeit
Wer sein Pensum reduziert, nimmt grosse finanzielle Einbussen in Kauf. Von der „Child Penalty“, wie in Fachkreisen die finanziellen Einbussen bei Teilzeitarbeit wegen Kinderbetreuung genannt werden, sind Frauen in der Folge meist stärker betroffen als Männer. Ein reduziertes Arbeitspensum beeinflusst nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern hat auch langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Situation. Sowohl die Leistungen der AHV als auch die der Pensionskasse sind abhängig vom während der Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen, was sich noch Jahrzehnte später bemerkbar machen kann. Man könnte meinen, dass die Pensen aufgestockt werden, sobald die Verpflichtungen in der Familie abnehmen. In der Realität ist es aber oft so, dass die traditionelle Rollenverteilung bestehen bleibt, selbst wenn die ursprünglichen Gründe dafür wegfallen. Eine etablierte Arbeitsteilung bleibt erstaunlich stabil und wird selten von selbst wieder egalitärer.

Familienarbeit
Bild Legende:
Foto: michelgilgen.ch

Aufklärung ist entscheidend
Eine Studie der Universität Zürich hat untersucht, ob Lehrerinnen die finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit ausreichend kennen. Es hat sich gezeigt, dass Frauen, die Informationen über die Auswirkungen erhalten, ihr Pensum häufig erhöhen, insbesondere jene, die vorher besonders schlecht informiert gewesen sind. Es ist daher wichtig, dass Frauen (und Männer) die langfristigen Auswirkungen von Teilzeitarbeit abschätzen können und entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden, sei es vom Arbeitgeber, von Pensionskassen oder von einer Gewerkschaft. Das Online-Tool cashorcrash.ch bietet die Möglichkeit, die langfristigen finanziellen Folgen von Teilzeitarbeit zu berechnen. Der LVZ hat unter www.lvz.ch/extranet für seine Mitglieder zudem ein Tool entwickelt, mit dem man die Folgen von Teilzeitarbeit auf die berufliche Vorsorge mit den Parametern des Kantons Zug berechnen kann.

Risiko Altersarmut
Besonders hart kann es Personen treffen, die jahrelang die Kinderbetreuung sichergestellt haben, nur geringfügig erwerbstätig und nicht verheiratet sind. Im Falle einer Trennung behalten beide ihr jeweiliges Vorsorgevermögen, sofern es nicht anders vereinbart wurde. Wer voll erwerbstätig war, kann der Pensionierung gelassen entgegensehen, während die ehemalige Partnerin oder der ehemalige Partner später in die Altersarmut rutschen kann.

Sind Schulen familienfreundliche Arbeitgeber?
Der Lehrberuf ist bekannt für die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. In der Praxis ist die Organisation der Betreuung eigener Kinder trotzdem nicht immer einfach. An erster Stelle stehen für die Arbeitgeber der Betrieb der Schule und ein guter Stundenplan für Schülerinnen und Schüler. Stundenplanwünsche und freie Tage werden häufig nicht garantiert. Es kommt vor, dass man den Betreuungsplatz für eigene Kinder in der Kita oder später in der schulergänzenden Betreuung reservieren muss, bevor man den Stundenplan für das nächste Schuljahr kennt. Ein Pensum von 40% verteilt sich nicht selten auf mehr als zwei Tage und es wird erwartet, dass man auch an unterrichtfreien Tagen an Weiterbildungen oder Sitzungen teilnimmt. Die im Lehrpersonalgesetz festgeschriebene Regelung, wonach man anteilsmässig zum Pensum teilnimmt, wird in der Praxis nicht immer umgesetzt. Aus Sicht des LVZ muss die Familienfreundlichkeit der Schulen kritisch betrachtet werden.

  • Warum es richtig sein soll, dass der Mutterschaftsurlaub in den ersten zwei Jahren der Anstellung kürzer und die Mutterschaftsentschädigung geringer ist, kann mir niemand plausibel erklären.
  • Die soziale Absicherung ist bei befristeten Anstellungen im Krankheitsfall schlecht (kürzere Lohnfortzahlung). Das gilt leider auch für Schwangere. Schwangere Lehrerinnen können die Anstellung durch Auslaufenlassen des Vertrags verlieren.
  • Wird das Pensum nach dem Mutterschaftsurlaub auf Wunsch der Mutter reduziert, werden vorher unbefristet angestellte Lehrerinnen manchmal nur noch befristet weiterbeschäftigt, mit den bekannten negativen Folgen im Krankheitsfall.
  • Die Familienzulage beträgt im Kanton Zug Fr. 2200.- pro Jahr und wird anteilsmässig zum Pensum ausgerichtet, sofern man "vorwiegend für den Unterhalt der Familie aufkommt". Viele Frauen, die ihr Pensum für die Familie reduzieren und sich für eine traditionelle Arbeitsteilung entscheiden, kommen daher nicht in den Genuss der Familienzulage.

Fazit: Ein Balanceakt zwischen Familie und Beruf
Teilzeitarbeit bietet Familien die Möglichkeit, mehr Zeit miteinander zu verbringen und die Betreuung der Kinder besser zu organisieren. Gleichzeitig bringt sie finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden dürfen. Eine umfassende Aufklärung über die langfristigen Auswirkungen und eine bessere Unterstützung durch Arbeitgeber und gesetzliche Regelungen sind entscheidend, um die Balance zwischen Familie und Beruf zu erleichtern.


Quellen


*Simon Saxer ist Co-Präsident des Zuger Lehrerinnen- und Lehrervereins.

Bild Legende:

Der Lehrerschaft eine Stimme geben
Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.

Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten
Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.

Jetzt Mitglied werden!

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile