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08.09.2015

Informationen Übertritte I und II 2015/16

08.09.2015
In diesem Beitrag werden Informationen sowohl zum Übertritt I als auch zum Übertritt II an gleicher Stelle angeboten. Während die Ausführungen zum Orientierungswert als «sanftem» Steuerungsversuch ...
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In diesem Beitrag werden Informationen sowohl zum Übertritt I als auch zum Übertritt II an gleicher Stelle angeboten. Während die Ausführungen zum Orientierungswert als «sanftem» Steuerungsversuch beide Übertritte betreffen, sind die anderen Beiträge mit Ü II und Ü I bezeichnet.

Von Claudia Lanter und Markus Kunz*

Ü I und Ü II: Orientierungswerte
Massgebend für eine Zuweisung im Rahmen eines Übertritts an eine weiterführende Schule sind nicht nur die Lernleistungen, sondern auch die fächerübergreifenden Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Im Zusammenhang mit dem Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler hat der Bildungsrat sogenannte Orientierungswerte beschlossen. Ausgehend von der regierungsrätlichen Strategie der Verlagerung, d. h. der Stärkung des schulischen Weges über die Sekundarschule und der Entlastung des Langzeitgymnasiums, strebt der Bildungsrat eine leicht stärkere Steuerung/Selektion bei den Übertrittsverfahren an. Die Umsetzung dieser Zielsetzung soll u. a. mit der Fixierung eines Orientierungswertes von 5.2 für den Eintritt ins Kurz- und Langzeitgymnasium respektive 5 für den Eintritt in die FMS und die WMS erfolgen. Beim Orientierungswert handelt es sich nicht um einen fixen Notendurchschnitt, sondern um einen Notenwert, an dem sich die für die Zuweisung verantwortliche Klassenlehrperson orientieren soll. Massgeblich bleibt nach wie vor die Gesamtbetrachtung. D. h., dass in der ganzheitlichen Betrachtung der Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin/des Schülers der Notenwert gut begründet «übersteuert» werden kann.Die Änderungen werden im Reglement betreffend das Übertrittsverfahren (BGS 412.114) für den Übertritt I sowie im Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113) für den Übertritt II anfangs 2016 in Kraft treten. Schülerinnen und Schüler, welche den Übertrittszyklus bereits begonnen haben, schliessen diesen unter der alten Regelung ab, also noch ohne Orientierungswert (siehe unbedingt auch unten, Ü I: Zuweisungsquote Langzeitgymnasium - Änderung des Verfahrens).

Ü II: Einführungskurs und Rückmeldeveranstaltung
Im Rahmen des Übertrittsverfahrens wird auch ein Einführungskurs angeboten sowie eine Rückmeldeveranstaltung organisiert. Ersterer richtet sich an Klassenlehrpersonen, die neu eine 2. oder 3. Sekundarklasse unterrichten oder das Zuger Schulsystem noch nicht kennen. Thematisiert werden einerseits das Übertrittsverfahren und andererseits die Gesprächsführung. Letztere dient als Plattform für den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den Klassenlehrpersonen der Sekundarstufe I und den Klassenlehrpersonen der Mittelschulen.

Ü II: Homepage
Auf der Homepage des Amts für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) ist das Thema «Übertritte in die kantonalen Mittelschulen» neu gestaltet worden. Zuerst werden die Übertritte aus der Primarschule, aus der Sekundarschule und von gleichwertigen Schulen beschrieben. Anschliessend stehen verschiedene PDF-Dokumente wie Broschüren, Reglemente, FAQ und Termine im Download-Bereich zur Verfügung.

Ü II: Termine
Die Termine zu den Informationsveranstaltungen der Mittelschulen 2015/16 (Orientierungsveranstaltungen, Besuchs- und Schnupper(halb-)tage) sowie zum Übertritt II 2015/16 im engeren Sinn finden sich unter diesem Link.

Ü II: Zuteilung Langzeitgymnasium
Mit der Kantonsschule Menzingen (KSM) führt im Kanton Zug ein zweiter Schulstandort ein Langzeitgymnasium (LZG). Per Schuljahr 2015/16 werden insgesamt 13 LZG-Klassen eröffnet. An der KSM werden erstmals zwei neue Klassen mit 40 Schülerinnen und Schülern geführt.

Mit der Anmeldung an das LZG geben die Schülerinnen und Schüler ihre bevorzugte Schule an. Bei einer ungünstigen Verteilung der Anmeldezahlen erfolgt durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen eine Zuteilung an die beiden Standorte Menzingen und Zug. Dabei sind die Schulwegdauer sowie die Erreichbarkeit der Zielschule zu Fuss oder mit dem Fahrrad massgebend. Insgesamt sind 12 Schülerinnen und Schüler der KSM zugeteilt worden.

