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06.03.2024

Kantonale Leistungsmessungen: um was geht's?

06.03.2024
Alle Informationen zu den Zuger Leistungsmessungen.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden an den gemeindlichen Schulen mit dem Einsatz von «Stellwerk 8» auf der Sekundarstufe I kantonale Leistungsmessungen durchgeführt. Ab diesem Schuljahr werden sie mit der erstmaligen Durchführung des «Check P4» im Mai auf der Primarstufe ergänzt.

Von Evelyne Kaiser*

Im Schuljahr 2022/23 wurden die Lehrpersonen und Schulleitungen in die Anwendung der Aufgabensammlungen «Lernpass plus» im Zyklus 3 und «Mindsteps» im Zyklus 2 eingeführt. Diese dienen den Schülerinnen und Schülern zum Üben und Verstehen, in welcher Form die Aufgaben gestellt werden.

Durchführung der Tests
Die Durchführung von «Stellwerk 8» im Zyklus 3 findet jeweils im März statt. Mit dem eingespielten Ablauf und der Kommunikation der Ergebnisse ist den Verantwortlichen an den gemeindlichen Schulen, den Schülerinnen und Schülern und einigen Eltern das Vorgehen bestens bekannt.

Das neue Element der kantonalen Leistungsmessung ist der «Check P4» im Zyklus 2. Nach den Frühlingsferien, im Zeitraum vom 29. April bis 24. Mai 2024, findet in allen vierten Klassen der gemeindlichen Schulen im Kanton Zug die erste Durchführung – und damit die Pilot-Durchführung – des «Check P4» statt. Alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen nehmen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teil. Für jedes dieser Fächer steht ein 40-minütiger Online-Test zur Verfügung, d. h. die Schülerinnen und Schüler lösen die Tests am Computer und werden von ihren Lehrpersonen angeleitet. Die Durchführung der Tests in den Fächern Deutsch und Englisch erfolgt in je zwei Lektionen. Für den Test im Fach Mathematik werden drei Lektionen benötigt.

Ziel der Leistungsmessungen
Der Lehrplan 21 gibt den Lehrpersonen die zu erreichenden fachlichen und überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schülern vor. So wie «Stellwerk 8» dient auch der «Check P4» den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen zur Überprüfung, wie gut diese Ziele erreicht werden. Die Ergebnisse werden nicht benotet. Sie dienen der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und der Weiterentwicklung der Zuger Schulen. Damit dies gelingt und sich alle Beteiligten unverfälscht auf die Leistungsmessung einlassen, ist ein hoher Schutzstatus für die Ergebnisse notwendig, vergleichbar mit der Lernkultur in der Luftfahrt. Dazu gehören auch Schulleiterinnen und Schulleiter, welche die Tests für die Unterrichtsentwicklung nutzen.

Rechtliches
Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Schülerinnen und Schülern, Klassen und Schulen ist per Gesetz verboten. Dadurch erhalten die individuellen Leistungsergebnisse einen hohen Schutz vor Missbrauch. Zudem sind Rankings weder vorgesehen noch erlaubt – weder auf Ebene Schülerinnen und Schüler, noch auf Ebene Klasse oder Schule. Durch dieses Vorgehen können Kanton und Gemeinden die Ergebnisse der standardisierten Leistungsmessung gemeinsam und gewinnbringend für die Unterrichtsentwicklung sowie für die Überprüfung der Lernzielerreichung der Schülerinnen und Schüler im vierten und achten Schuljahr nutzen.

Darstellung und Kommunikation der Ergebnisse
Auf Schulebene werden die Ergebnisse aus den Tests «Check P4» und «Stellwerk 8» für jede Schülerin und jeden Schüler in einer Übersicht auf einer A4-Seite und in einer ausführlichen Ergebnisrückmeldung für jedes getestete Fach dargestellt. Dabei gibt es keine Noten. Es liegt in der Verantwortung der Schule, vor der jeweiligen Durchführung zu informieren, wie die Schülerin ihre bzw. der Schüler seine Ergebnisse erhält. Dazu gehört auch, wie die Lehrpersonen diese Ergebnisse für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen. Zudem sollen diese Ergebnisse den Schulleitungen in Zusammenarbeit mit ihren Lehrpersonen für die Weiterentwicklung des Unterrichts dienen.

Auf kantonaler Ebene werden die Ergebnisse in einem Bildungsmonitoring zwecks Überprüfung der Wirksamkeit des kantonalen Bildungssystems ausgewertet und für die Unterrichtentwicklung genutzt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus den Tests «Stellwerk 8» und «Check P4» ist untersagt und es dürfen keine Rankings gemacht werden. Der Bildungsrat wird in der zweiten Jahreshälfte in allgemeiner Form über Ergebnisse und Erkenntnisse aus den kantonalen Leistungsmessungen sowie über allfällige Massnahmen informieren.


* Evelyne Kaiser ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Amt für gemeindliche Schulen und leitet das Projekt Leistungsmessungen.

Weitere Informationen

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