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14.06.2023

Update Bildungspolitik – Mai bis Mitte Juni 2023

14.06.2023
Zuger Bildungspolitik im Ticker

Kanton
Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine
Die konferenzielle Anhörung zur Verlängerung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine findet am 21.6.23 im Rahmen der Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten in Rotkreuz statt. Die Unterlagen wurden versandt. Zurzeit werden im Kanton Zug stabil rund 170 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine beschult. Aus dem restlichen Asyl- und Flüchtlingsbereich sind es zusätzlich rund 330 Kinder und Jugendliche.


Kantonsrat
Bekannte Termine für die Sitzungen der Bildungskommission (Stand 14.6.23)

Tag Zeit Vorlage
Mittwoch, 30. Aug. 2023 13.30 h bis 17.30 h Schulgesetz / Lehrpersonalgesetz
Mittwoch, 13. Sept. 2023 8 h bis 12 h In Abhängigkeit Arbeitstand
Freitag, 29. Sept. 2023 13.30 h bis 17.30 h Dito
Mittwoch, 25. Okt. 2023 14.15 h bis 18.15 h Dito

Kantonsrat
Sitzung vom 1.6.23

Geschäfte Bildungsdirektion

Andere Geschäfte mit Bezug zur Schule

Kantonsrat
Sitzung vom 4.5.23

Geschäfte Bildungsdirektion

Andere Geschäfte mit Bezug Schule

  • Trakt. 3.6 / AGS, Überweisung Postulat Zimmermann Gibson et al. betr. psych. Gesundheit für alle Zuger Jugendlichen: überwiesen an RR (Lead GD, Mitbericht DBK).
  • Trakt. 6 / AGS, LBBG (Totalrevision Gesetz über soziale Einrichtungen):
    - Eintretensdebatte: KR Patrick Iten kündigte einen Vorstoss an, damit Autismus-Spektrum-Störungen besser gestellt werden; er berichtete von einer Familie, deren Kind von der Gemeinde bzw. dem Kanton als ausreichend beschult taxiert wurde, die Eltern aber verlangten, dass dieses im SONNENBERG Menzingen beschult wird.
    - § 22 Abs. 1 Bst. a: Antrag Regierung mit 34:42 Stimmen abgelehnt und der Version der vorberatenden Kommission bzw. der Stawiko zugestimmt (Passus «resp. in Ausnahmefällen die obligatorische Schulpflicht abgeschlossen hat» ist gestrichen); der neue Abs. 2 lautet «In Ausnahmefällen kann eine Kostenübernahmegarantie auch dann erteilt werden, wenn die Person die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat.» Faktisch wird die Ausnahmeklausel vom Ende der Schulpflicht zurück bis zur Geburt ausgeweitet, obschon sich das LBBG primär an Erwachsene richtet.
    - 2. Lesung des LBBG am 6.7.23
  • Trakt. 9.3 / DBKS-AMH-AGS, Interpellation Mösch et al. betr. Orthografie in Verwaltung, Parlament und Schulen: gute Aufnahme der Antwort; keine zusätzlichen Fragen oder Forderungen.
  • Trakt. 15 / DBKS-AMH-AGS, Interpellation ALG betr. Lehrpersonenmangel im Kanton Zug: aus Zeitgründen nicht behandelt.

Regierungsrat
Sitzung vom 6.6.23
Alljährlicher Medienlunch. Es waren drei Themen gefragt, welche die Bildungsdirektion zurzeit am meisten beschäftigen: [1.] parl. Gesetzgebungsprozesse (Schulgesetz/Lehrpersonalgesetz, Verlängerung/Ausbau Integrationsklassen, Verlängerung Ukraine, PH-Gesetz, Schulergänzende Betreuung); [2.] Übertritt I im BIRA, Stossrichtung für Ergänzung Übertrittsverfahren Gymnasium mit einem Prüfungselement; [3.] Mittelschulplanung (Kanti Ennetsee: Mitarbeit im Planungsprozess als Besteller bei der Baudirektion, Aufbau neue Schulleitung, Koordination mit Sanierung Kantonsschule Zug).