Die Broschüre «Eintritt ins Langzeitgymnasium im Kanton Zug» enthält alle wesentlichen Informationen zur Zuteilungspraxis. Sie findet sich unter diesem Link.

Ü II: Rückblick Abklärungstest
Am Abklärungstest, der am 23. und 24. März 2016 durchgeführt wurde, haben 10 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. Eine Schülerin kann aufgrund der Prüfungsergebnisse die FMS besuchen. Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Tochter bzw. ihren Sohn für den Abklärungstest anzumelden, falls die Klassenlehrperson eine Zuweisung an eine der Mittelschulen nicht unterstützt. Der Abklärungstest steht am Ende eines längeren prüfungsfreien Verfahrens und ist nicht als Aufnahmeprüfung konzipiert. Mit dem Abklärungstest kann eine Schülerin/ein Schüler prüfen, ob die Nicht-Zuweisung gerechtfertigt ist. Für die Zulassung zum Abklärungstest nach einer Nicht-Zuweisung müssen die Voraussetzungen gemäss Promotionsreglement erfüllt sein.

Ü II: Rückblick Anmeldungen kantonale Mittelschulen
Insgesamt haben sich 173 Sekundarschülerinnen und -schüler an einer kantonalen Mittelschule angemeldet (Vorjahr: 155). Rund die Hälfte der Schülerinnen und Schüler wird die Kantonsschule Menzingen (KSM) besuchen. Zum Zeitpunkt der Zuweisung haben die Schülerinnen und Schüler hauptsächlich die 2. oder die 3. Sekundarklasse besucht.
Knapp ein Drittel der gesamten Anmeldungen fällt auf die Fachmittelschule (FMS), die deutlich mehr Anmeldungen als im Vorjahr zu verzeichnen hat. Vor allem die Frauen zeigen ein grosses Interesse an der FMS (49 von 54 Neueintritten). Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben die Wirtschaftsmittelschule (WMS) gewählt, die eine Einbusse an Anmeldungen zu verzeichnen hat.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung besuchten rund zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler eine Sekundarschule. Die Herkunftsschulen der übrigen Schülerinnen und Schüler sind Brückenangebote, Kantonsschulen, Aargauer Bezirksschulen und ausserkantonale Schulen.


Ü I: Zuweisungsverfahren in die Werkschulen
Die seit April 2013 verstärkten Bemühungen des Bildungsrates, der Schulaufsicht sowie der Übertrittskommission I um eine Korrektur der fehlentwickelten Zuweisungspraxis in die Werkschulen – sei es in die integrative oder separative Schulungsform dieser Schulart – haben sich bewährt. In den Vorjahren führte das Zuweisen von Schülerinnen und Schülern mit laufbahnbestimmenden Massnahmen in die Realschule zu Problemen, welche sich auf die Abnehmer, insbesondere die Berufsbildung, ausgewirkt hatten. Im Übertrittsverfahren 2015 wurden nun insgesamt 28 Schülerinnen und Schüler der Werkschule zugewiesen. Dies entspricht einem Gesamtprozentsatz von 2.3 % (im Vorjahr lediglich 2 Schülerinnen, d. h. 0.2 %). Dieser Sachverhalt belegt, dass die Gemeinden und insbesondere die zuweisenden Lehrpersonen den Handlungsbedarf erkannt und die nötigen Schritte zur Korrektur unternommen haben. Diese Zäsur war anspruchsvoll und hat u. U. herausfordernde Elterngespräche mit sich gebracht. Den involvierten Lehrpersonen danke ich deshalb an dieser Stelle herzlich für ihr diesbezügliches Engagement. Es gilt nun, auch in den folgenden Verfahren die rechtlichen Vorgaben umzusetzen und die Zuweisungen in die Werkschule, auch wenn sie in der Realschule integriert ist, korrekt vorzunehmen.


Ü I: Zuweisungsquote Langzeitgymnasium - Änderung des Verfahrens
Die Frage, ob die richtigen Schülerinnen und Schüler dem Gymnasium zugewiesen werden, wurde bisher nicht fundiert bzw. wissenschaftlich untersucht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Jugendliche, welche die Promotionsvorgaben am Langzeitgymnasium erfüllen, auch legitimiert sind, das Gymnasium zu besuchen. Unter diesem Aspekt waren die Rückmeldungen der Kantonsschule Zug bis anhin grossmehrheitlich positiv.
Als möglicher Parameter beim Versuch, diese Frage zu beantworten, kann die Drop-out-Quote (Austrittsquote) in den ersten beiden Jahren des Langzeitgymnasiums beigezogen werden. Diese Quote ermöglicht es unter bestimmten Bedingungen, Rückschlüsse auf die Zuweisungsgenauigkeit bzw. -nachhaltigkeit zu ziehen. Im Schuljahr 2013/14 meldete uns die Kantonsschule Zug insgesamt 28 Austritte aus der 1. und 2. Klasse des Gymnasiums Unterstufe, die entweder mit der Nicht-Promovierung, Leistungsschwierigkeiten, unbefriedigender schulischer Situation, dem hohen Leistungsdruck oder psychischer Belastung begründet wurden. Im Schuljahr 2014/15 wurden uns 17 solcher Austritte gemeldet.
Zahlen, die aufhorchen lassen, stecken doch dahinter Schülerinnen und Schüler, die über kürzere oder längere Zeit schulische oder psychische Probleme ertragen mussten. Zahlen zudem, die sich als Bumerang für das Übertrittsverfahren I erweisen könnten, sollten sie ein vertretbares Mass übersteigen.

