Update Bildungspolitik – September und Oktober 2024
Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise
Medienmittelung der Direktion des Innern vom 18.10.: Der Kanton Zug benötigt rund 1000 zusätzliche Unterbringungsplätze für Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die Standortsuche des Kantons in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden läuft weiter. Die Lage im Kanton Zug ist angespannt, verschärft durch auslaufende Mietverträge und auch dadurch, dass die Unterkunft Maria vom Berg in Menzingen erst im Nov. oder Dez. bezogen werden kann. Zurzeit sind rund 440 Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichtigen Alter, Tendenz leicht steigend.
National
Der Newsletter der EDK informiert regelmässig über Beschlüsse, Geschäfte und Projekte der interkantonalen Bildungszusammenarbeit.
Regional
Die Mitglieder der Zentralschweizer Bildungsdirektorenkonferenz (BKZ) besuchten Mitte September die Weltmeisterschaft der jungen Berufsleute «Worldskills» in Lyon. Die Schweizerinnen und Schweizer haben in zahlreichen Disziplinen überzeugt. Nicht weniger als 7 Goldmedaillen, 7 Silbermedaillen sowie 1 Bronzemedaille durften sie sich um den Hals legen lassen. In der Nationenwertung der 70 teilnehmenden Länder belegte die Schweiz hinter China und Korea den 3. Rang. Herzliche Gratulation! Achtung: Das Anmeldefenster für den Besuch der SwissSkills 2025 von Zuger Schulklassen ist soeben aufgegangen. Für Schulklassen gibt es u. a. ein attrakives SBB-Angebot für die Anreise. Weitere Infos unter diesem Link.
Kantonsrat
Nach dem Rücktritt von Kantonsrätin Esther Haas ist KR Vroni Straub (ALG) neu Stawiko-Delegierte für die Direktion für Bildung und Kultur, zusammen mit dem bisherigen KR Heinz Achermann (Mitte). Die Delegation erstattet der DBK jeweils Prüfbesuche i. Zsh. mit den Anträgen des Regierungsrats zu Budget (Herbst) und Geschäftsbericht (Frühling), um danach in der Stawiko zu berichten. «Die Staatswirtschaftskommission verschafft sich einen vertieften Einblick in die Vorlagen des Regierungsrats und der Gerichte (Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Plausibilität), berät die Vorlagen und erstattet dazu Berichte und Anträge an den Kantonsrat» (§ 18 Abs. 4 Geschäftsordnung des Kantonsrats, GO KR).
Kantonsratssitzung vom 31.10.24
Geschäfte mit Bezug Bildung
- Trakt. 3.6, Überweisung Postulat Monney et al. betr. keine digitalen Geräte im Zyklus 1, Frist: 1 Jahr.
Kantonsratssitzung vom 26.9.24
Geschäfte mit Bezug Bildung
- Trakt. 3.4, Überweisung Motion Mitte betr. «mit ausreichend Deutschkenntnissen in den Kindergarten», Frist: 1 Jahr.
- Trakt. 3.6, Überweisung Postulat Magnusson et al. betr. «Werken und Grundkompetenzen statt Fremdsprachen in der Primarschule», Frist: 1 Jahr.
- Trakt. 3.7 Überweisung Postulat FDP betr. «Massnahmen gegen die mentale Gesundheitskrise bei Kindern und Jugendlichen im Kanton Zug», Frist: 1 Jahr.
- Trakt. 11.1 Interpellation Nussbaumer/Schumpf betr. Umgang mit KI an Zuger Schulen: Kenntnisnahme.
- Trakt. 12 Postulat Mitte betr. Einführung BM+ für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler: gegen Antrag des Regierungsrats mit 32:34 Stimmen für erheblich erklärt; Frist 3 Jahre.
- Eine Klasse der Kantonsschule Menzingen besuchte am Vormittag die KR-Sitzung (Lehrperson: Peter Zwicky).
Regierungsrat
Sitzung vom 3.9.24
Der Regierungsrat hat die Verträge zum Landerwerb von Gde. Risch und Landabtausch mit SBB für Kantonsschule Rotkreuz: genehmigt; die Vereinbarung zwischen Kanton Zug und Gemeinde Risch «über Synergienutzung betr. Kantonsschule und Sportpark in Rotkreuz» ist Bestandteil des Kaufvertrags.
