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02.04.2025

Noten haben sich bewährt: Vernehmlassung Promotionsreglement

02.04.2025
Bis Mitte Juni können zum Entwurf des Bildungsrats Stellungnahmen eingereicht werden.

Noten und Zeugnisse haben sich für die Bewertung von Leistungen in der Schule bewährt. Für die Übersetzung der Beurteilung in eine Note legt der Bildungsrat einen gemeinsamen Rahmen vor. Zum Entwurf können Stellungnahmen eingereicht werden.

Von Lukas Fürrer*

Noten und Zeugnisse haben sich für die Bewertung von Leistungen in der Schule bewährt und begrenzen den Aufwand. Mit der Zustimmung zu Noten ab der 2. Klasse wurde diese Auffassung 2012 durch die Zuger Stimmbevölkerung bekräftigt. Seit dem 1. Januar 2016 gilt zusätzlich ein (Noten-)Orientierungswert, an welchem sich eine Zuweisung an ein Gymnasium oder eine andere Mittelschule orientieren muss. Mit Blick auf die Bedeutung und gesetzliche Stellung der Noten hat der Bildungsrat das Promotionsreglement überarbeitet und Lücken geschlossen.

Dabei hat sich der Bildungsrat daran orientiert, dass die Übersetzung der Beurteilung in eine Note für die Eltern auf den ersten Blick verständlich, fair und aussagekräftig sein muss. Nach dem Motto: «Ist mein Kind auf Kurs oder nicht?» und «Ist die Note nachvollziehbar oder nicht?».

Im neuen Promotionsreglement finden Eltern und Lehrpersonen eine übersichtliche Darstellung der Regeln. Die Klarheit hilft nicht zuletzt mit, Konflikte zwischen Schule und Eltern zu vermeiden. Aus dem Ermessen der Lehrpersonen wird das rechtmässige Ermessen der Lehrpersonen. Die neuen Regeln geben folglich einen Rahmen für die Übersetzung der Beurteilung in Einzelnoten und Zeugnisnoten vor. Die Notengebung kürzt die Beurteilung nicht ab, sondern schliesst die Beurteilung ab. Für die Gestaltung der Beurteilung & Förderung verweist das neue Promotionsreglement in § 1 Abs. 1 auf die «Grundsätze Beurteilen und Fördern». Die Grundsätze B&F bleiben gültig.

Was nicht im Reglement steht, aber stattfindet: Die Verbesserung der Beurteilung und Notengebung bleibt eine Teamaufgabe für die Lehrerinnen und Lehrer. An der Aufgabenkultur und an der Präzisierung der Stufung muss im Team und mit Blick auf die Aussagekraft der Beurteilung und der Notengebung gearbeitet werden. Dazu gehört auch das klassen- und schulhausübergreifende, gemeinsame Prüfen. Das Argument, dass Prüfungen der Lernzeit abträglich und ein Verlust für das Lernen sind, ist dabei wenig stichhaltig. Man stelle sich vor, im Sport, in der Pfadi oder in der Musik würde gleich argumentiert. Leistungssituationen gehören zu einem Leben in Freiheit und Selbstverantwortung. Sie müssen auch in der Schule eingeübt werden. Die Begriffe Prüfungen, Beurteilungsanlässe, Leistungssituationen meinen dabei alle dasselbe. Entscheidend ist deren Ausgestaltung durch das Lehrpersonenteam. Prüfungsformen sind mannigfaltige möglich.

Die eingangs gemachte Aussage, dass sich Noten und Zeugnisse bewährt haben und den Aufwand begrenzen, stammt nicht von mir, sondern von Prof. Jürgen Oelkers. Sein Beitrag von 2019 ist auf der Schulinfo-Webseite verfügbar. Sein Fazit:

«Bei der Bewertung von Leistungen in der Schule werden Noten und Zeugnisse als Formen des verbindlichen Feedbacks weiterhin eine zentrale Rolle spielen, die Instrumente sind bewährt und begrenzen den Aufwand. Aber die Notengebung kann verbessert werden. Zentrale Aufgaben sind neben der Klarheit der Kriterien die Präzisierung der Stufung, die zur Bewertung passende Aufgabenkultur und die schulischen Lernziele als Bezugsnorm. Die bessere Berücksichtigung des Lernwegs kann fünftens durch Portfolios erreicht werden. Insgesamt handelt es sich also um eine lösbare Aufgabe» (Oelkers, www.schulinfozug.ch, 2019).

Auf diesem Weg sind die Zuger Schulen. Mit einem verbindlichen Rahmen für die Übersetzung der Beurteilung in eine Note kann eine Lücke geschlossen werden. Zum neuen Promotionsreglement können bis Mitte Juni Stellungnahmen eingereicht werden. Zur Vernehmlassung geht es mit diesem Link.


*Lukas Fürrer ist Generalsekretär der Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug und Sekretär des Bildungsrats.

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