Die vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium lag im Verfahren 2015 zum zweiten Mal in der Geschichte des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens mit 20.5% über der 20 %-Schwelle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Privatschulen die Gesamtquote des Kantons deutlich senken, weil der Anteil der Zuweisungen ins Langzeitgymnasium aus Privatschulen sehr klein ist. Wird ausschliesslich die Zuweisungsquote der gemeindlichen Schulen ins Langzeitgymnasium berechnet, so betrug diese im Verfahren 2015 sogar 22.7 %. Diese Quote liegt deutlich über den kommunizierten Zielgrössen. Es versteht sich von selbst, dass diese Quote im öffentlichen und politischen Fokus steht. Bereits vor zwei Jahren, als die 20%-Schwelle zum ersten Mal überschritten wurde, wurden Massnahmen gefordert. Nun werden sie konkret geplant.

Der Regierungsrat beabsichtigt, bei den Übertrittsverfahren – sowohl von der Primarstufe in die Sekundarstufe I als auch von der Sekundarschule in die Sekundarstufe II – stärker zu steuern und zu selektionieren. Die Massnahmen entsprechen dem Legislaturziel, den schulischen Weg über die Sekundarschule zu stärken und das Langzeitgymnasium zu entlasten.

In Bezug auf das Übertrittsverfahren der Primarstufe in die Sekundarstufe I hat der Bildungsrat anfangs September 2015 beschlossen
- einen Orientierungswert von 5.2 (Notendurchschnittswert von Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt) bei Zuweisungen ins Langzeitgymnasium zu implementieren,
- die bestehenden Vergleichstests auf der Mittelstufe II zwecks Beiziehung zur Eichung der Klassenleistung zu überarbeiten,
- von denjenigen Schülerinnen und Schülern, welche dem Langzeitgymnasium zugewiesen worden sind, die Zeugnisnoten des 2. Semesters der 5. Klasse und des 1. Semesters der 6. Klasse (in den Fächern Deutsch, Mathematik, Mensch und Umwelt) zu erheben.

Beim Orientierungswert handelt es sich nicht um einen fixen Notendurchschnitt, welcher für die Zuweisung an eine Mittelschule gefordert ist, sondern um einen Notenwert, an welchem sich die zuweisenden Lehrpersonen orientieren. D. h., dass in der ganzheitlichen Betrachtung der Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin/des Schülers der Notenwert gut begründet "übersteuert" werden kann. Hat eine Primarschülerin bzw. ein Primarschüler eine (theoretisch angenommene) Erfahrungsnote von 5.18, so bedeutet das nicht zwingend, dass sie bzw. er nicht dem Langzeitgymnasium zugewiesen werden kann. Gleichermassen bedeutet eine (theoretisch angenommene) Erfahrungsnote von 5.23 nicht zwingend eine Zuweisung ans Langzeitgymnasium. Massgeblich bleibt die Gesamtbetrachtung. Das erwartete Leistungsniveau wird mit der Nennung des Orientierungswerts aber expliziert.

Die diesbezüglichen Änderungen betreffen für den Übertritt I das «Reglement betreffend das Übertrittsverfahren» (BGS 412.114), die Inkraftsetzung ist per 1.1.2016 vorgesehen. Für Schülerinnen und Schüler, welche das Übertrittsverfahren noch unter vormaligem Recht begonnen haben, soll dasselbe bis zum Abschluss des Übertrittsverfahrens gültig bleiben.

Parallel zu den erwähnten Bestrebungen ist das Projekt «Diagnostische Tests nach Mittelschuleintritt» in Vorbereitung, welches von der Direktion für Bildung und Kultur in Auftrag geben wurde. Die Rektoren und Schulpräsidien der gemeindlichen Schulen haben ein diesbezügliches Schreiben des Amts für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule inkl. Projektauftrag Ende Mai 2015 erhalten. Das Projekt sieht vor, ab 2016 während drei Jahren flächendeckende diagnostische Tests primär bei den dem Langzeitgymnasium zugewiesenen Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Dem Projektauftrag ist folgende Zielsetzung zu entnehmen: «Die Tests liefern Informationen zum Kompetenzstand dieser Schülerinnen und Schüler, erlauben (anonymisierte) Rückmeldungen über die Testergebnisse an die gemeindlichen Schulen, stellen somit ein weiteres Element im ständigen Bestreben um ein valides Übertrittsverfahren sowie in der für ein Bildungssystem wichtigen Beobachtungen von Bildungsverläufen dar.»

