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30.03.2023

Update Bildungspolitik – März 2023

30.03.2023
Update Bildungspolitik Kanton Zug März 2023

Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK)

Bildungsbericht
Der Bildungsbericht Schweiz 2023 liegt vor. Er wurde am 7. März 2023 durch die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF an Bund und Kantone übergeben. Der Bericht präsentiert auf 400 Seiten aktuelles Wissen über das Bildungssystem Schweiz und dessen Leistungsfähigkeit über alle Bildungsstufen hinweg. Er ist eine zentrale Grundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung des Bildungssystems Schweiz von der Primar- bis zur Hochschulstufe.

Bildungsbericht Schweiz 2023 (ausgewählte Themen in Stichworten)

Generelle Aussagen

  • Routinetätigkeiten (manuelle UND kognitive) haben die grösste Gefährdung, durch Automatisation verdrängt zu werden.
  • Mobilität: 4 % aller Schulklassen in der Schweiz haben an einem Austausch (innerhalb der Schweiz) teilgenommen. Wollte man dies allen SuS ermöglichen, bräuchten wir 11 %.
  • Digitale Hilfsmittel: Mädchen beurteilen die Verwendung eher kritischer bzw. negativer als Knaben (Abb. 204).
  • Entwicklung der Medianlöhne: Mit HS-Abschluss am höchsten (egal, ob Berufsbildung oder Mittelschule als Einstieg). In höherer Berufbildung tiefer, aber stabil.
  • Renditen für ein zusätzliches Ausbildungsjahr nach Ausbildungstyp (Abb. 386): Erwartungsgemäss sind diese auf Tertiärstufe am höchsten, HF, FH und Uni allerdings ausgeglichen.
  • Es gibt eine starke Tendenz zu bildungshomogamen Partnerschaften, sprich Paaren, die die selbe Bildungsstufe erreichten (Abb. 383). Kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden, da sich die «Bildungsschichten» (früher Klassen) ev. nicht mehr verstehen.

Obligatorische Schule

  • Einschulungsalter: Das Mindestalter für die Einschulung liegt im Kanton Zug leicht höher als in anderen Kantonen. Der Anteil verspäteter Einschulung ist dafür eher tief (Bericht S. 62). Je älter das Kind, desto besser ist dessen Leistung. Dies gilt v. a. für Mädchen, bei Knaben weniger ausgeprägt. Knaben werden generell eher später eingeschult.
  • Kinder aus sozioökonomisch besser gestellten Familien haben eine 2.8fach höhere Chance, ins Langzeitgymnasium zu wechseln.
  • Absentismus (Abbildung 155): Jugendliche, die während der obligatorischen Schule häufiger unentschuldigt im Unterricht fehlen, verdienen nach dem Lehrabschluss weniger. Offenbar sind also nicht nur kognitive Kompetenzen notwendig, sondern auch nichtkognitive wie Pünktlichkeit, Beharrlichkeit oder Schuleinstellung. 

Berufliche Grundbildung (BGB)

  • Die BGB hat von 2014-2019 im Verhältnis anteilsmässig verloren. (Abb. 122)
  • Kantonaler Anteil der beruflichen Grundbildung beim Übertritt in die Sek II: ZG = -7 %
  • Der Stellenwert der Berufsbildung in einem Kanton steigert die Sek II-Abschlussquote. (Abb. 127)
  • Je höher das Anforderungsprofil eines Lehrberufs ist, desto eher wird direkt in eine BGB gewechselt. (Abb. 139)
  • Brückenangebote dienen nicht dazu, sich in diesem «Zusatzjahr» weitergehende kognitive Kompetenzen anzueignen.
  • Die Geschlechtersegregation bei der Berufswahl befindet sich in ZG bei ca. 0.6 (1 = völlig gleiche Berufswahl von Mann und Frau, 0 = 100%ige Unterscheidung bei der Berufswahl zwischen Mann und Frau).

Mittelschule

  • Je höher die Maturitätsquote in einem Kanton, desto schwächer die Leistungen im PISA-Test (Abb. 178 & 179).
  • Übertritt: im Bildungsbericht 2023 finden sich wenige Aussagen zur Übertrittsthematik (mit oder ohne Prüfung, Chancengerechtigkeit, …), weil dazu keine neuen Daten erhoben wurden. 2026 soll sich das wieder ändern. Die SKBF hält an den im Bildungsbericht 2018 und zuvor 2014 sowie 2010 gemachten Aussagen fest. Ein prüfungsfreier Übertritt ist u. a. kein Beitrag zur Chancengerechtigkeit und in Kantonen ohne Übertrittsprüfung erfüllen 25 % der Schülerinnen und Schüler das PISA Kompetenzlevel fürs Gymnasium nicht (vs. 5 % in Kantonen mit Übertrittsprüfungen).

