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03.03.2026

Update Bildungspolitik – Mitte Januar bis Februar 2026

03.03.2026
Telegramm zur Zuger Bildungspolitik

Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK)

Newsletter 1/2026
Mit diesem Link geht's zum Newsletter 1 / 2026 der EDK mit Infos u. a. zur Erweiterung des Beratungsangebots für EDULOG.

Bilanz über die Bildungsharmonisierung 
Die Bildungsdirektion wurde von der EDK eingeladen, an der Bilanz über die Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte von Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung (Bildungsartikel) teilzunehmen. Die Schweizerische Bundesverfassung verpflichtet die Kantone, das Schulwesen in Bezug auf das Schuleintrittsalter und die Schulpflicht, die Dauer und Ziele der Bildungsstufen, deren Übergänge sowie der Anerkennung von Abschlüssen zu harmonisieren. Die Zuger Schulen erfüllen diesen Harmonisierungsauftrag weitgehend.

In der Stellungnahme wurde der Zuger Verzicht auf die Teilnahme an der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) dargelegt. Nach der Teilnahme an den ÜGK 2016 und 2017 mit leicht überdurchschnittlichen Ergebnissen hat der Kanton Zug seine Teilnahmen an den weiteren ÜGK ausgesetzt. Seither haben sich die Nachteile der ÜGK nicht wesentlich verändert. Die Daten sind ausschliesslich auf Kantonsebene nutzbar, die Schülerinnen und Schüler sowie Schulen profitieren nicht für die eigene Weiterentwicklung, müssen jedoch den Aufwand tragen. Dieser ist nicht unerheblich. 

Die Vorzüge der ÜGK liegen in der Erhebung kontextueller Daten, die mit den beiden Zuger Leistungsmessungen in der 4. Klasse der Primar- und in der 8. Klasse der Sekundarstufe I noch nicht erhoben werden. Dafür gestatten diese i. Ggs. zur ÜGK auch Auswertungen bis auf Stufe Schülerinnen und Schüler sowie Schulen und sind dadurch für die Steuerung und Entwicklung der Schulen nutzbar. Die Ergebnisse aus den eigenen Messungen werden in Kantonsberichten zusammengefasst und der Öffentlichkeit unter diesem Link (Bildungsmonitoring) zugänglich gemacht. Die Schulen, Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler resp. deren Eltern erhalten eigene Ergebnisberichte inkl. Interpretationshilfe. Qualitative Aussagen zu den Zuger Schulen werden mit der aufwendig gestalteten und in Zug seit vielen Jahren etablierten externen Schulevaluation erhoben.

2025 wurde die Regierung zudem vom Kantonsrat beauftragt, die standardisierten Leistungsmessungen in Deutsch und Mathematik auszudehnen und diese neu semesterweise von der 4. Klasse der Primarstufe bis zum 1. Semester der 8. Klasse der Sekundarstufe I durchzuführen. Der Durchführungszeitpunkt der ÜGK im April/Mai führt hier zu sich überschneidenden Zeitfenstern, zusätzlich zur üppigen Testdichte, die sich aus den kantonalen Leistungsmessungen ergeben wird. Fazit: Der Kanton Zug legt mit eigenen, standardisierten Messungen Rechenschaft über die Erreichung der nationalen Bildungsziele ab und veröffentlicht die Ergebnisse. Die Messungen werden künftig nochmals stark ausgebaut. Vorderhand wird am Verzicht auf die Teilnahme an der ÜGK festgehalten. 


Kantonsrat
Sitzung vom 26.2.26, Geschäfte mit Bezug Bildung

Trakt. 3.7, Interpellation (Ip) der ALG betr. Anpassung Unterrichtsbeginn für Jugendliche: zur Beantwortung an den Regierungsrat (RR) überwiesen, Frist = 6 Monate.

Trakt. 9, Postulat (Po) FDP betr. Kurzzeitgymnasium (KZG) am Standort Stadt Zug: gem. Antrag RR für erheblich erklärt. Nach der Umsetzung der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität und der Sanierung der Kantonsschule Zug (2028–2033) soll am Standort KSZ ein drittes KZG entstehen. Ausser SVP mahnen alle Fraktionen an, mit der Einführung des KZG an der KSZ nicht bis zum Abschluss der Sanierung zuzuwarten bzw. dies mindestens zu prüfen. Bildungsdirektor Stephan Schleiss nimmt das Anliegen mit für die weitere Arbeit, hält aber mit dem Hinweis auf die räumlichen und zeitlichen Herausforderungen einer Sanierung der KSZ unter Vollbetrieb dagegen. Mit der zeitlichen Staffelung können optimale Bedingungen für Lehrpersonen und Schülerschaft erreicht werden. 

