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  • Update Bildungspolitik – November 2024
04.12.2024

Update Bildungspolitik – November 2024

04.12.2024
Einfach auf dem Laufenden über die Zuger Bildungspolitik.

Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise / Sicherheit

  • Zurzeit sind rund 440 Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichtigen Alter, Tendenz gleichbleibend. Sehr grosses Engagement aller beteiligten Lehrpersonen und Schulleitungen. Bezug der Unterkunft „Maria vom Berg“ in Menzingen ist im Dezember 2024 geplant, Schulstart an der Schule Menzingen für einzelne Schülerinnen und Schüler am 6.1.2025.
  • Die neu zusammengesetzte Schulleitung der Kantonsschule Zug hat zusammen mit dem Leiter der Fachstelle Sicherheit des Kantons ein Krisenszenario geübt. Es konnten wichtige Erkenntnisse für die Krisenintervention gewonnen werden.

Kantonsrat
Sitzung vom 29.11.24
Geschäfte mit Bezug Bildung

  • Trakt. 7, Schulergänzende Betreuung: Antrag SVP auf Nichteintreten wurde mit 18:53 Stimmen abgelehnt
    Danach Detailberatung Schulgesetz zum Thema:
    - § 43 Abs. 6: KR Küng (ALG, Zug) stellte den Antrag, die Gemeinden auf 10 Wochen Ferienbetreuungs-Angebot zu verpflichten; mit 51:19 Stimmen abgelehnt
    - § 43 Abs. 5: KR Villiger (SVP, Cham) stellte den Antrag, die Angebotspflicht der Gemeinden auf Kindergarten/Primar zu beschränken; mit 41:24 Stimmen abgelehnt
    - § 43 Abs. 11: Antrag Stawiko (kein Rechtsanspruch auf bestimmte Betreuungstage) mit 38:30 Stimmen abgelehnt
    Fazit nach der 1. Lesung: in der Version der vorberatenden Kommission verabschiedet, es folgt eine 2. Lesung am 30.1.25

Sitzung vom 28.11.24
Geschäfte mit Bezug Bildung

  • Trakt. 4.6, Kommissionsbestellung Totalrevision Stipendiengesetz: zuständig ist Bildungskommission
  • Trakt. 7, Schulergänzende Betreuung (siehe Traktandum 7 oben): per Ordnungsantrag um 16.20 Uhr wurde gefordert, das Geschäft nicht mehr zu beginnen und auf 29.11.24 zu verschieben.
  • Trakt. 8.3, Interpellation FDP betr. mehr datenbasierte Entscheide in der Bildungspolitik: insgesamt gute Aufnahme, im Fokus stand aber das neue Übertrittsverfahren; Bildungsdirektor verweist auf die anstehenden Debatten in der Bildungskommission betr. Gesetzesinitiative.
  • Trakt. 6, Budget 2025: keine Bemerkungen zu den Leistungsaufträgen
    - Erhöhung 1,6 Stellen «Schulpsychologischer Dienst/wissenschaftliche Mitarbeitende Sonderpädagogik» mit 17 : 58 : 0 zugestimmt
    - Weitere Infos zu den Stellen finden sich unter diesem Link.
  • Am Nachmittag war eine Berufsfachschulklasse mit der Lehrerin Sarina Schnüriger im KR-Saal zu Gast.