Tertiärstufe / Weiterbildung

  • Soziale Disparität beim Zugang zu Tertiärbildung: Zugang hängt stark von der elterlichen Bildung ab (Abb. 242).
  • Diese hat aber auch einen grossen Einfluss auf Fächerwahl. Je gebildeter die Eltern, desto eher wählt man Fachbereiche wie Technik, Wirtschaft oder Medizin.
  • FH = eher weniger Eltern mit akademischem Bildungshintergrund, Uni = eher mehr Eltern mit akademischem Bildungshintergrund (Abb. 243)
  • Verbleib im Beruf von Lehrpersonen: 90 % der Lehrpersonen (<55y) bleiben 5y nach Abschluss dem Bildungsbereich erhalten. Gleiche Stufe, andere Stufe, andere Aufgaben in der Schule. Nur 6 % verlassen den Beruf, 4 % sind nicht berufstätig.
  • Höhere Berufsbildung: Absolutes Wachstum, relativer Verlust am Kuchen (Abb. 338). Erwerbslosenquote mit HBB sehr tief, am tiefsten mit Höherer Fachprüfung.
  • Anteil Geringqualifizierte sinkt (Abb. 363). Stärker bei Schweizern als bei Ausländern. Aber: Tendenz der ausländischen Bevölkerung hin zu mehr Weiterbildung (Abb. 362).

Sicherung Qualität Gymnasium
Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» soll die Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit gesichert werden und der prüfungsfreie Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen gewährleistet bleiben. Die politischen Organe der EDK und der Bundesrat haben den Vernehmlassungsbericht für eine entsprechende Weiterentwicklung zur Kenntnis genommen. Die insgesamt 140 Rückmeldungen fielen grossmehrheitlich positiv aus. Die Auswertung der Antworten zeigt, dass die Vorschläge von Bund und Kantonen grundsätzlich unbestritten sind. Die EDK wird in den kommenden Wochen zusammen mit dem Bund die Rechtstexte gemeinsam finalisieren. Gemäss aktueller Planung werden die revidierten Rechtsgrundlagen MAR und MAV im Juni 2023 verabschiedet. Link zur Vernehmlassung u. a. mit der Zuger Antwort bei den Stellungnahmen.


Kanton
Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich

  • Die Gemeinden beschulen nach wie vor knapp über 170 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Integration bleibt im Fokus. Solidarische Beteiligung der Gemeinden an den Kosten soll Bestand haben, der entsprechende Kantonsratsbeschluss soll dieses Jahr verlängert werden. Gegenseitige Unterstützung bei der Beschulung ist nach wie vor sehr wichtig, um die Kapazitäten einzelner Gemeinden nicht zu sprengen. Modulbau Stadt Zug: alle Schülerinnen und Schüler inkl. Familien aus Luegeten (Sommer 2023) und Kloster (Frühling 2024) werden dem Modulbau in der Stadt Zug zugewiesen. Alle Oberstufen-Schülerinnen und Schüler aus der Luegeten werden nach den Sommerferien den Unterricht weiterhin an der Schule Menzingen besuchen können. Baar wird weiterhin die Beschulung der bestehenden bzw. ehemaligen Kloster Schülerinnen und Schüler übernehmen, Bereitschaft auch weiterhin Schülerinnen und Schüler aufzunehmen ist da. Neuheim wird dies ebenfalls im gewohnten Rahmen tun (Übernahme Kloster Schülerinnen und Schüler). Ein herzliches Dankeschön für das riesige Engagement!
  • Einreisen aus der Türkei aufgrund des Erdbebens: Der Kanton hat keine Kenntnisse von entsprechenden Visa-Gesuchen.
  • Die Bildungsdirektion hat die 2. Integrationsklasse in Risch mit Start im August 2023 bewilligt, inkl. Führungspensum für die Aufbauphase.

Kanton
Energiemangellage
Im Zusammenhang mit einer möglichen Energiemangellage wurde  die Schliessung der gemeindlichen Schulen und kantonalen Mittelschulen bis Ende des laufenden Schuljahrs an den Bildungsdirektor delegiert. Der auslaufende Regierungsratsbeschluss und die damit verbundene Weisung «Strommangellage: Weisung zum Schulbetrieb» der Bildungsdirektion vom 12. Dezember 2022 werden nicht verlängert, aber als vorbehaltenen Entschluss parat gehalten. Eine neue Lagebeurteilung wird gegen Ende Jahr vorgenommen.


