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18.11.2015

Update Bildungspolitik — November 2015/I

18.11.2015
Ausblick Kantonsratssitzung vom 26.11.2015 Trakt. 3.5, Überweisung Interpellation von Esther Haas, Rita Hofer und Anastas Odermatt betreffend Lektionen-Streichung (am Untergymnasium), 2561.1 - ...

Ausblick Kantonsratssitzung vom 26.11.2015

  • Trakt. 3.5, Überweisung Interpellation von Esther Haas, Rita Hofer und Anastas Odermatt betreffend Lektionen-Streichung (am Untergymnasium), 2561.1 - 15037;
  • 4.1, Kommissionsbestellung Entlastungsprogramm 2015-2018, Massnahmen Paket 2, Rahmenbeschluss Gesetzesänderungen;
  • 6, Budget 2016 und Finanzplan 2016–2019, Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirt-schaftskommission, weitere Anträge aus den Parteien möglich, Budget wird nur einmal gelesen.
    Hinweis: Im Bericht der Stawiko finden sich einige Aussagen, welche die Zuger Bildungslandschaft direkt betreffen. Insbesondere sollen im Zuge des Projekts "Finanzen 2019" auch Bildungseinrichtungen überprüft werden: "Die Frage, ob sich der Kanton diese Schule [FMS — L. F.] auch in Zukunft noch leisten will und kann, muss im Rahmen des Projekts «Finanzen 2019» beantwortet werden. Dies betrifft auch weitere Institutionen wie das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum (LBBZ), die Wirtschaftsmittelschule oder die Pädagogische Hochschule Zug."

Aus dem Regierungsrat

  • Der Regierungsrat hat den Rahmenbeschluss für das zweite Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018 verabschiedet. Insgesamt geht es um rund 42 Millionen Franken. Der Regierungsrat hält auch nach der Vernehmlassung an den vorgeschlagenen Massnahmen fest. Die meisten der 79 Eingaben betrafen die Bereiche Personal, Bildung und Soziales. In einigen Bereichen hat der Regierungsrat Detailanpassungen vorgenommen. Dies betrifft im Bereich Bildung die Massnahme 3.16b, Stärkere Steuerung/Selektion bei den Übertrittsverfahren, siehe unten. Der Regierungsrat ist weiterhin von der Ausgewogenheit des Programms überzeugt. Nun geht das Paket in den Kantonsrat.  Die Unterlagen für den Kantonsrat finden sich hier.
  • Info aktueller Stand Asyl: mit einer weiteren Verschärfung der Lage wird in CH und ZG gerechnet; die DI erarbeitet zur Zeit ein Konzept für UMA (unbegleitete minderjährige Asylsuchende); der Leiter des Amts für gemeindliche Schulen hat zwecks Problemerfassung für den Schulbereich mit dem Sozialamt in Kontakt aufgenommen. Asylthematik/Schule war auch an einem FDP-Anlass in Walchwil, an welchem die DI und der Präs. REKO teilnahmen, ein Thema.
Der Regierungsrat sieht davon ab, im Rahmen des Entlastungsprogramms auf eine Gesetzesänderung im Sinne einer Zugangsbeschränkung gemäss Massnahme 3.16b hinzuarbeiten.

Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid wie folgt:
Der Regierungsrat verfolgt die Strategie der Verlagerung, d. h. der Stärkung des Ausbildungswegs über die Sekundarschule in die nachfolgenden (Berufs-) Maturitätsschulen. Damit sollen das Langzeitgymnasium entlastet und das duale Bildungssystem resp. die an die Sekundarschule anschliessenden Maturitätsschulen gestärkt werden. Diese Verlagerungsstrategie wurde in der vorletzten Legislatur, also vor dem Entlastungsprogramm, definiert. Die Massnahme 3.16b steht im Zusammenhang mit dem Verlagerungsziel, denn dieses soll unter anderem erreicht werden, indem an den beiden schulischen Übergängen Primarschule - Langzeitgymnasium und Sekundarschule - Mittelschulen stärker gesteuert wird. Zum Zeitpunkt der Eingabe dieser Gesetzesänderung war unklar, inwieweit die diesbezüglichen Reglemente (Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen vom 5. Juni 1982 [BGS 412.113]; Reglement betreffend das Übertrittsverfahren vom 17. Dezember 1991 [BGS 412.114]) in Richtung einer stärkeren Steuerung angepasst werden. Mit Beschluss vom 2. September 2015 hat der hierfür zuständige Bildungsrat nun aber wesentliche Entscheide zur Änderung der Übertrittsreglemente gefällt:

  • reglementarische Fixierung eines Orientierungswerts von 5.2* für den Eintritt ins Langzeit-gymnasium [*Derselbe Orientierungswert gilt für den Eintritt ins Kurzzeitgymnasium - und ein Orientierungswert von 5 für den Eintritt in Fachmittelschule und Wirtschaftsmittelschule.];
  • reglementarische Fixierung von Standardaufgaben auf der Sekundarstufe I, welche den Lehrpersonen dazu dienen, ihre eigene Notengebung zu überprüfen. Diese Standardaufgaben haben das Ziel, die zum Teil massiven Unterschiede in den Zuweisungsquoten der Gemeinden an die Mittelschulen (insbesondere ans Langzeitgymnasium) einzuebnen;
  • Auftrag an das Amt für gemeindliche Schulen resp. an die gemeindlichen Schulen, die bestehenden Standardaufgaben der Primarschulstufe zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren;
  • Einholen der Erfahrungsnoten der den Mittelschulen zugewiesenen Schülerinnen und Schüler. Dies erlaubt, die Passung von Erfahrungsnoten und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen nachzuverfolgen.

Mit diesen Änderungen werden die bestehenden Übertrittsverfahren weiterentwickelt. Hier sind in der Zwischenzeit also wesentliche Änderungen erfolgt. Diese Änderungen erlauben es aus Sicht des Regierungsrats, auf die beabsichtigte Gesetzesänderung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

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