Regierungsrat
Sitzung vom 26.11.24


Bildungsrat
Treffen mit Schulpräsidentenkonferenz (SPKZ) und Rektorenkonferenz (REKO) vom 22.11.24 in Walchwil

  • Die im Mai erstmals durchgeführten Leistungstests Check P4 fallen bei den Schulleitungen und Lehrpersonen noch nicht auf Gegenliebe. Aus Sicht Politik und Wissenschaft braucht es klassenunabhängigen Vergleiche, um Unterrichtsqualität und das Leistungsergebnis von Schule besprechen zu können. Gemäss John Hattie finden sich die grössten Unterschiede nicht von Gemeinde zu Gemeinde, sondern von Schulzimmertür zu Schulzimmertür. Die Zuger Ergebnisse bestätigen den Befund: die Leistungsunterschiede zwischen den Gemeinden sind gering (dazu wurden anonymisierte Gemeindeergebnisse vorgelegt), grössere Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Klassen. Ein interessanter Zuger Befund ist, dass die Buben in Mathematik signifikant besser abschneiden als die Mädchen. Dieser Geschlechterunterschied in Mathe ist zwar wissenschaftlich bekannt, aber der Zuger Unterschied ist ausgeprägter als erwartet. Darüber, zum Klassenergebnis und zu weiteren Befunden müssen pädagogisch führende Schulleitungen mit ihren Lehrpersonen ins Gespräch kommen. Der Umgang mit den Ergebnissen wird Gegenstand der nächsten Externen Evaluation. Der Kantonsbericht findet sich unter diesem Link: Bildungsmonitoring, Kantonsbericht Leistungsmessung Check P4 Zug 2024. Es geht jetzt vor allem auch darum, Erfahrungen mit dem Test, mit der Analyse und mit der Integration in die pädagogische Führung und Schulentwicklung zu sammeln.
  • Weiter wurde ein Blick auf die Umsetzung der strategischen Entwicklungslinien 2023-2026 und die neuen Entwicklungslinien 2027-2030 geworfen. Die strategischen Hauptentwicklungslinien «Qualitätsstruktur weiterentwickeln» und «Digitales Lehren und Lernen vertiefen» werden für die Strategie 2027-2030 weiterhin als relevant eingeschätzt. Die strategischen Hauptentwicklungslinien «Tagesstrukturen ausbauen», «Schule als attraktive Arbeitgeberin stärken» und «Leistungsfähigkeit der Schule fördern» sind von kantonaler Seite umgesetzt und fliessen in den Regelbetrieb der Gemeinden ein. Die strategischen Entwicklungslinien werden als zweckdienlich eingestuft. Die Umsetzungstabelle wird mehrheitlich als zweckdienlich eingeschätzt. Sie wird als Orientierungshilfe oder «Leistungsvereinbarung» wahrgenommen. Folgende Handlungsfelder werden von den Teilnehmenden als relevant beurteilt: Chancengerechtigkeit ausbauen, Gemeinschaft fördern, Kulturtechniken vermitteln, eine Pädagogik der Digitalisierung entwickeln und Ressourcen analysieren. Die Thematik Frühförderung, beziehungsweise Vorschule / Schule inkl. systemische Unterstützung von Familien, tritt als Handlungsfeld hervor.
  • Der Bildungsdirektor informierte in Kürze, dass sich der Bildungsrat sorgfältig mit allen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum neuen Übertrittsverfahren auseinandergesetzt hat. Im Beschluss finden sich nochmals alle Argumente und ab Seite 25 die Auseinandersetzung mit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung. Der Bildungsrat hält am Ergebnis der 1. Lesung (Noten, Empfehlung und Prüfung) fest. Das Problem ist erstens die Ausdehnung des Langzeitgymnasiums auf Kosten der Sekundarschule, was die Qualität auf allen Bildungswegen beeinflusst, einschliesslich Langzeitgymnasium notabene. Zweitens ist das gegenwärtige Verfahren sehr stark von der Lehrperson abhängig, was Referenzgruppen- und Herkunftseffekte verstärkt, siehe dazu auch oben zu den Befunden Check P4 Zug 2024. Mit dem zusätzlichen Element «Prüfung / einheitlicher Aussenblick» kann eine Zuweisung ans Langzeitgymnasium besser begründet und gestützt auf mehr Informationen getätigt werden. Es folgt die politische Debatte im Kantonsrat i. Zsh. mit der Behandlung der Gesetzesinitiative für einen prüfungsfreien Übertritt.