Kanton
Neuer Internetauftritt
Die Abschlussarbeiten am neuen Internetauftritt laufen auf Hochtouren. Im Mai soll es losgehen. Die verschiedenen Schulthemen werden in einem einzigen Themenauftritt Bildung zusammengeführt. Mit dem neuen Themenauftritt werden der Flyer www.zg.ch/schulsystem und sein englischsprachiges Pendant hinfällig und sollen den Eltern oder Neuankömmlingen im Kanton Zug nicht mehr verteilt werden. Für den Fall eines Falles wird vom alten Auftritt eine Umleitung auf den neuen Auftritt eingerichtet. Der Flyer soll aber nicht mehr abgegeben werden.


Kantonsrat
Sitzung vom 30.3.23

Geschäfte Bildungsdirektion
Trakt. 7.11 / DBKS-AMH-AGS, Postulat Letter et al. betr. Qualitätssicherung und -messung der Gymnasien: aus Zeitgründen nicht behandelt.

Andere Geschäfte
Trakt. 7.9 / DBKS-AMH-AGS, Interpellation Mösch et al. betr. Orthografie in Verwaltung, Parlament und Schulen: aus Zeitgründen nicht behandelt.

Diverses
--- / AMH: Am Nachmittag haben 16 Schülerinnen und Schüler der Klasse 4d der KSZ mit Lehrer Dr. Andreas Pfister die Sitzung besucht.


Kantonsrat, Kommissionen, Vorschau
Bildungskommission: mehrere Einsätze 2023 (Schulgesetz / Lehrpersonalgesetz, PH Gesetz, KRB Ukraine).
Konkordatskommission: Spitalschulvereinbarung.


Bildungsrat
Sitzung vom 1.3.23

  • Gesuch Gemeinde Steinhausen um teilweise Erfüllung des Lehrplans im Teilbereich Bewegen im Wasser. Bewilligung aufgrund fehlender Wasserfläche. Schülerinnen und Schüler erfüllen den Wassersicherheitscheck. Hintergrund WSC: die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) hat den WSC zusammen mit swimsports.ch für die Schweiz angepasst. Wer den WSC bestehen will, muss die folgenden Aufgaben ohne Unterbrechung nacheinander und ohne Brille, Schwimmbrille oder Nasenklammer lösen: Rolle/purzeln vom Rand in tiefes Wasser, sich 1 Minute an Ort über Wasser halten sowie 50 Meter schwimmen und aussteigen. Studien zeigen gemäss BfU, «dass sich zwei Drittel aller Ertrinkungsunfälle in 15 Meter Entfernung oder näher vom rettenden Ufer oder Beckenrand ereignen. Wenn Kinder 50 Meter am Stück schwimmen können, haben sie gute Chancen, sich selber ans Ufer zu retten.»
  • Steuerung der Bildungsvielfalt als Aufgabe der Politik: Vorstellung Überlegungen DV DBK zur Bearbeitung teilerheblich erklärte Motion Balmer et al. zur Gymnasialhöchstquote: Zuger Lösung. Eichungselement, Qualitätshürde, Stabilisierung, prüfungsfreier Übertritt II, umfassender Bericht z. Hd. Kantonsrat. Weiteres Vorgehen: Antragsstellung im Regierungsrat, parallel im BIRA schauen, was auf dieser Schiene möglich ist.
  • Weiterentwicklung Berichterstattung der Gemeinden. Am letztjährigen SPKZ-Treffen wurde Verbesserungsbedarf und -potential angemeldet. Handlungsrichtlinien aus Sicht BIRA für die Weiterbearbeitung:
     
