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21.05.2014

Geschäftsbericht 2013: Bildungsdirektion

21.05.2014
Mit dem Erscheinen der Printausgabe des Zuger Geschäftsberichts publizieren wir hier die Gesamtwürdigung der Direktion für Bildung und Kultur. Alle Beiträge der DBK finden sich im Geschäftsbericht ...

Mit dem Erscheinen der Printausgabe des Zuger Geschäftsberichts publizieren wir hier die Gesamtwürdigung der Direktion für Bildung und Kultur. Alle Beiträge der DBK finden sich im Geschäftsbericht ab Seite 96. Er ist online als .pdf Dokument verfügbar.

In Kürze
2013 konnten wichtige Entscheide für die Zuger Mittelschullandschaft der nächsten Generation herbeigeführt werden. Der Kanton Zug begrüsste den Lehrplan 21 im Rahmen der Konsultation mit einem freundeidgenössischen «Ja, aber». Im August wurde die Pädagogische Hochschule Zug feierlich eröffnet. Mit dreissig halbtägigen Schulbesuchen legte der Bildungsdirektor ein Schwergewicht auf den persönlichen Austausch mit den Schulleitungen und Lehrpersonen der Zuger Schulen.

Volksschule und Demokratie
Schulleitungen und Lehrpersonen brauchen Freiheiten und Handlungsraum, damit eine vielfältige und lebendige Schule entstehen kann. Die demokratische Kontrolle durch die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter und den Souverän selbst ist das grundlegende Wesensmerkmal der Volksschule und ein wichtiges Mittel im Kampf um diese Freiräume. In diesem Sinne forderte der Bildungsdirektor im März die Mitglieder der gemeindlichen Schulkommissionen auf, sich aktiv in die Gestaltung des Schulwesens vor Ort einzubringen. Der Bildungsdirektor begrüsst vor diesem Hintergrund auch das Engagement der Bildungskommission des Kantonsrats sowie aller Zugerinnen und Zuger für ein vielfältiges und freiheitliches Schulwesen.

Für unsere Lehrerinnen und Lehrer
Positive Schulerfahrungen stellen sich dort ein, wo gute Lehrpersonen am Werk sind. Das politische Bekenntnis zur Pädagogischen Hochschule im Kanton Zug ist Ausdruck dieser Auffassung. Bei der Eröffnung der PH Zug im August kam zum Ausdruck, dass eine gute Lehrperson mehr ist als eine Fachperson, dass Lehrpersonenbildung auch Persönlichkeitsbildung ist und dass der Ber uf eine spezielle Verantwortung für die Gemeinschaft mit sich bringt. Dieser Geist hat Tradition in der Zuger Lehrpersonenbildung, und diesem Zuger Geist fühlt sich auch der Hochschulrat, verantwortlich für die strategische Ausrichtung der PH Zug, verpflichtet. Die Zuger Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen stehen auch im Zentrum der beabsichtigten Änderung des Lehrpersonalgesetzes. Ihr wöchentliches Unterrichtspensum soll an die Gegebenheiten in den umliegenden Kantonen angepasst werden. Damit sollen auch die Zuger Gemeinden im Wettbewerb um die besten Lehrerinnen und Lehrer gestärkt werden.

Rasche Umsetzung der Noteninitiative
Innerhalb eines guten Jahres erarbeitete die Direktion für Bildung und Kultur ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung der im Frühling 2012 angenommenen Noteninitiative. Die Gesetzesänderung trat im August in Kraft. Noten sollen im Kanton Zug wieder eine wichtigere Rolle spielen und ab der 2. Klasse erteilt werden.

Angleichung Übertritte
Die Angleichung des Übertritts II (Sek I–Sek II) an den prüfungsfr eien Übertritt I (Primarstufe–Sek I) ist Teil des Vorhabens, den Weg über die Oberstufe der gemeindlichen Schulen zu stärken und das Langzeitgymnasium zu entlasten. Gleiche Übertrittsbedingungen an diesen beiden Schnittstellen verbessern die Durchlässigkeit unserer Bildungswege weiter. Attraktive gemeindliche Oberstufen sind für alle Schülerinnen und Schüler eine Chance, aber auch für das Gewerbe sehr wichtig, weil dort – im Gegensatz zum Langzeitgymnasium – die Berufswahlvorbereitung stattfindet.

Bauprojekte Mittelschulen
Im Oktober hat der Kantonsrat mit der Anpassung des kantonalen Richtplans die Weichen für die Ausgestaltung der künftigen Zuger Mittelschullandschaft gestellt. Damit wurde Cham als weiterer Mittelschulstandort festgelegt. Gleichzeitig haben die Bauvorhaben zur Entlastung und Weiterentwicklung der bestehenden Mittelschulstandorte in Zug und Menzingen eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Umsetzung genommen.

1. Zuger Sportnacht
Im November wurden Spitzenleistungen hiesiger Athletinnen und Athleten erstmals mit einer speziellen Feier geehrt. Die erste Zuger Sportnacht wurde durch viel Freiwilligenarbeit und das Amt für Spor t möglich gemacht. Mit Hilfe eines privaten Sponsors konnte die kantonale Sportkommission die Beachvolleyballerinnen Nina Betschart und Nicole Eiholzer als Zuger Sportlerinnen des Jahres auszeichnen.

Beiträge an Kulturlastenausgleich sinken
Im Berichtsjahr konnte die erste Abrechnungsperiode des Kulturlastenausgleichs abgeschlossen werden. Aufgrund einer verbesserten Methodik zur Erhebung der kantonalen Herkunft der Zuschauer wurden die Beiträge für die nächste Abrechnungsperiode bis 2015 festgelegt. Der jährliche Beitrag des Kantons Zug reduziert sich von 2,8 auf 2,6 Millionen Franken.

Weitere Informationen

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