Sitzung vom 6.11.24

  • 2. Lesung Totalrevision Übertrittsreglement. Siehe auch Ausführungen DV DBK am Treffen BIRA mit SPKZ oben. Zusätzlich: Der BIRA hat intensiv darum gerungen, dass er das bestehenden Übertrittsverfahren nicht ersetzt, sondern ergänzt. Der neue Zuger Weg ist absolut nicht mit dem Zürcher Übertrittsverfahren vergleichbar, wo die Prüfung ein grösseres Gewicht hat und wo es keine flankierenden Massnahmen zur Prüfung gibt. Die gibt es aber in Zug: Wer bspw. die Prüfung komplett verhaut, aber die Fähigkeiten fürs Langzeitgymnasium mitbringt, kann noch bis am 1. Dezember aus der Sek ans Langzeitgymnasium zugwiesen werden, und das prüfungsfrei. Auch bleiben alle anderen Übertritte im Anschluss an die Sek prüfungsfrei. Der BIRA hält am Ergebnis der 1. Lesung fest. Alle Überlegungen dazu finden sich im Beschluss «Übertrittsreglement von der Primarstufe in die Sekundarstufe I (ÜbertrittsR)». Inkrafttreten folgt in Abhängigkeit zum Ausgang der Gesetzesinitiative für einen prüfungsfreien Übertritt ans Gymnasium.