Bildungsrat
Sitzung vom 2.10.24
- Kantonsbericht Check P4: Mit Blick auf künftige Durchführungen möchte der BIRA mehr über den Umgang mit Dispensationen und die Zusammenhänge zwischen Herkunft und Leistung erfahren. Zudem soll der Trainingsaufwand erfasst werden, um «Ausreisser» zu erkennen, welche es mit dem Training übertreiben. Der Durchführungszeitpunkt wird überdacht, wobei ein zu früher Zeitpunkt den Konflikt mit dem Lehrplan (noch nicht alle Themen behandelt…) verschärfen würde. Der vorgelegte Kantonsbericht ermöglicht es nicht, dass die Bildungsdirektion auf eine Gemeinde zugehen und mit ihr über die Ergebnisse sprechen kann. Das muss sie gemäss § 10b der Schulverordnung jedoch können. Es soll daher noch eine ergänzende Auswertung zuhanden Bildungsdirektion geben. Der Bericht ist auch Thema am Treffen des BIRA mit den Schulpräsidentinnen- und Schulpräsidentenkonferenz sowie der Rektorenkonferenz vom 22.11.24.
- Info Überarbeitung Konzept Sonderpädagogik: Rahmensetzungen, Teilprojekte und Projektorganisation: Das neue KOSO muss zuletzt vom Kantonsrat genehmigt werden. Dies soll 2026 geschehen. Tragweite ist gross, weil im KOSO die Angebote und der Finanzierungsmodus geregelt werden. Folgende Teilprojekte werden priorisiert: 1) Angebote für (den Umgang mit) Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten, 2) Beurteilung und Zeugnis im Kontext von Lernzielanpassungen und Sonderschulung, 3) Grundlagen und Umsetzung der integrativen Sonderschulung, 4) Wirksamer Einsatz sonderpädagogischer Ressourcen in den gemeindlichen Schulen und Verfahren zur Bewilligung von einfachen Massnahmen und 5) Verfahren zur Bewilligung von verstärkten Massnahmen (Sonderschulung).
- Totalrevision Promotionsreglement: Rückmeldung Ad hoc-AG (Mitglieder aus REKO, VSL, LVZ und DBK) an Bildungsrat. Kenntnisnahme: Der BIRA nimmt zur Kenntnis, dass diese AG gesetzliche Rahmenbedingungen für Einzelbewertungen / Lernkontrollen grossmehrheitlich ablehnt. Bei den entwicklungsorientierten Zugängen (Spannungsfeld bei der Beurteilung in altersdurchmischten 1./2. Klassen) konnte eine Lösung gefunden werden. Der BIRA wird das PromR an seiner Dezembersitzung weiterbehandeln.
Sitzung vom 4.9.24
- Themen seitens BIRA für seine Visitation in Baar am 21.11.24: Koordination und Organisation von NMG auf Primarstufe, Umgang mit den drei Lehrmitteln. Sowie Schulkultur: Wie kommt sie zustande und wie kommt sie im Schulzimmer an?
- Bericht Übertrittskommission II an den BIRA: Während die Übertrittsquote an das KZG seit einigen Jahre stabil bleibt, steigen die Anzahl Anmeldungen an die FMS und die WMS.
- Totalrevision Promotionsreglement: Klärung der wenig strittigen Punkte. BIRA äussert Interesse an Umgang der Gemeinden mit Niveaufächern, weil diese einerseits der Förderung dienen, aber auch Selektionskriterium sind (Voraussetzung Besuch Niveau A für Zugang zu weiterführenden Schulen oder anspruchsvollen Lehrstellen). Die Bereiche «Leistungsbewertung» (bisher wird im Reglement einzig das Zeugnis geregelt) und «Entwicklungsorientierte Zugänge» sind zur Konsultation mit der Schulpraxis beim AGS in Bearbeitung.
- Ausblick Evaluation Sek I plus: Die Wirkung von Sek I plus auf das Leistungsergebnis der gemeindlichen Oberstufe wird in der Evaluation nicht erhoben. Dazu müssten die Ergebnisse von Stellwerk 8 ausgewertet werden – auch historisch. Der Umgang mit Stellwerk 8 wird i. Zsh. mit den kantonalen Leistungstests gemäss § 23b SchulG überprüft. Die Evaluation soll die ursprünglichen Ziele von Sek I plus überprüfen. Die Ziele zeigen sich in den 24 Standards. Die Frage, ob auch ehemalige Schülerinnen und Schüler befragt werden können, wird aufgenommen. Zu den Lernstudios (in welcher Klasse in welchem Umfang) wird eine Tabelle erstellt. Die Arbeit am Fragebogen hat noch nicht begonnen. Der BIRA wird sich dazu einbringen.
