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30.04.2026

Weiterentwicklung Konzept Sonderpädagogik

30.04.2026
Der Kanton Zug überarbeitet sein Konzept Sonderpädagogik (KOSO), um die Förderung zu stärken und Schulen bei Herausforderungen wie Verhaltensauffälligkeiten und verschiedenen Bildungsbedürfnissen zu unterstützen.
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Der Kanton Zug überarbeitet sein Konzept Sonderpädagogik (KOSO) umfassend. Ziel ist es, den gestiegenen Anforderungen im Schulbereich gerecht zu werden und die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf weiter zu stärken.

Von Michael Truniger*

Im Zentrum der Weiterentwicklung stehen die Stärkung der besonderen Förderung, klare Verfahren und gezielte Unterstützung bei Verhaltensauffälligkeiten. Das bestehende Konzept Sonderpädagogik stammt aus dem Jahr 2008 und wird angesichts aktueller Entwicklungen gezielt weiterentwickelt. Insbesondere die zunehmende Heterogenität der Schülerinnen- und Schülerschaft, komplexere Förderbedarfe sowie steigende Herausforderungen im Bereich Verhalten machen Anpassungen notwendig.

Stärkung der besonderen Förderung im Zentrum

Kern der Überarbeitung ist die gezielte Stärkung der sogenannten «besonderen Förderung» in den gemeindlichen Schulen. Darunter versteht man gemäss Schulgesetz die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, ungenügenden Deutschkenntnissen oder besonderen Begabungen (Hochbegabung) zusätzliche Förderung benötigen. Die besondere Förderung bildet damit künftig noch deutlicher die zentrale Grundlage für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf. Gleichzeitig wird der Einsatz der schulischen Heilpädagogik klar definiert und stärker auf ihren fachlichen Auftrag ausgerichtet.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vereinheitlichung der Verfahren und Zuständigkeiten. Künftig werden Kriterien für Lernzielanpassungen, Nachteilsausgleich sowie verstärkte Massnahmen kantonal klar geregelt. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und faire Umsetzung im Sinne der Chancengerechtigkeit.

Fokus auf Verhaltensauffälligkeiten und psychische Gesundheit

Angesichts der zunehmenden Herausforderungen im Bereich Verhalten sollen Unterstützungsangebote neu geschaffen bzw. ergänzt werden. Dazu gehören eine kantonale Fachstelle für Verhalten und psychische Gesundheit, ein erweitertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Schulen sowie klare Rahmenbedingungen für die integrative Sonderschulung im Bereich Verhalten. Diese Massnahmen sollen Schulen niederschwellig unterstützen und präventiv wirken.

Die integrative Sonderschulung wird insgesamt präzisiert und bleibt eine wichtige, gezielt und subsidiär eingesetzte Massnahme. Damit wird sichergestellt, dass die Qualität des Unterrichts in den Regelklassen erhalten bleibt bzw. gestärkt wird.

Zusammenarbeit und Qualität im Fokus

Die Überarbeitung legt zudem grossen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit, Weiterbildungen und die systematische Qualitätsentwicklung. Schulen, Fachstellen und sonderpädagogische Zentren sollen künftig noch enger zusammenarbeiten.

Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden in einer Konsultation bei den Rektorinnen und Rektoren der gemeindlichen Schulen sowie bei den Sonderschulen abgestützt. Die Rückmeldungen zeigen eine klare Unterstützung für die Stossrichtung der Weiterentwicklung, insbesondere für die Stärkung der besonderen Förderung, die klareren Verfahren und die neuen Unterstützungsangebote.

Prozess

LuF - Der Erlass des Konzepts Sonderpädagogik (KOSO) im Kanton Zug ist im Schulgesetz (BGS 412.11) geregelt. Der Bildungsrat beantragt das KOSO beim Regierungsrat, der das Konzept erlässt und gleichzeitig die damit verbundenen Kostenfolgen genehmigt. In einem weiteren Schritt ist das vom Regierungsrat erlassene KOSO dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die entsprechende Kantonsratsvorlage wird vom Regierungsrat erstellt. Das KOSO ist ihr als Beilage angeschlossen. Der Kantonsrat kann das KOSO nicht ändern, sondern nur genehmigen oder ablehnen. Im Fall einer Ablehnung kann er es mit Hinweisen zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückweisen. Das Verfahren entspricht damit jenem bei Konkordaten.

Zur Erarbeitung des KOSO hat das Amt für gemeindliche Schulen eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat ihre Arbeit aufgenommen und dem Bildungsrat an dessen Sitzung vom 1. April 2026 Zwischenergebnisse präsentiert. Der Bildungsrat hat die Stossrichtungen grundsätzlich begrüsst und Hinweise für die Weiterbearbeitung formuliert. Gemäss aktuellem Terminplan ist vorgesehen, das KOSO dem Bildungsrat am 2. September 2026 zur ersten Lesung und am 2. Dezember 2026 zur zweiten Lesung zu unterbreiten. Anschliessend erfolgt der Antrag an den Regierungsrat mit der Kantonsratsvorlage als Beilage. Die Überweisung an den Kantonsrat ist für das erste Quartal 2027 geplant. Die Verfahrenshoheit liegt dann beim Kantonsrat. Das KOSO ist in seiner Tragweite mit Vorlagen vergleichbar, die üblicherweise einer Kommission – naheliegend der Bildungskommission – zugewiesen werden. Die Vorberatung ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung und unterstützt einen fundierten Genehmigungsentscheid.


*Michael Truniger leitet das Amt für gemeindliche Schulen, michael.truniger@zg.ch.

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