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01.04.2014

Elternmitarbeit — Ohne Eltern läuft in der Schule nichts

01.04.2014
Die Elternmitarbeit in der Schule stand schon immer im Spannungsfeld zwischen gewachse­nen Strukturen vor Ort, gesetzlichen Regelungen, persönlichen Ansichten betroffener Lehrper­sonen und Eltern. ...
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Die Elternmitarbeit in der Schule stand schon immer im Spannungsfeld zwischen gewachse­nen Strukturen vor Ort, gesetzlichen Regelungen, persönlichen Ansichten betroffener Lehrper­sonen und Eltern. Die Meinungen und Erfahrungen der Eltern zu diesem Thema sind so unter­schiedlich wie auch die Rückmeldungen der Lehrpersonen. Klar ist, dass die Eltern im Dreieck Schule, Elternhaus und Kind eine zentrale Rolle spielen.

Von Werner Bachmann

In unserem Lande ist die Schule in erster Linie eine Angelegenheit des Staates. In der Bundesverfas­sung vorgesehen, in den kantonalen Gesetzgebungen geregelt und in den Gemeinden umgesetzt, ist es eine der wichtigsten Strukturen des Staates und eine vornehme Aufgabe zugleich. Schule betrifft uns alle, sie ist allgegenwärtig, Familien mit Kindern sind direkt eingebunden, Erwachsene ohne schulpflichtige Kinder tragen indirekt durch die Steuern oder durch staatspolitisches Mitwirken dazu bei. Die Schulpflicht ist dabei eine der zentralen Errungenschaften. Kinder im entsprechenden Alter sind also zum Schulbesuch verpflichtet — die Eltern haben einerseits für die Erfüllung dieser Pflicht zu sor­gen. Gleichzeitig leisten sie andererseits als Erzieherinnen und Erzieher selber einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung ihrer Kinder. Sind Schule und Elternhaus damit zwei getrennte Bereiche mit je eigenen Zuständigkeiten und Aufgaben?

Gesetzliche Regelungen

Die Schulgesetzgebung setzt die Arbeit der Eltern voraus; sie regelt nur jenen Teil, der für den Pro­zess der Bildung wichtig ist. Die Eltern wiederum sind grundsätzlich zuständig für die Erziehung ihrer Kinder. Dass Erziehung und Bildung trotzdem nicht getrennte Bereiche sind und nicht sein können, ergibt sich bereits aus dem Schulgesetz (vgl. § 3 des Schulgesetzes vom 27. September 1990, BGS 412.11, Erziehungs- und Bildungsauftrag): "Die Schule dient, in Zusammenarbeit mit den Erziehungs­berechtigten und den Kirchen, der Bildung und Erziehung der Kinder. In diesem Sinne fördert sie die geistig-seelische wie auch die körperliche Entwicklung der Kinder und ist bestrebt, diese nach demo­kratischen und christlichen Grundsätzen zu selbstständigen, lebensfrohen, charaktervollen Menschen zu erziehen, die der Gemeinschaft und der Umwelt gegenüber verantwortungsbewusst handeln. Die Schule vermittelt den Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Haltungen für ihre persön­liche und berufliche Zukunft. Bildung ist auf lebenslanges Lernen ausgerichtet." Dieser Paragraf spricht tatsächlich von Zusammenarbeit. Damit positioniert sich das Schulgesetz eindeutig auch in Belangen, welche die Erziehung und damit eigentlich die Zuständigkeit der Eltern betreffen.

Eltern, Lehrpersonen und Kinder stehen in Beziehung zueinander

Die Eltern sind aber auch umgekehrt Teil des Lernens ihrer Kinder. Bildungswissenschaftliche Studien weisen immer wieder darauf hin, wie wichtig das Elternhaus für die Lernfortschritte der Kinder ist. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, welche eine Mittelschule besuchen, lässt sich auch aus der Bil­dungsnähe der Eltern ableiten. Für den Lernerfolg der Kinder ist es nicht unwesentlich, wie sie in ih­rem täglichen Lernen von den Eltern unterstützt werden.

Trotz vermeintlich klarer Trennung der Zuständigkeitsbereiche zwischen Schule und Elternhaus wird also deutlich, dass Eltern, Kinder und Lehrpersonen in Sachen Schule in einer klaren Beziehung zuei­nander stehen. Unter dem Gesichtspunkt der Mündigkeit kommt noch etwas Weiteres dazu: da die Kinder in der obligatorischen Schulzeit noch nicht mündig sind, kann man sich auch auf den Stand­punkt stellen, dass die Eltern die eigentlichen Kunden der Schule sind.

