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16.05.2020

Update Bildungspolitik – April 2020

16.05.2020
Update Bildungspolitik – April 2020

Corona-Pandemie und Zuger Schulen
Der April war geprägt durch konsolidierten Fernunterricht und die Frühlingsferien. Ende April erschienen die Grundprinzipien des Bundesamts für Gesundheit für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen. Die Direktion für Bildung und Kultur legte 6 Eckwerte fest, die Schulen erarbeiteten ihre Schutzkonzepte anschliessend selbst und innerhalb kürzester Zeit.

  1. Unter Einhaltung der Hygienemassnahmen findet normaler Unterricht statt. Wo im Stundenplan nicht anders vorgesehen, ist dies Ganzklassenunterricht.
  2. Niveauunterricht und Wahlfächer finden statt, indes sollen in der Oberstufe die Jahrgänge möglichst getrennt werden.
  3. Turnen und Schwimmen finden grundsätzlich statt. Das Amt für Sport hat zuhanden der Schulen einen Leitfaden erlassen, wie dies unter Einhaltung der Hygienemassnahmen geschehen kann.
  4. Obligatorische Schülertransporte finden statt. Wo der Abstand zum Chauffeur nicht eingehalten werden kann, fährt dieser mit Maske.
  5. Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Dies gilt auch für die Schutzvorkehrungen, wenn der öffentliche Verkehr freiwillig für den Schulweg genutzt wird.
  6. Öffentliche Schulen, Privat- und Sonderschulen reichen ihre Schutzkonzepte beim Kanton ein.

Schweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
Entscheid zu den Maturaprüfungen. Lösung: föderal. Sehr schade war, dass man sich nicht auf eine grundsätzliche Durchführung mit einer Ausnahmeregel für die besonders betroffenen Kantone entscheiden konnte. In ZG Durchführung der schriftlichen Maturaprüfungen. Haltung Bildungsdirektor ZG: Ich bin den SuS eine Maturaprüfung schuldig, weil sie auf diese Weise a) Mittelschule richtig abschliessen, b) nochmals in einer Leistungssituation bestehen und c) gestärkt mit dieser Erfahrung an Uni und Hochschule starten können.

Kantonsrat
Sitzung vom 30.4.20
Geschäfte DBK

    Bildungsrat
    Sitzung vom 1.4.20 (es fand keine Präsenzsitzung statt)

    • Übergangslösung Stellwerk 8: Ab Schuljahr 201 9/20 sind von Stellwerk 8 die drei Fachbereiche Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache obligatorisch durchzuführen. Der Test im Fachbereich «Natur und Technik» ist bis auf Weiteres nicht obligatorisch durchzuführen. Für "Natur und Technik" fehlen zur Zeit noch standardisierte Leistungsmessungen, welche mit dem Lehrplan 21 kompatibel sind.
    • Kenntnisnahme Dokument «Gremienvernetzung und Partizipation im Bildungsbereich der gemeindlichen Schulen». Das Konzept «Reorganisation Partizipation» aus dem Jahr 2011 ist umgesetzt. Das Dokument «Gremienvernetzung und Partizipation im Bildungsbereich der gemeindlichen Schulen» stellt den IST-Zustand dar.
    • Festlegung Handlungsrichtlinien (HRL) für die Weiterentwicklung der strategischen Entwicklungslinien. Diese sind bis 2022 gültig. Die Arbeiten an der Ausgabe 2023-2026 müssen im Sommer 2021 in Angriff genommen werden. HRL: 1) Einfache Auswertung der Entwicklungslinien 2018-2022. 2) Fortschreibung, keine Neuschreibung. Heisst: Fokus auf Überprüfung / Anpassung Umsetzungsmassnahmen (die Mittelschulkommission hat auch diesen Weg beschritten). 3) Ausarbeitung wiederum mit Delegation SPKZ. 4) Verabschiedung an SPKZ-REKO-BIRA-Treffen 2022.
    • Kenntnisnahme der Berichterstattung der Gemeinden an den Bildungsrat über das Schuljahr 2018/19. Für den Bildungsrat ist diese Berichterstattung ein wertvolles Instrument, gerade auch, weil es mit "Umsetzung Sek I plus", "Arbeitsmarkt" sowie den freien Berichtspunkten ein thematische Kontinuität gibt. Diese Kontinuität soll auch für die Berichterstattung 2019/20 gelten, ergänzt um das Thema "Coronavirus: Erfahrungen und Konsequenzen aus der Krise".

    Mittelschulkommission
    Sitzung vom 29.4.20

    • Zirkularbeschluss «Promotionsordnung für die Mittelschulen während der Corona-Pandemie»: Die Schulkommission beschloss am 14.04.20 per Zirkularverfahren die Promotionsordnung für die Mittelschulen während der Corona-Pandemie. Der Erlass trat am 24.04.20 in Kraft. Es finden keine mündlichen Maturitätsprüfungen und mündlichen FMS-Abschlussprüfungen statt (auch keine Berufsmaturitätsprüfungen, 29.04.2020).

        • Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen vom 26.03.2018 (BGS 414.121): Die Schulkommission beschloss die Änderung des Reglements für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen vom 26.03.2018 (BGS 414.121), das seit dem 01.08.18 in Kraft ist. Bei der Revision ging es vorwiegend um formelle Anpassungen, Präzisierungen, Ergänzungen und Schliessung von Lücken. Das Reglement umfasst neu auch das private Zuger Schulische Brückenangebot des Kollegiums St. Michael. Die Änderungen treten per 01.08.20 in Kraft.
        • Reglement Jahresplanung 2020: Die KSZ präsentierte das Projekt «Neue Generation von Schülerinnen und Schülern». Es werden diverse Aspekte abgedeckt, so u. a. schulorganisatorische Belange, pädagogische Konferenzen, Schulsozialarbeit, Kommunikation / Information, erweiterte Schülerinnen- und Schülerbeurteilung und Schülergesundheit. Die KSM präsentiert den Change-Prozess «KSM 2022» in der nächsten SK-Sitzung.
        • KSZ-Projekt betr. Französisch bilingual: Aussprache (Richtungsentscheid): Die KSZ präsentierte das Projekt Französisch bilingual, welches den Bereich moderne Fremdsprachen stärkt. Der Antrag der Schulleitung der Kantonsschule Zug, dass das Projekt zweisprachige Maturität Deutsch Französisch weiterverfolgt und das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule bei der Schweizerischen Maturitätskommission ein Anerkennungsverfahren auslösen kann, wurde von der Schulkommission gutgeheissen.

          Lenkungsausschuss IT kantonale Schulen
          Die zukünftige BYOD-Entschädigung kann von allen Schulen innerhalb der im Rahmen von NIKAS gemeinsam aufgestellten Finanzkennzahlen (KPI) aufgefangen werden und beläuft sich auf neu 750 Fr. / 3 Jahre. Dazu kommen Zuschläge zu den kleinen Pensen, um auch dort eine verbesserte Beteiligung des Kantons sicherzustellen. Die Ausstattung mit dem Softwarepaket Microsoft Office auch für die private Nutzung durch Familienmitglieder bleibt bestehen. Die neue Regelung zur Finanzierung gilt ab Schuljahr 2020/21, Auszahlungen dürften, da 2021 budgetiert, ab Januar 2021 erfolgen. Die Details werden die Schulen kommunizieren.

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