Sitzung vom 30.5.23
DBK 47 / DBKS-AGS, Teilrevision Schulgesetz und Lehrpersonalgesetz (2. Lesung nach ext. Vernehmlassung): verabschiedet;  traktandiert zur Kommissionsbestellung im KR am 29.6.23, Versand an KR am 16.6.23.

Sitzung vom 23.5.23
DBK 44 / AMH, Wahl des Hochschulrats der PH Zug 2023-26 (Regierungsrat Stephan Schleiss, Prof. Regula Schmidlin, Monica Roth, alle bisher; Etienne Schumpf (Schulpräsident Stadt Zug), Paul Stalder (Rektor Baar), beide neu: genehmigt.

Sitzung vom 9.5.23
DI 46 / DBKS-AGS, Kinderbetreuung/Schulergänzende Betreuung (Teilrevisionen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung und SchulG): ohne Änderungen in 1. Lesung genehmigt und zur externen Vernehmlassung bis zum 30.8.23 freigegeben.


Schulkommission der Mittelschulen
Sitzung vom 22.5.23

Änderung der Promotionsordnungen der Langzeitgymnasien und des Kurzzeitgymnasiums (PO LZG KSZ, PO LZG KSM, PO KZG KSM): Das AMH hat die Promotionsordnungen der Langzeitgymnasien der KSM und der KSZ gemäss dem Beschluss der Schulkommission vom 23. Januar 2023 überarbeitet. Bei der Überarbeitung fiel auf, dass für die einheitliche Verwendung der Begriffe auch eine Anpassung bei der Promotionsordnung des Kurzzeitgymnasiums der KSM notwendig ist. Die Änderungen der PO LZG KSZ, PO LZG KSM und PO KZG KSM per 1. August 2023 wurden von der SK einstimmig beschlossen. Die Jahrespromotion wird auf alle Klassen der kantonalen Gymnasien ausgedehnt.

Änderung der Promotionsordnung (PO WMS) und der Lehrpläne der WMS: Die KV-Reform erfordert neben der neuen Stundentafel auch eine neue Promotionsordnung. Das Kollegium der WMS hatte die notwendigen Anpassungen vorgenommen und legte sie der Schulkommission zur Bewilligung vor. Die Änderungen der PO WMS sowie der Lehrpläne der WMS per 1. August 2023 wurden von der SK einstimmig beschlossen.

Im Rahmen der Evaluation der Tätigkeit der Schulkommission in der vergangenen Legislatur zeigte sich als Hauptentwicklungsthema die Verbesserung der Sichtbarkeit der Schulkommission an den Mittelschulen. Die Schulkommission beschliesst, in einem ersten Schritt jeweils am Schluss der Schulkonferenzen der KSM (31. Oktober 2023) und der KSZ (30. November 2023) anwesend zu sein und Fragen der Lehrpersonen zu beantworten (werden von SL gesammelt).

Präsentation der Ergebnisse zum Studienerfolg der Schülerinnen und Schüler der Zuger Mittelschulen: Gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen hat Zug beim Kanton Luzern (LUSTAT) die Erhebung des Studienerfolgs in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind eingetroffen und werden in der Sitzung präsentiert. Der Bildungsdirektor macht darauf aufmerksam, dass die Auswertung auch eine politische Brisanz in der ganzen Diskussion betr. Übertrittsverfahren hat. Er weist darauf hin, dass die beobachtete Kohorte (Bachelor 2021) im Jahr 2010 ins LZG eintrat. Damals betrug die Zuweisungsquote der Gemeinden ans LZG 19,8 % (heute 25 %). Der Studienerfolg der Zuger Studierenden an universitären Hochschulen, die 2016 ein Studium begannen, liegt auf Bachelorstufe nach 5 Jahren über dem Zentralschweizer Schnitt, an den Fachhochschulen (FHs) und Pädagogischen Hochschulen (PHs) im Schnitt oder leicht darunter. Aussagen zum Studienerfolg der Schülerinnen und Schüler von kleineren Schulen sind schwierig, wenn nur ein einzelnes Jahr betrachtet wird. Die SK schlägt vor, dass die Zahlen noch genauer analysiert werden. Die Form der Berichterstattung wird geklärt.

