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17.12.2015

Zuger Grossprojekte

17.12.2015
Verschiedene Grossprojekte prägten das Jahr 2015 und werden die kommenden Jahre prägen. In seinem Weihnachtsbrief an die Mitarbeitenden der Direktion für Bildung und Kultur ging Regierungsrat ...

Verschiedene Grossprojekte prägten das Jahr 2015 und werden die kommenden Jahre prägen. In seinem Weihnachtsbrief an die Mitarbeitenden der Direktion für Bildung und Kultur ging Regierungsrat Stephan Schleiss auf das Thema «Zuger Grossprojekte» ein. An dieser Stelle folgt eine Zusammenfassung des Lageberichts.

Von Lukas Fürrer

Um diese Grossprojekte geht es:

- Strategie 2019-2026
- Finanzstrategie 2017-2025
- Entlastungsprogramm 2015-2018
- Finanzen 2019
- ZFA Reform 2018
- Regierung und Verwaltung 2019

Es braucht keine Phantasie, um die Finanzen als Treiber hinter den meisten Grossprojekten zu
erkennen. Das Entlastungsprogramm 2015-2018 in der vorliegenden Form (noch wurde es nicht vom Kantonsrat behandelt) reicht nicht aus, um die Kantonsfinanzen ins Lot zu bringen. Das Ziel bleibt ein ausgeglichener Haushalt ab 2019. Ob dieses Ziel über Einsparungen, Steuererhöhungen oder eine Kombination daraus erreicht werden soll, ist Gegenstand der regierungsrätlichen Debatte. Dabei wird auch ein Vergleich mit anderen Kantonen eine Rolle spielen. Der Regierungsrat hat zwei externe Gutachter eingeladen, das ins Auge gefasste Paket an Grossprojekten zu überprüfen und allfällige Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons stellen sich viele Fragen im Zusammenhang mit diesen Projekten. Die Projekte sind jedoch noch nicht soweit fortgeschritten, dass Mutmassungen über die Entwicklung etwa der Arbeitsplätze angestellt werden können. Zu beschönigen gibt es aber nichts: Wir sehen mit dem Entlastungsprogramm 2015-2018 nicht den Anfang vom Ende, sondern das Ende vom Anfang der Zuger Anstrengungen für einen ausgeglichenen und damit zukunftsfähigen Staatshaushalt.

Das Projekt «Finanzen 2019» beinhaltet denn auch den gezielten Abbau von Aufgaben und Leistungen. Mit Blick auf die Finanzlage des Kantons empfiehlt die Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats in ihrem Bericht zum Budget und zum Finanzplan auch die Überprüfung verschiedener Zuger Bildungseinrichtungen. Die Frage, ob sich der Kanton diese und weitere Schulen (von den DBK-Schulen werden die PH Zug, FMS und WMS genannt) leisten kann und will, muss im Zusammenhang mit dem Projekt «Finanzen 2019» beantwortet werden. Die Direktion für Bildung und Kultur wird sich der Debatte über die 'richtige' und 'bezahlbare' Zuger Bildungslandschaft nicht verschliessen. Die Debatte wird kantonsseitig noch nicht aufgenommen. Sie wird dereinst auch koordiniert und nicht unter der alleinigen Beteiligung der DBK erfolgen. Es gibt sehr viele sehr gute Argumente für eine lebendige und vielfältige Zuger Bildungslandschaft. Zu dieser vielfältigen Landschaft gehören auch die genannten Schulen.

Das Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» — hier geht es um eine Reduktion des Regierungsrats sowie um eine Überprüfung der Ämterstruktur — hat in der gegenwärtigen Konfiguration nur am Rande mit Einsparungen zu tun. Neben Fragen der Organisationserleichterung geht es um Politik bzw. um die Frage der künftigen Ausgestaltung der politischen Beteiligungsmöglichkeiten. Was schon heute gefahrlos festgehalten werden kann: In jedem Kanton — ob mit sieben oder fünf Regierungsmitgliedern — gibt es eine Bildungsdirektion.

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