Schulkommission der Mittelschulen
Sitzung vom 4.11.24

  • Wahlverfahren Rektorate Kantonsschule Menzingen (KSM) und Wirtschaftsmittelschule (WMS) – zwischenzeitlich konnten beide Verfahren abgeschlossen werden, siehe oben –: KSM: Es gingen 18 Bewerbungen ein, 6 Personen wurden zu Gesprächen eingeladen. Da Gabrijela Pejic die Schule bereits Anfang Dezember verlässt, übernimmt Prorektor Johannes Käser interimistisch das Rektorat. WMS: Es gingen 23 Bewerbungen ein, es wurden ebenfalls 6 Personen zu Gesprächen eingeladen. Die Wahl der Rektorinnen und Rektoren erfolgt jeweils durch den Regierungsrat.
  • Pensensituation Kantonsschule Rotkreuz (KSR) / Kantonsschule Menzingen (KSM): Mit der Gründung der Kantonsschule Rotkreuz entstanden an allen Mittelschulen Pensenunsicherheiten. Die speziell anspruchsvolle Pensensituation an der KSZ und der KSR wurde besprochen. Die Schulleitungen beider Schulen stehen im regelmässigen Austausch und suchen gemeinsam nach möglichst guten Lösungen. Gewisse Unsicherheiten werden bis zum Abschluss der Pensenplanung im März bestehen bleiben.
  • Zwischenstand Bauprojekt KSR: Der Projektplan ist nach wie vor ehrgeizig, läuft aber nach Plan. Die Koordination mit den Fachschaften ist weitgehend abgeschlossen. Die Wände stehen in 4 Stockwerken. Der Bezug des Gebäudes wird erst kurz vor Schulbeginn möglich sein.
  • Absenzenordnung: Die Geschäftsleitung des Amts für Mittelschulen und pädagogische Hochschule (GL AMH) überarbeitet die Absenzenordnung: Es soll eine Angleichung an die Verordnung der Mittelschulen erfolgen und nur festgelegt werden, was an allen Schulen gleich sein muss. Die operative Umsetzung soll mehr auf die Schulen übertragen werden. Die Besprechung des Entwurfs der neuen Absenzenordnung erfolgt in der Sitzung der Schulkommission vom 9. Dezember 2024.
  • Zwischenstand pädagogisches Konzept KSR: Die Planung erfolgt gemeinsam mit dem Kernteam unter Einbezug des Kollegiums und in Zusammenarbeit mit dem AMH. Die Schule soll im Sommer 2025 nach neuem Matura-Anerkennungs-Reglement (MAR) starten. Die KSR wird die erste Schule der Schweiz sein, die die neuen Bestimmungen umsetzt. Als Basis zur Umsetzung des Projekts Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) wurde zunächst gemeinsam das Profil entwickelt und danach Fragen zur Schulkultur diskutiert. Gemeinsame Haltungen wurden festgelegt. Auf die Umsetzung der transversalen Kompetenzen (Anwendung von Wissen, Selbststeuerung, Kommunikation) soll ein spezielles Augenmerk gelegt werden.
  • Externe Evaluation: In § 28 des neuen MAR wird festgelegt, dass alle Gymnasien über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung- und -sicherung verfügen müssen. In den Erläuterungen zum MAR und im kantonalen Rahmenkonzept, das durch die Schulkommission erlassen wurde, werden die Eckpunkte definiert, dazu gehören u.a. externe Evaluationen. In Rücksprache mit der GL AMH und dem schweizerischen Kompetenzzentrum für die Mittelschule und für Schulevaluation für die Sekundarstufe II (ZEM CES) schlägt das AMH vor, dass jedes Schuljahr eine Schule durch ZEM CES evaluiert wird. Ein erster Teil der zu evaluierenden Themen soll an allen Schulen gleich sein, ein zweiter Teil soll durch die Schulen individuell festgelegt werden. Die Schulkommission legt fest, dass mit ZEM CES im Rahmen der Sitzung der Schulkommission vom 27. Januar 2025 ein Workshop zur Erarbeitung des gemeinsamen Teils durchgeführt wird.
  • Mathematikunterricht an der FMS: Die FMS stellt den revidierten Antrag zur Stärkung des Fachs Mathematik per SJ 2025/26 vor. Die drei bisherigen Mathematiklektionen sollen pro SJ und Klasse um eine Förderlektion im 1. und 3. Jahr ergänzt werden. Die Teilnahme von SuS mit Förderbedarf an den Zusatzlektionen erfolgt individuell auf dringliche Empfehlung der Fachlehrperson. Die Förderlektionen sind jedoch keine Pflichtlektionen gemäss Stundentafel. Die Schulkommission unterstützt den Antrag der FMS an den Regierungsrat.
  • Der Schulbesuch der WMS startete mit einer Einführung durch Rektor Markus Pallor. Das eigentliche Programm wurde durch Schülerinnen und Schüler der WMS ausgearbeitet. Dies erfolgte im Umfang der schulischen Praxisaufträge (SPA), die die KV-Reform verlangt (SK-Beschluss vom 23. Januar 2023). Im ersten Jahr gab es kleinere SPA, im aktuellen zweiten bereits grössere, im dritten wird es mit den Unternehmensgründungen nochmals eine Steigerung geben. Die Aufgabe für die vorbereitende Gruppe der Schülerinnen und Schüler lautete «Organisation des Besuchs der SK». Der Besuch bestand aus den zwei Teilen «Vorstellen des schulischen Praxisauftrags» und «sich selber vorstellen». Auf die anregenden Referate und Präsentationen folgten angeregte Diskussionen in zwei Gruppen. Zwei Lehrpersonen der Fachschaft Wirtschaft und Recht begleiten alle Projekte als Coaches; nach der jeweiligen Durchführung erfolgt eine Nachbesprechung und Reflexion der Projekttätigkeit.

Direktion für Bildung und Kultur

Auf Anfrage der Geschäftsleitung DBK hat Kristina Budimir vom Institut Liechtenstein per Zuschaltung den neuen Liechtensteiner Bildungsbericht präsentiert. Durch die Durchführung der ersten Leistungstests am Ende der 2. Klasse erhält Liechtenstein ein besseres Bild über die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Zudem ist es wichtig, früh in der Schulkarriere eine klassenunabhängige Einschätzung der Leistungen zu erhalten (Stichwort «Frühe Förderung»). Der Kt. Zug wäre mit Blick auf künftige Erhebungen für Liechtenstein ein interessanter Partner, da ähnlicher "Kanton". Eine grosse Herausforderung ist und bleibt in Liechtenstein der Einfluss von Herkunftseffekten auf die schulischen Leistungen und die Bildungskarriere.


