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04.04.2024

Kein Zürcher Weg in Zug: Mit Vornote, Empfehlung und Prüfung ans Langzeitgymnasium

04.04.2024
Das Gleichgewicht aller Zuger Bildungswege sichern.

Bereits 2015 hatte sich der Regierungsrat die Konsolidierung der Eintrittsquote ans Langzeitgymnasium zum Ziel gesetzt, nachdem diese auf 20 % geklettert war. Weil das nicht gelang, hat sich der Kantonsrat für eine stärkere Steuerung ausgesprochen. Dafür schlägt der Bildungsrat nun einen Zuger Weg ans Langzeitgymnasium vor. Im Zentrum steht die Stärkung der Sek.   

Von Lukas Fürrer, Generalsekretär der Direktion für Bildung und Kultur

Im Kanton Zug - und das sind zwei entscheidende Unterschiede zu Zürich - bleibt 1) der Übertritt nach der Sek prüfungsfrei. Und: 2) eine Lehrpersonenempfehlung ist Teil des Zuger Übertrittsverfahrens, in Zürich nicht. Die Unterschiede zu Zürich müssen herausgestrichen werden, weil Kritikerinnen und Kritiker sehr stark auf die dortige Nachhilfeindustrie verweisen. Zürich selektioniert rigide und bei allen Übertritten ans Gymnasium, die Empfehlung der Lehrperson wird nicht berücksichtigt. In Zug soll es nur fürs Langzeitgymnasium ein Prüfungselement geben und die Empfehlung der Lehrperson zählt. In Zug geht es um die Stärkung der Sek, weil mehr und mehr Schülerinnen und Schüler nach der Primarschule direkt ans Langzeitgymnasium übertreten. Zudem gibt es deutliche Zuweisungsunterschiede zwischen vergleichbaren Gemeinden wie etwa Zug und Baar.

Mit der Ergänzung um ein Prüfungselement soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft leistungsstarke Schülerinnen und Schüler den Weg über die Sek einschlagen und sich dort intensiv mit allen möglichen Anschlusslösungen (WMS, FMS, Berufsbildung, Berufsmatura, Kurzzeitgymnasium) befassen. Die etwas stärkere Steuerung beim Langzeitgymnasium hilft aber allen Bildungswegen - auch dem Langzeitgymnasium. Wohl ist es richtig, auch dies betonen die Kritikerinnen und Kritiker, dass im ersten Jahr des Gymnasiums kaum Schülerinnen und Schüler rausfallen. Das ist aufgrund der Promotionsbestimmungen aber auch fast unmöglich. In den ersten drei Jahren des Gymnasiums sind es dann aber doch rund 15 % der Schülerinnen und Schüler, welche das Gymnasium wieder verlassen.

Noch bis Ende September unterbreitet der Bildungsrat das neue Übertrittsreglement zur externen Vernehmlassung. Nach der anschliessenden Auswertung wird der Bildungsrat das Reglement in 2. Lesung beschliessen. Das neue Verfahren fürs Langzeitgymnasium mit Vornote, Lehrpersonenempfehlung und Übertrittprüfung würde erstmals im Frühjahr 2028 durchgeführt. Die Zuweisung beschränkt sich nicht allein auf das Prüfungsergebnis. Mit der Prüfung kommt aber zum Innenblick mit Vornoten und Empfehlung neu ein Aussenblick dazu. Ebenfalls ist keine fixe Quote vorgesehen. Stattdessen soll das Prüfungselement als Leistungshürde ausgestaltet werden, die von einer angehenden Kantischülerin, einem angehenden Kantischüler gemeistert werden kann. Und nach der Sek bleibt der Übertritt - auch ans Gymnasium - prüfungsfrei.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bildungsrats.

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