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14.12.2023

Neue Anstellungsbedingungen per Januar 2024

14.12.2023
Die Zuger Lehrpersonen erhalten nochmals klar verbesserte Anstellungsbedingungen.

Zuger Regierung, Kantonsrat und Gemeinden machen es möglich, dass die Anstellungsbedingungen für die Zuger Lehrpersonen per 1. Januar 2024 nochmals klar verbessert werden können. Diese Änderungen stehen im Fokus:

  1. Gleichstellung der Kindergartenlehrpersonen mit den Primarlehrpersonen in Sachen Lohn, Pensum und Entlastung.
  2. Gleichstellung der Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (z. B. textiles und technisches Gestalten) mit den Lehrpersonen mit Stufendiplom für die Sekundarstufe I.
  3. Eine zusätzliche Entlastungslektion für Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen ab dem 45. und für Lehrpersonen der kantonalen Schulen ab dem 50. Lebensjahr als Ausgleich des erhöhten Ferienanspruchs für das Verwaltungspersonal. Dies führt zusammen mit den bisherigen (Alters-)Entlastungslektionen zu neu 3 Lektionen Entlastung ab 55 und 4 Lektionen Entlastung ab 60.
  4. Einbau der bisherigen Treuezulage (nach 15 Dienstjahren ein 14. Monatslohn) in das ordentliche Lohnsystem. Dadurch kann ausserkantonale Berufserfahrung gleich abgegolten werden wie innerkantonale. Spezieller Bonus für die Lehrpersonen: Bei bereits in Zug angestellten Lehrpersonen wird die frühere ausserkantonale Erfahrung per 1.1.24 ausgeglichen.
  5. Im Gegensatz zu den Verwaltungsangestellten bleiben bei den Lehrpersonen die Lohnstufen und der automatische Stufenanstieg bestehen.  
  6. Um Zuger Erfahrung weiterhin zu honorieren, wurde das Dienstaltersgeschenk ausgebaut:
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