- Prof. Urs Moser informiert über die erste Durchführung des Check P4, kantonaler Leistungstest in der 4. Klasse der Primarstufe. Im Rahmen der kantonalen Leistungsmessung hat im Mai 2024 die erste Durchführung des Check P4 in allen 4. Primarklassen im Kanton Zug stattgefunden. Alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen nahmen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teil. Für jedes dieser Fächer stand ein 40-minütiger Online-Test zur Verfügung, d. h. die Schülerinnen und Schüler lösten die Tests am Computer unter Anleitung ihrer Lehrpersonen. Die Durchführung lief problemlos ab. Auf kantonaler Ebene und auf Ebene der Schulen werden die Ergebnisse in einem Bildungsmonitoring zwecks Überprüfung der Wirksamkeit des kantonalen Bildungssystems ausgewertet und für die Unterrichtentwicklung genutzt. Lehrpersonen müssen sich risikolos auf die Tests einlassen können, damit der Check P4 diesen Zweck erfüllen kann. Darum sind die Ergebnisse streng geschützt, Rankings und dergleichen sind per Gesetz verboten. Die Schulen müssen die Ergebnisse für die Schulentwicklung nutzen. Ihr Umgang mit den Ergebnissen ist Gegenstand des nächsten Evaluationszyklus. Der BIRA sieht es kritisch, dass nicht erhoben wird, welche Schülerinnen und Schüler warum nicht teilnehmen resp. vom Test dispensiert wurden. Weil sich der Test anpasst (adaptives Setting), ist er auch für SuS mit Lernzielanpassungen geeignet. Dies muss im Hinblick auf die nächste Durchführung geklärt werden. Die Lehrpersonen müssen noch für den Leistungstest gewonnen werden, was erfahrungsgemäss mit der Zeit und der Nutzung der Ergebnisse geschieht. Die klassenübergreifende Leistungsbeurteilung ist ein unverzichtbares Element, um Lernfortschritte verlässlich zu messen. Abweichungen schaffen eine Diskussionsgrundlage und Chancen für die Unterrichtsentwicklung.
- In Unterägeri haben missverständliche Schreiben zu den Hausaufgaben zu einer Meldung an den Bildungsrat geführt. Unterägeri will die HA aber nicht abschaffen, sondern einen neuen Umgang damit pflegen. Es wurde ein weiteres Schreiben verfasst und ein Elterninformationsanlass durchgeführt. Mit seinem Entscheid, die Hausaufgaben zu reduzieren, aber nicht abzuschaffen, folgt der BIRA wissenschaftlichen Erkenntnissen und lässt mit seinem Verzicht auf Abschaffungsexperimente die bildungspolitische Kirche im Dorf. Dieser Umgang entspricht exakt der Empfehlung des Bildungsforschers John Hattie.
- Bildungsrätin Diana Stadelmann Stünzi (ALG) informiert über ihren Rücktritt per Ende Jahr. Sie war seit Oktober 2019 Bildungsrätin und als berufstätige Zuger Lehrperson auch eine Vertreterin der Schulpraxis. Die ALG wird eingeladen, eine Nachfolgeperson aufzustellen.
Schulkommission der Mittelschulen
Sitzung vom 23.9.24
- Berichterstattung der Schülerinnen- und Schülerberatungen der kantonalen Mittelschulen: Gemäss § 4 Abs. 1 der Verordnung über die kantonalen Mittelschulen regelt die SK die Tätigkeit der SuS-Beratung. Entsprechend rapportieren die einzelnen SuS-Beraterinnen und -Berater direkt alle zwei Jahre an die SK. Monique Brütsch, Meret Hunziker – FMS, Denise Hürlimann – KSM und Monika Etter – KSZ berichten über ihre Schulen. In der Regel benötigen sie pro Schülerin bzw. pro Schüler eine bis fünf Beratungen – je nach Fall. Jede Schule hat ihr Konzept betr. SuS-Beratung. Die Themen sind bei den Schulen ähnlich (Lernschwierigkeiten, Motivation, Organisation, Leistungsdruck, Prüfungsangst, Konflikte mit Lehrpersonen, Selbstwertprobleme, Freundschaft, Freizeit, Identitätsfindung, Ängste, Panikattacken, Schlafstörungen, psychische Erkrankungen, familiäre Belastungen, etc.). Alle SuS-Beratungen bemühen sich um eine gute Beziehung zu den SuS und um die Bekanntmachung des Angebots an den Schulen. Die Triage (Weitergabe an Fachpersonen) ist ebenso wichtig wie die Unterstützung der SuS an der Schule. Dank der SuS-Beratung können Wartezeiten überbrückt werden (Überweisung an Fachperson, Klinikaufenthalt o. ä.). Wichtig ist den SuS-Beraterinnen und -Beratern der gegenseitige, auch schulübergreifende Austausch. Die Schulen leisten ebenfalls einen Beitrag mit den Klassenlehrpersonen, die eine wichtige Ansprechpersonen für die SuS sind. Sie geben im Rahmen von Klassenstunden Inputs betr. Lernstrategien, Selbstorganisation etc. Der Bildungsdirektor dankt den SuS-Beratungen für Ihre Tätigkeit und würdigt deren Bedeutung für die SuS.