Informationen Direktionsvorsteher DBK und Amtsleiter AMH: Nach der Teilerheblicherklärung der Motion Balmer durch den Kantonsrat hat der Bildungsrat die Stossrichtung für eine Ergänzung des heutigen Übertrittsverfahren ans Langzeitgymnasium mit einem Prüfungselement festgelegt. Die Prüfung soll nicht zur Einführung einer Quote dienen. Sie orientiert sich am Kompetenzenraster des Lehrplan 21. Aktuell wird ein Konzept erarbeitet. Am 14. Juni 2023 findet an der KSZ um 18.00 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema Übertritt I statt, organisiert durch den LVZ.

Die Umsetzung der KV-Reform an der WMS wurde durch den Regierungsrat bewilligt: An der RR-Sitzung vom 2. Mai 2023 genehmigte der Regierungsrat die neuen Stundentafeln der WMS.

EDK-Anerkennung des gymnasialen Lehrgangs am OYM-College, des Immersion-Lehrgangs mit Französisch an der KSZ und der dreijährigen Lehrgänge der FMS: Die genannten EDK-Anerkennungen wurden vom Vorstand auf dem Zirkularweg im April 2023 beschlossen. Zudem wurde die EDK-Anerkennung für die Fachmaturitätslehrgänge zeitnah in Aussicht gestellt.

Thema «Hacker-Angriff auf Schulsoftware» im Kanton Basel: Die DBK ging dem Sicherheitsstandard der Schulsoftware (SchulNetz) der kantonalen Schulen nach: In der Pflicht stehen das AIO und Centerboard (Softwarefirma). Die heute möglichen Massnahmen zur möglichst hohen Gewährung der Sicherheit werden umgesetzt. Wie das Beispiel aus Basel zeigt, ist es wichtig, dass alle eingehenden E-Mails stets kritisch geprüft werden, um einen Angriff auf das System über diesen Weg zu verhindern.

Informationen der Mittelschulen
Die KSZ informiert über den Ergebnisbericht zum Schulentwicklungsprojekt 2018-2023 «Neue Schülerinnen -und Schülergeneration - NSG». Zudem über die Ehrungen 2023 im Zusammenhang mit dem Angebot BBF - Begabungs- und Begabtenförderung KSZ. Hervorhebung zweier Schüler: MW (4. LZG) wurde bereits zum Bachelorstudium an der ETH zugelassen; RS schafft es als 16-jähriger Vermögensverwalter auf die Liste von Forbes der 30 wichtigsten Personen unter 30 Jahren.

Die FMS erwähnt ihr Bühnenprojekt von Ende Januar und freut sich, dass auch SK-Mitglieder das Theater besuchten. Im Weiteren Erwähnung der beiden Bauprojekte des neuen Werkraums und der Shedhalle, bei denen es zu Verzögerungen von einem bzw. mehreren Jahren komme.

Die KSM erwähnt auch ein Talent: LR kam von 1692 jungen Menschen ins Finale der Mathematik-Olympiade. Hinweis auf Klausur (Zukunftskonferenz) vom 3. und 4. Mai 2023 mit LP und interessierten SuS. Es werden fünf Themen weiterverfolgt wie z. B. das Angebot der Ergänzungsfächer, Stundentafel optimieren, Interdisziplinarität, neue Gefässe für selbstorganisiertes Lernen, projektartiges und interdisziplinäres Arbeiten.


