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08.09.2015

Kantonsrat und Bildungsrat

08.09.2015
Lehrpersonalgesetz Referendumsfrist am 8. September 2015 ungenutzt abgelaufen. Neu: Je eine zusätzliche Lektion auf Primar- und Sekundarstufe I für die Aufgabe der Klassenlehrperson; 30 Minuten pro ...

Lehrpersonalgesetz
Referendumsfrist am 8. September 2015 ungenutzt abgelaufen. Neu: Je eine zusätzliche Lektion auf Primar- und Sekundarstufe I für die Aufgabe der Klassenlehrperson; 30 Minuten pro Klasse auf Kindergartenstufe für die Aufgabe der Klassenlehrperson. Die Gemeinden werden in einem Brief über die Anpassung der Normpauschale informiert. Die Änderungen treten mit dem Schuljahr 2016/17 in Kraft.

Kantonsratssitzung vom 27.8.2015

  • Trakt. 9: Änderung SchulG (ehem. Motion Werner betr. Strafregisterauszug)

    Stossrichtung "besserer Schutz vor Pädophilie" von niemandem bestritten, aber grosse Debatte um das WIE. Viele Anträge in der Debatte, vor allem ein neuer Antrag der SVP bzw. von KR Werner sowie zweimalige Abstimmungen unter Namensaufruf sorgten für Durcheinander beim Abstimmen.
    In Kürze: Zusätzlich zum Sonderprivatauszug (wurde vom Bund neu geschaffen, dort werden pädosexuelle Straftaten mit anschl. Tätigkeitsverbot festgehalten, Fokus Schule und Vereine) soll während einer Übergangsfrist von 10 Jahren, damit  Lücken möglichst ausgeschlossen werden können, auch der Privatauszug vorgelegt werden müssen. Zeigt der Privatauszug eine pädosexuelle Vorstrafe, so besteht ein automatisches Anstellungsverbot (Nicht-Einstellung bzw. Entlassung).
    Zuletzt wurde ein Antrag von KR Messmer, ausländische Lehrpersonen sollen ein zum Privatauszug gleichwertiges Dokument beibringen müssen, klar angenommen.

    Es folgt eine zweite Lesung. Die Protokolle des Kantonsrats sind öffentlich zugänglich.

Bildungsratsitzung vom 2.9.2015

  • Der Bildungsrat lässt sich vom Amt für gemeindliche Schulen über den Stand der Arbeiten zum Lehrplan 21 informieren. Zur Zeit werden die Wochenstundentafel und die Fächerbezeichnungen entwickelt. Der Bildungsdirektor weist darauf hin, dass der Bildungsrat über die Inhalte entscheiden könne und müsse, gegenüber dem LP 21 bestehe Handlungsspielraum.
  • Stärkere Steuerung und Selektion bei den Übertrittsverfahren, Massnahme 3.16b EP: 2. Lesung nach Vernehmlassung. Bira beschliesst Orientierungswert 5.2 (Gymi) bzw. 5 (WMS, FMS) und Bereitstellung (keine Verpflichtung) von Standardaufgaben zur Eichung der Klassenleistung. Weiter werden Vornoten der Gymischüler bei den abgebenden Schulen eingeholt. Verlagerung ist Regierungsziel, wird Entlastungsprogramm zugerechnet, weil Entlastungsfolge von geschätzt 0.5 Klasse am Langzeitgymnasium pro Jahr.
  • Evaluation Fremdsprachen:  Resultate verzögern sich aufgrund der Auswertungsarbeiten; spezielle Herausforderung ZG: dezentrale Datenhaltung. Ad hoc Erhebungen (also ohne fixen Rhythmus und Inhalt) sind in der Behandlung immer anspruchsvoll. Die Organisation seitens des durchführenden Instituts wurde teilweise bemängelt, andere Rückmeldungen zeugen von teils mangelnder Kooperation seitens der evaluierten Schulen.
  • CH-Bildungsmonitoring/ÜGK: zum Kontextfragebogen sind Fragen rund um den Datenschutz aufgetaucht; Vereinigung der CH Datenschützer wird auf Anregung der Zuger Datenschutzbeauftragten den Kontextfragebogen zur ÜGK u. a. zur soziodemographischen Einordnung der Schülerinnen und Schüler thematisieren.

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