Das alles würde zum Schluss führen, dass Eltern, Lehrpersonen und Kinder in einem geregelten Zu­sammenarbeitsverhältnis zueinander stehen müssen. Das könnte sogar bedeuten, dass die Lehrper­sonen jederzeit über wichtige Bildungs- und Erziehungsfragen der betreffenden Familie informiert sind, dass die Eltern wiederum in Entscheide zum Lernen ihrer Kinder eingebunden sind und dass die Kinder ihre Eltern und Lehrpersonen als Partner wahrnehmen, welche eine gemeinsame Haltung be­züglich des Lernens und bezüglich wichtiger Fragen einnehmen, wie sie im § 3 des Schulgesetzes umschrieben sind.

Das Dreieck

Die Dreiecksbeziehung Eltern-Kind-Lehrperson ist jedoch nicht immer einfach. Im besten Fall verste­hen sich alle gut, unterstützen und helfen sich gegenseitig, begegnen sich mit Respekt. Gelegentlich versteht man sich jedoch mal mit dem einen, mal mit dem anderen Teil des Gespanns weniger gut. Wie in vielen Dreierkonstellationen kommt es zu Bündnissen, zwei gegen einen. Eltern und Kind fin­den vielleicht die Lehrerin unmöglich oder Eltern und Lehrer setzen gemeinsam das Kind unter Druck. Bei allen Vorurteilen und gelegentlichen Schuldzuweisungen geht oft vergessen, dass in der Mitte des Spannungsfeldes dann das Kind steht.

Eine tragfähige Beziehung zwischen Eltern, Kind und Lehrperson setzt nebst Vertrauen und Toleranz auch genügende Kontaktmöglichkeiten voraus. Diese ist jedoch aufgrund der eingeschränkten gleich­zeitigen zeitlichen Verfügbarkeit bei Eltern und Lehrpersonen schwierig. Soll man also die Mitwirkung delegieren? Sollen Begegnungen zwischen Eltern und Lehrpersonen indirekt von Gremien wie Schul­kommissionen (vgl. § 61 Abs. 4 des Schulgesetzes: "Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kin­dern sind in der Schulkommission angemessen vertreten.") und Bildungskommissionen oder von Or­ganisationen wie Schule & Elternhaus wahrgenommen werden?

Elternmitwirkung wirklich

Wie gut funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind und Lehrperson im Kanton Zug tat­sächlich? Die Rückmeldungen aus der Externen Schulevaluation (Erhebungen zwischen Mai 2009 - Januar 2014 bei rund 5000 Eltern) ergeben folgendes Bild: 77% der Eltern gehen davon aus, dass sich die Elternorganisationen an der Gestaltung des Schullebens beteiligen. Das sehen aber nur 66% der Lehrpersonen so. Auch wenn der Unterschied nicht frappant ist, so wird deutlich, dass die Beteili­gung der Elternorganisationen an der Gestaltung des Schullebens offenbar nicht gleich und nicht gleichwertig wahrgenommen wird. Bedeutsam ist trotzdem, dass 86% der Eltern den Lehrpersonen attestieren, dass diese bei Problemen mit den Kindern mit ihnen rechtzeitig Kontakt aufnehmen. 94% der Eltern halten zudem fest, dass die Lehrpersonen mit ihnen einen wertschätzenden und fairen Um­gang pflegen.

Im Kanton Zug gibt es gute Beispiele einer formalisierten Zusammenarbeit. 19 ELG's (Eltern-Lehrer-Gruppen) koordinieren in 8 Gemeinden die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern. Die kantonale Elternorganisation "Schule & Elternhaus Kanton Zug" beteiligt sich am schulpolitischen Meinungsbildungsprozess und engagiert sich für ein positives Schulumfeld.

Fazit

Allen gesetzlichen Regelungen und allen entsprechenden Strukturen zum Trotz: Eine fruchtbare Zu­sammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule lässt sich nicht verordnen, sondern wächst aus der Einsicht und dem entsprechenden Engagement aller Beteiligten heraus. Je mehr sich die Eltern als Teil der Schulgemeinschaft wohl und wertgeschätzt fühlen, desto eher kann ein offener und vertrau­ensvoller Austausch zwischen Schule und Elternhaus stattfinden. Das setzt eine grundsätzliche Hal­tung voraus, eine Einsicht in die Notwendigkeit einer engen, professionellen und vertrauensvollen Elternmitarbeit.

Werner Bachmann ist Leiter des Amts für gemeindliche Schulen der Direktion für Bildung und Kultur, werner.bachmann@zg.ch

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