Lenkungsausschuss IT kantonale Schulen (LeiKS)
Sitzung vom 4.11.24

  • IT-Strategie kantonale Schulen 2027-2030: Für die Weiterentwicklung der IT-Strategie wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Der Prozess soll extern begleitet werden. Erste Ergebnisse werden an der Frühlingssitzung vorgelegt.
  • Weisung für die Verwendung digitaler Geräte: Die Weisung liegt im Entwurf vor und soll durch die Pädagogische ICT Kommission finalisiert werden. Danach folgt der Erlass durch jede Schule und später ein übergreifendes E-Learning, welches die Besonderheiten des Arbeitsfelds Schule abdecken. Bis die neue Weisung erlassen und das neue E-Learning erstellt ist, müssen die Lehrpersonen weiterhin das bisherige E-Learning absolvieren und gelten die bestehenden Regelungen der Schulen.
  • Teams-Telefonie für alle Lehrpersonen: Die Microsoft Lizenz wird für alle Lehrpersonen der kantonalen Mittelschulen ausgeweitet, um Teams-Telefonie verwenden zu können. Hintergrund ist der Abbau der Festnetztelefonie bei der kantonalen Verwaltung resp. deren Wechsel auf Teams-Telefonie. Die notwendigen Headsets werden nicht zusätzlich entschädigt, sondern sind mit der BYOD-Entschädigung abgegolten.
  • Weiterbildung Digitale Transformation: Alle kantonalen Schulen haben zusammen mit der PH Zürich eine Standortbestimmung vorgenommen. Die weitere Arbeit findet je nach Schule unterschiedlich statt. Weiterbildung Digitale Transformation darf individuell sein, aber nicht freiwillig.
  • Schwierigkeiten SchulNetz: Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung wurden nach der Beschaffung stiefmütterlich behandelt. Daraus ergeben sich Risiken. Zudem sind Zuständigkeitsfragen zwischen dem Amt für Informatik und den Schulen zu klären. Es braucht Sofortmassnahmen (Ressourcen) und eine langfristige Planung. Dazu ruft der Leiter LeIKS eine Fachgruppe ins Leben.
  • Datenschutz / Datensicherheit: Die kantonalen Schulen orientieren sich am Leitfaden «Microsoft 365 im Bildungsbereich» der Zürcher Datenschutzbeauftragten. Pro memoria: Die kantonalen Schulen arbeiten mit der MS Office 365 A5 Lizenz, welche ein intensiveres Sicherheitsmanagement ermöglicht.
  • Neuer Internetauftritt Schulen (Projekt «CMS Migration Schulen»): Für die Konzeption werden kleinere Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Vertretungen der Schulen eingesetzt. Die Schulen wählen unterschiedliche Zeitpunkte für die Erstellung/Migration der Inhalte. Die Kantonsschule Rotkreuz soll Ende Q1 2025 als Pilotschule starten. Abschluss der Migration bis Ende 2025. Der Arbeitsanfall wird kompakt, aber gross sein, dies zeigte die bereits erfolgte Migration der Seiten der kantonalen Verwaltung. Das Leitungs- und Begleitteam ist sehr erfahren.
  • Aufbau IT Kantonsschule Rotkreuz: Die Planung erfolgt unter hohem Zeitdruck, weil die IT-Infrastruktur vor Schulstart im August 2025 parat sein muss. Zwecks Koordination mit dem Amt für Informatik und Organisation wird eine Koordinationssitzung einberufen.

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