    • Zusammenführung aller bestehenden Berichte, Daten, Statistiken etc., die sich dazu anbieten, zu einem Bericht.
    • Verschlankung ist ein wichtiges Ziel. Verschlankung kann bspw. durch kommentierte Statistiken und Grafiken erreicht werden.
    • Neu sollen auch Rückmeldungen an die Gemeinden gemacht werden.
    • Freie Berichtpunkte und Rückmeldungen können gerade in den Bericht eingepflegt werden.
    • Bericht soll Blick in andere Gemeinde ermöglichen, ggf. anonymisiert.
  • Diskussion der Rahmenbedingungen für die Beurteilung im Kanton Zug. Der BIRA stellt fest, dass die Setzung des Notenpunkts ohne Begrüssung BIRA vorgenommen wurde. Es gab dazu aber auch keinen expliziten Beschluss, der verletzt worden wäre. Der BIRA ist für die Regelung der Grund­sätze für die Beurteilung (Rahmenbedingungen für das pflichtgemässe Ermessen) zuständig. Die Diskussion ergibt, dass sich der BIRA vertieft mit den Rahmenbedingungen für das pflichtgemässe Ermessen der Lehrpersonen bei der Beurteilung befassen will. Dazu bietet sich die Teilrevision (Totalrevision?) des Promotionsreglements an, die für 2024 geplant ist. Die Bildungsdirektion trägt Themen zusammen, die adressiert werden müssen.
  • Berichterstattung gemäss § 3 Abs. 3 Schulreglement und Qualitätskonzept kath. Kirche (Gast: Guido Estermann): Das Qualitätskonzept ermöglicht einen Einblick ins Professionsverständnis und in die Professionskompetenzen für Religionslehrpersonen, in die Umsetzung in der Praxis sowie in die Formate zur Umsetzung der Strategie.
  • Mitteilungen Präsident BIRA: Start Vernehmlassung Schulgesetzrevision (u. a. mit diesen Themen: Logopädie auf Sek II, Organisationsfreiheit Sek I, Auffangstrukturen Problemverhalten, Schutz der Ergebnisse von Leistungsmessungen; zudem Normpauschale Privatschulen (Standortförderungsmassnahme / Zug+) und Abschied vom generischen Maskulinum im Gesetzestext).
  • Termine: BIRA-Sitzung vom 7. Juni 2023 mit Prof. Naxhi Selimi, Leiter Fachdidaktik Deutsch und Deutsch als Zweitsprache, Pädagogische Hochschule Schwyz. Referat «Rechtschreibung und Grammatik im Lehrplan 21: Inhalte, Anspruchsniveau und Umsetzung in der Praxis». Rahmen: Beratung Stärken und Schwächen Lehrplan 21 im BIRA.
  • Nächste Sitzung am 5.4.23

Lenkungsausschuss IT kantonale Schulen (LeIKS)
Sitzung vom 10.3.23

  • Sicherheit: Notfallkonzepte für Ausfälle von Schlüsselpersonen bestehen an allen Schulen. Ein vertieftes Business Continuity Management ist beim GIBZ als Pilot in Erarbeitung und soll von dort in die anderen Schulen wachsen.
  • Weiterbildung Digitale Transformation Sekundarstufe II: Fokus liegt auf individueller Weiterbildung und einer Kombination aus Pflicht- und Wahlkonsum. Stimmen Aufwand und Ertrag, sind auch Schul- oder schulübergreifende Weiterbildungsveranstaltungen möglich. Verantwortung liegt bei den Schulen. Geprüft wird ein Anschluss an aprendo.ch, die St. Galler Weiterbildungsplattform für Schule und Digitalisierung. Weiter wird die Zusammenarbeit mit der PH ZH gesucht, die selber Angebote für die Sekundarstufe II zum Thema Digitale Transformation entwickelt hat.
  • Kostenrahmen Schul-IT (KPI): Für 2023-26 werden 7'500 Fr. pro Vollzeitäquivalent Lehrpersonen festgelegt. Der Kostenrahmen ist ein Instrument zur Erstellung des IT-Budgets und gibt transparent und nachvollziehbar über die Kosten der Schul-IT Auskunft. Er kann jährlich durch den Lenkungsausschuss festgelegt werden.
  • Internet: Das Amt für Informatik und Organisation (AIO) benutzt neu den Internetanschluss der Kantonsschule Zug, AS34288, mit. Der Wegfall der Gemeinde Baar wird durch die kantonalen Schulen kompensiert. Preis und Leistung wurden geprüft und stehen in einem guten Verhältnis.

Medien (Auswahl)

  • 6.3.23: Alljährliche Medienaufregung i. Zsh. mit der Zürcher Übertrittsprüfung. Sehr einseitige Darstellung in der Luzerner / Zuger Zeitung («Die Gymiprüfung fällt durch: Abschaffen, und zwar überall!»). Ungleich differenzierter unter Beizug Experten im Berner Bund: «Die Ungerechtigkeit ist in Bern eher grösser als in Zürich. Während in Zürich alle einen Test fürs Gymnasium machen müssen, setzt Bern auf Empfehlungen. Das bevorteilt Akademikerkinder tendenziell noch stärker.»
  • Zuger Zeitung, 3.3.23: Risch will Synergien bei der Zentrumsgestaltung nutzen. Gemeindeinformation inkl. Überlegungen zum Neubau Kantonsschule Rotkreuz.

Weitere Informationen

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