 

Bildungsrat
Sitzung vom 7.6.23

  • Kenntnisnahme der Berichte Übertritt I und II. Beim Übertritt I stellt der BIRA eine Diskrepanz zwischen Lehrpersonenurteil / Noten und den Ergebnissen beim Abklärungstest fest. Er will sich dazu vertieft ein Bild machen.
  • Grammatik und Orthographie im Lehrplan 21, Referat Prof. Selimi, PH Schwyz: Pädagogische und didaktische Überlegungen im Lehrplan 21 (Sprachbewusstsein in allen Fächern fördern) stimmen. Lehrplan 21 ist aber sehr breit gefasst, fast auf Flughöhe einer Verfassung. Enorme Breite und gleichberechtigte Themen im Lehrplan 21 führen dazu, dass im Fach Deutsch unterschiedliche Schwerpunkte gebildet werden können, was auch einen Einfluss auf die Beurteilung hat. Für Prof. Selimi ist bspw. eine Gewichtung der Rechtschreibung im Fach Deutsch mit 20 % sinnvoll, wenn man aber die Gliederung und Unterteilung des Lehrplan 21 anschaut, könnte auch argumentiert werden, dass Rechtschreibung nur 1/36 der Deutschnote ausmacht. Der Schluss liegt nahe, dass es unterhalb der «Verfassung» auch «Gesetze» braucht, also engere curriculare Vorgaben, um für gleiche Bedingungen bei den Anschlüssen und gleichlange Spiesse bei den SuS zu sorgen. Ob dies die Lehrmittel leisten können und überhaupt sollen, muss ebenfalls abgeklärt werden. Der Bildungsrat bleibt am Thema dran.

Sitzung vom 3.5.23

  • Der BIRA hat seine Handlungsrichtlinien (Stossrichtung) für das Projekt ERGYM (Ergänzung Übertrittsverfahren Gymnasium mit einem Prüfungselement) festgelegt. Die Handlungsrichtlinien bilden nun Rahmenbedingungen für die Konzeptentwicklung. Das Konzept muss vom BIRA bewilligt werden.

    Rahmenbedingungen für ein Konzept für ein ergänzendes Prüfungselement im Übertrittsverfahren Langzeitgymnasium
    Für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel Langzeitgymnasium wird das bestehende Übertrittsverfahren um ein Prüfungselement ergänzt. Die Übertritte ans Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule stehen vorerst nicht im Fokus. Prozess und Instrument sollen aber so konzipiert werden, dass eine Ausdehnung resp. Skalierung grundsätzlich möglich ist. Der Zuweisungsentscheid Gymnasium stützt sich auf das Lehrpersonenurteil (ungeeichter Prognosewert), die Vornoten (ungeeichter Erfahrungswert) und neu das Ergebnis des einheitlichen Prüfungselements (geeichter Vergleichswert) ab. Das Ineinandergreifen muss mit dem Konzept beantragt werden. Das Konzept soll zudem einen Grenzbereich und ein Verfahren für Schülerinnen und Schüler vorsehen, welche die Prüfung in diesem Grenzbereich abschliessen. Der Zugang zum Gymnasium wird nicht mit Quoten, sondern mittels Kompetenzdefinitionen (fachliche Hürde) gesteuert. Geprüft werden Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 Kanton Zug in den Fächern Deutsch und Mathematik bis und mit den weiterführenden Kompetenzstufen Zyklus 2. Um die Chancengerechtigkeit zu stärken, sind die Schulung der Lehrpersonen (Erwartungsmanagement, Beurteilung, Eichungs-und Vergleichsmöglichkeiten, ...) und öffentliche Vorbereitungskurse für Schülerinnen und Schüler Bestandteil des Konzepts. Weitere flankierende Massnahmen können beantragt werden. Das ergänzte Übertrittsverfahren Gymnasium kommt erstmals im Schuljahr 2026/27 zur Anwendung. Der Regierungsrat wird früh in der Konzeptphase mittels Kostenschätzung begrüsst. Über das Projekt und die Verfahrensschritte wird transparent informiert. Als nächstes steht die Konzepterarbeitung durch die Bildungsdirektion an.
  • Die Gemeinden Neuheim und Walchwil melden dem BIRA, dass sie den Schwimmlehrplan im nächsten Schuljahr erfüllen können.

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