Ü I: Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
An der im März 2015 durchgeführten Rückmeldeveranstaltung im Rahmen des Übertrittsverfahrens an der Kantonsschule Zug wurde von Seiten der Lehrpersonen die Rückseite der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 5. und 6. Klasse thematisiert. Es wurde angeregt, die überfachlichen Kompetenzen künftig von der Zuteilung zu den vier Schularten der Sekundarstufe I zu entkoppeln. Diese Zuteilung könne zu Schwierigkeiten bei den Orientierungs- und Zuweisungsgesprächen führen, da die Erziehungsberechtigten oftmals dazu neigten, die Anzahl der Kreuze bei den Schularten zu quantifizieren, ohne eine Gewichtung der Kompetenzbereiche bzw. eine Differenzierung zwischen Fachkompetenzen und Noten auf der einen Seite und überfachlichen Kompetenzen auf der anderen Seite vorzunehmen. Aufgrund dieses nachvollziehbaren Anliegens haben wir die Rückseiten der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen neu gestaltet. Zudem haben wir die Beurteilung des Entwicklungsverlaufs als weiteres vorgegebenes Zuweisungskriterium aufgeführt. Wenn die Rückmeldungen zur neuen Vorlage konsolidiert sind, werden wir diese per Schuljahr 2016/17 in LehrerOffice integrieren. Ein Neudruck kann voraussichtlich erst erfolgen, wenn der aktuelle Bestand bei der Lehrmittelzentrale aufgebraucht ist.

Ü I: Niveaufach «Englisch» ab Schuljahr 2016/17
Der Regierungsrat hat am 24. Juni 2014 beschlossen, auf Beginn des Schuljahres 2016/17 das Niveaufach «Englisch» in allen Gemeinden gestaffelt - beginnend mit dem 7. Schuljahr - einzuführen. Ab Schuljahr 2016/17 sind insofern die beiden Niveaufächer «Mathematik» und «Englisch» von den gemeindlichen Schulen verbindlich anzubieten. Als weitere Optionen und auf freiwilliger Basis dürfen die Gemeinden zusätzlich die Niveaufächer «Deutsch» und «Französisch» führen.
Schülerinnen und Schüler, welche im aktuellen Schuljahr die 5. oder 6. Primarklasse besuchen, werden im kommenden Schuljahr von diesen neuen Erlassen betroffen sein. Die Zuweisung in die entsprechenden Niveaukurse in allen Niveaufächern erfolgt wie bis anhin über das Zeugnis des 2. Semesters der 6. Klasse. Wer im entsprechenden Fach eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 erreicht, wird dem Niveau A zugeteilt. Werden pro Fach drei Niveaus geführt, erfolgt bei einer Zeugnisnote von 4.0 die Zuweisung in den mittleren Niveaukurs.
An den Orientierungsveranstaltungen im Rahmen des Übertrittsverfahrens I, welche in den Gemeinden bis zu den Herbstferien durchgeführt werden, sind die Erziehungsberechtigten und ihre Kinder auf diese Änderungen hinzuweisen. Die Ausführungen zur kooperativen Oberstufe in der Broschüre «Übertritte» entsprechen aufgrund der beschlossenen Änderungen nicht mehr dem neusten Stand. Die Broschüre wird wiederum erst aktualisiert, wenn der Bestand aufgebraucht ist.

Ü I: Termine
Die Termine für das Übertrittsverfahren 2015/16 sind festgelegt. Sie werden stets im Internet publiziert. Sie finden die Terminliste mit diesem Link.
Im Download-Bereich steht Ihnen eine PDF-Vorlage mit der Terminübersicht zur Verfügung, welche Sie ausdrucken und im Unterrichtsheft ablegen können. Damit haben Sie den Überblick über die anstehenden Termine und können bei Fragen der Erziehungsberechtigten bzgl. der Termine (bspw. Abklärungstest der Übertrittskommission bei fehlenden Einigungen, Besuchstage und Informationsveranstaltungen an den Gymnasien etc.) Auskunft zu geben.

* ist stv. Leiterin des Amts für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule sowie Präsidentin der Übertrittskommission II. ist Leiter der Abteilung Schulaufsicht beim Amt für gemeindliche Schulen und Präsident der Übertrittskommission II.

Weitere Informationen

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