- Nach einer ausführlichen Diskussion unterstützt die SK den Bildungsrat bzw. die Einführung einer Übertrittsprüfung von der Primarschule ans Langzeitgymnasium. In der Vernehmlassungsantwort werden einzelne Präzisierungen vorgeschlagen.
- Zielerreichung 2023/24 und Zielsetzungen 2024/25: AMH und Mittelschulen haben die Zielsetzungen aus dem Schuljahr 2023/24 ausgewertet und die wichtigsten Ergebnisse festgehalten. Die Zielsetzungen für das Schuljahr 2024/25 wurden festgelegt. Die Zielsetzungen werden bzw. wurden bereits an den einzelnen Schulen kommuniziert.
- Wahl der Delegierten der Schulkommission in die Vorbereitungskommissionen für die Neubesetzungen der Rektorate der WMS und der KSM: «Die Vorbereitungskommission setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrpersonen einerseits und Mitgliedern der Schulkommission und der Direktion für Bildung und Kultur andererseits zusammen. Ein Mitglied der Schulleitung nimmt mit beratender Stimme teil» (vgl. BGS 414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen - Kanton Zug - Erlass-Sammlung (zg.ch)). Die Vorbereitungskommission Rektorat KSM setzt sich zusammen aus Barbara Wehrle, Anita Zimmermann (SK), Timo Gültig, Jürg Meier, Peter Zwicky (LP) Johannes Käser (SL) und Christoph Freihofer (AMH). Die Bewerbungsfrist lief bis am 26. September 2024. Der Abschluss des Verfahrens soll bis Mitte Dezember 2024 möglich sein (SK-Sitzung 9. Dezember 2024, anschliessend Wahl durch RR). Die Vorbereitungskommission Rektorat WMS setzt sich zusammen aus Marcus Bühler (SK), Mirjam Burgherr, Patrik Gehrig, Eugen Eberhard (LP), Franziska Schärer (SL), Tiziana Zemp (AMH) und Christoph Freihofer (AMH). Die Bewerbungsfrist lief bis am 30. September 2024. Der Abschluss des Verfahrens soll bis Mitte Dezember 2024 möglich sein (SK-Sitzung 9. Dezember 2024, anschliessend Wahl durch RR).
- Ergebnisse Abschlussprüfungen 2023/24: Die Erfolgsquote über alle Schulen betrug im SJ 2023/24 98 %, 437 bestanden, 11 nicht bestanden (FMS 97 %, WMS 100 %, KSZ 98 %, KSM 95 %, Montana 96 %, OMY 100 %). Im SJ 2022/23 betrug die Erfolgsquote ebenfalls 98 %, 344 bestanden, 7 bestanden nicht (FMS 96 %, WMS 100 %, KSZ 98 % KSM 99 %, Montana 100 %). Es gab zwei Einsprachen, die von der Maturitätskommission bzw. von der Prüfungskommission der FMS abgewiesen wurden.
- Bericht aus der Schweizerischen Maturitätskommission zur Erarbeitung der Richtlinien zum Nachteilsausgleich. Erste Lesung der Kriterien für die Anerkennungsverfahren, Besprechung in der Novemberklausur. Die Kantonsschule Rotkreuz wird als erste das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Es ist sehr anspruchsvoll. Der Leiter AMH und Rektor KSR sind Mitglieder der SMK.
- Bundesgerichtsurteil (16.5.24): Bestätigung der vorherigen Urteile. Schüler muss nach vier Jahren die Schule verlassen. Für die Schulen und LP entscheidend, dass sie nicht verpflichtet werden können, alle Prüfungen zu archivieren.
- Qualitätssicherung und -entwicklung, Rahmenkonzept QSE: Per Zirkularbeschluss beschlossen.
Medien (Auswahl)
- ZZ, 22.10.24: Trotz finanzieller Unsicherheiten: Parlament befürwortet Planungskredit für Schulzentrum Maria Opferung und Schule Kirchmatt.
- Zentralplus, 7.10.24: Geld für Heilpädagogische Schule. Stadt und Kanton Zug zanken sich wegen teuren Neubaus.
- ZZ, 25.9.24: Ratgeber für die Berufswahl: Gewerbeverein Steinhausen organisiert mehrteilige Veranstaltung.
- Medienmitteilung DBK und Bericht Übertrittsverfahren II: Steigende Übertrittsquoten an WMS und FMS.