Sitzung vom 29.1.26, Geschäfte mit Bezug Bildung

Trakt. 9.5, Po Monney et al. betr. keine digitalen Geräte auf KiGa/US: mit 17:55 Stimmen gegen den Antrag RR für nicht erheblich erklärt. Der darauf folgende Eventualantrag auf Teil-Erheblicherklärung (nur KiGa ohne digitale Geräte) wurde mit 25:49 Stimmen abgelehnt.


Bildungsrat
Keine Sitzung.


Schulkommission der Mittelschulen
Sitzung vom 26.1.26

Änderung Lehrpläne WMS
Bildungsdirektor Stephan Schleiss hielt einleitend fest, dass die WMS-Lehrpläne per 1. März 2026 an den neuen «Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität» anzupassen sind (Kreisschreiben des SBFI vom 9. Juli 2025). Zuständig für den Erlass der Lehrpläne ist gemäss § 1 Abs. 1 Bst. b i.V.m. § 4 Abs. 4 Bst. b des Gesetzes über die kantonalen Schulen die Schulkommission der Mittelschulen. Die Lehrplanänderungen haben keine finanziellen Auswirkungen. Solche würden nur entstehen, wenn eine Anpassung der Stundentafel erforderlich wäre, was hier jedoch nicht der Fall ist. Der Amtsleiter AMH ergänzte, dass die WMS der Berufsbildung folgt, die durch enge Vorgaben und kurze Zeitfenster geprägt ist. Nach den im Sommer kommunizierten Änderungen des SBFI erarbeitete die Schule innerhalb eines halben Jahres neue Lehrpläne und setzte diese gemäss Rahmenlehrplan um. Dabei konnte sie entscheiden, welche Inhalte in welchem Semester behandelt werden. WMS-Rektor Axel Buse dankte allen Lehrpersonen, die trotz zusätzlicher Arbeitsbelastung im Rahmen der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) den Lehrplanprozess zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien abgeschlossen hatten. Die Schulkommission beschloss die Änderungen der WMS-Lehrpläne per 1. März 2026.

Änderung Lehrplan Informatik 1. Klasse Langzeitgymnasium KSZ
Für den Erlass der Lehrpläne des Gymnasiums ist ebenfalls die Mittelschulkommission zuständig (s. § 1 Abs. 1 Bst. a i.V.m. § 4 Abs. 4 Bst. b des Gesetzes über die kantonalen Schulen). Auch hier führen die Lehrplanänderungen zu keinen finanziellen Auswirkungen, da keine Anpassung der Stundentafel erforderlich ist. Für die ersten beiden Jahre des Langzeitgymnasiums (LZG) besteht hingegen gemäss Schulgesetz ein Genehmigungsvorbehalt durch den Bildungsrat. Die KSZ hat den Lehrplan im Fach ICT (0,5 Lektion in der 1. Klasse) überarbeitet. Anlass für die Überarbeitung waren das neue ICT-Konzept der KSZ sowie der Wegfall des Tastaturschreibens infolge des Lehrplans 21 (geschieht teilweise auf Primarstufe). Der Lehrplan entwickelte sich von einem Schwerpunkt auf dem Tastaturschreiben hin zu einer umfassenderen Förderung digitaler Kompetenzen, welche sowohl technische Fertigkeiten als auch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien umfasst. Die Schulkommission beschloss die Änderungen des Lehrplans Informatik der 1. Klasse des Langzeitgymnasiums KSZ per 1. August 2026.


Medien (Auswahl)

ZZ, 26.2.26, Kurzzeitgymi in Zug: Kantonsrat fordert mehr Tempo (siehe auch Bericht aus KR-Sitzung oben).

ZZ, 28.1.26, Betreuerin initiiert Petition gegen zu grosse Betreuungsgruppen. Dazu Bildungsdirektor Stephan Schleiss: Der Betreuungsschlüssel von 1:11 bei der schulergänzenden Betreuung und bei der Betreuung in Privatschulen wurde während der Vernehmlassung kontrovers diskutiert. Der Gesetzgeber hielt am Betreuungsschlüssel von 1:11 fest, da dieser im schweizerischen Vergleich im Rahmen liegt und weil gleichzeitig auf fachlicher Seite das Verhältnis zwischen ausgebildetem und nicht ausgebildetem Personal zugunsten des ausgebildeten Personals verbessert wird.

Zentralplus, 28.1.26, Zugerin kritisiert neue 1:11-Kinderbetreuung

NZZ aS, 25.1.26, Boom der Nachteilsausgleiche (ZG prüft Erwähnung der Form der NAM im Zeugnis oder auf einem Beiblatt zum Zeugnis).

Weitere Informationen

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