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24.06.2014

«Lehrpersonen lassen sich nicht manipulieren»

24.06.2014
Seit zwanzig Jahren treten die Zuger Schülerinnen und Schüler nach der 6. Primarklasse prüfungsfrei an die Sekundarstufe I über. Die Hauptverantwortung für den Übertritt I liegt bei Markus Kunz, dem ...
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Seit zwanzig Jahren treten die Zuger Schülerinnen und Schüler nach der 6. Primarklasse prüfungsfrei an die Sekundarstufe I über. Die Hauptverantwortung für den Übertritt I liegt bei Markus Kunz, dem Präsidenten der Übertrittskommission I.

Von Sabine Windlin

Herr Kunz, erinnern Sie sich an Ihren Übertritt von der 6. Klasse in die Oberstufe?
Ja, ich besuchte die Primarschule im Kanton Zug und legte in der 6. Klasse, wie das damals üblich war, die Sekprüfung ab. Da ich die Punktzahl fürs Gymnasium knapp nicht erreichte, besuchte ich die Sekundarschule, wo es mir sehr gut gefiel. Nach drei Jahren Sek wechselte ich ins Lehrerseminar St. Michael in Zug. Als ausgebildeter Lehrer erlebte ich das Übertrittsverfahren dann in der anderen Rolle und habe realisiert, welche Belastung die Prüfung für gewisse Kinder darstellte und auch, wie es vereinzelt Kinder nicht in die Schulart schafften, in die sie eigentlich gehörten.

Heisst das, dass Sie das prüfungsfreie Verfahren, das im Kanton seit 20 Jahren praktiziert wird, besser finden?
Das heutige Verfahren ist eindeutig kindgerechter. Das frühere System fokussierte zu einem beachtlichen Teil auf die an definierten Tagen erbrachte Leistung, ungeachtet dessen, ob das Kind dann sein gewohntes Leistungspotential abrufen konnte oder nicht, weil möglicherweise am Vorabend der Hund gestorben oder eine Grippe im Anzug war. Heute macht man sich mit einer Gesamtbeurteilung, die sich über eine längere Phase erstreckt, ein ganzheitliches Bild des Kindes. Die Auslegeordnung unter Berücksichtigung von Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten sowie  mutmasslichem Leistungspotenzial ist sehr differenziert.

Und sehr aufwändig! Von Lehrerseite wird oft kritisiert, dass das prüfungsfreie Verfahren  zu viel Zeit beanspruche. Er herrsche, so die Klage, ein eigentlicher „Beurteilungskult“. Ginge es effizienter?
Kaum, denn es geht hierbei auch um die Ansprüche der Gesellschaft. Die Beurteilungskultur während der obligatorischen Schulzeit ist generell anspruchsvoller geworden. Dies hat jedoch mehr mit dem Projekt Beurteilen und Fördern zu tun, als mit dem Übertrittsverfahren. Die rechtlichen Vorgaben, wie viele Lernkontrollen durchgeführt werden müssen, damit eine Zeugnisnote relevant ist, sind in allen Klassen gleich. Und Orientierungsgespräche sind heute ebenfalls von der 1. Primarklasse bis zur 2. Klasse der Sekundarstufe durchzuführen. Der Beurteilungsaufwand für eine 6. Klasslehrperson  ist also nicht unbedingt grösser als für eine 4. Klasslehrperson. Was bei der Mittelstufe II (5./6. Klasse) hinzu kommt, ist die Selektionsfrage. Und für diesen Mehraufwand werden die 6. Klasslehrpersonen mit einer Lektion pro Woche entlastet.

Haben Kinder, deren Eltern gegenüber der Lehrperson gut argumentieren können und selbstbewusst auftreten, eher eine Chance, ins Gymnasium oder die Sek wechseln?
Nein, die Lehrpersonen lassen sich nicht manipulieren. Ich nehme sie als sehr standfest wahr. Sie geben dem Druck von vereinzelt überambitionierten Eltern, die ihr Kind — ungeachtet seines Leistungsvermögens — in eine Schulart zuweisen möchten, in der das Kind überfordert wäre, nicht nach. Im Laufe der Jahre berichteten mir zwar einige Lehrpersonen von schwierigen Situationen, über Väter beispielsweise, die mit Laptop und PowerPointPräsentation oder sogar mit Rechtsbeistand zum Zuweisungsgespräch erschienen. Aber das sind Extrembeispiele, die nicht repräsentativ sind. Lehrpersonen müssen ihre Zuweisungsentscheide genau begründen; nota bene auch gegenüber den abnehmenden Schulen. Aus diesem Grunde sind sie sich ihrer Verantwortung sehr bewusst. Grundsätzlich weiss man aber aus Studien, dass Kinder aus Akademikerfamilien eher eine akademische Laufbahn einschlagen. Das Aufwachsen in einem bildungsnahen Umfeld begünstigt bekanntlich den schulischen Erfolg.

In einer Studie der PH Zug, bei der Schüler, Eltern und Lehrer der involvierten Stufen zum Übertrittverfahren befragt wurden, gab die Mehrheit der Eltern an, einen „grossen Einfluss“ auf den Zuweisungsentscheid zu haben, wohingegen die Lehrpersonen der Meinung waren, der Einfluss der Eltern auf den Übertrittsentscheid sei „bescheiden“. Wer hat recht?
Beide! Im Grunde genommen, handelt es sich hierbei um eine klassische win-win-Situation. Beide involvierten Parteien beanspruchen für sich, einen massgebenden Einfluss auf den Zuweisungsentscheid zu haben. Ein Ergebnis in einem Selektionsprozess könnte nicht besser ausfallen. Ich deute diese Situation so, dass sich beide Player mit dem Entscheid identifizieren können. Die Eltern fühlen sich im Verfahren ernst genommen.

In knapp 97  % der Fälle wurden sich auch im Jahre 2014 Schule  und Elternhaus über die Zuweisung einig. Wie erklären Sie sich die Harmonie?
Für die Eltern ist die „Ganzheitlichkeit des Verfahrens" nachvollziehbar. Sie spüren das Bestreben der Schule, eine passende und nachhaltige Anschlusslösung für das Kind zu finden. Zudem wird der Übertritt am Ende der Primarschule nicht mehr als die ultimative schulische Weggabelung betrachtet, wie das früher oft der Fall war. Viele Wege führen nach Rom: sei es via Lehre, Kurzzeitgymnasien oder Fachhochschulen. Das Klima an den Beurteilungsgesprächen wurde in der erwähnten Studie der PHZ übrigens von den Eltern als sehr positiv bewertet, das Verfahren als transparent gelobt. Die Eltern sprechen den Lehrpersonen eine relativ hohe Diagnosekompetenz zu. Nichtsdestotrotz bedeutet der Umstand, dass man sich geeinigt hat, nicht a priori, dass alles harmonisch verlief. Manchmal kommt auch ein Zuweisungsentscheid nur mühsam zustande.

(Fotograf: Beat Ghilardi)

Werden die „richtigen“ Schüler dem Gymnasium zugewiesen?
Ja, aus dem Feedback der Kantonsschule geht hervor, dass die die Zuweisungen auch im Rückblick nachhaltig waren und das System „funktioniert“. Die institutionalisierten Rückmeldegespräche sind auch aus Sicht der DBK wichtig, denn sie dienen sowohl dem Controlling, als auch der Abstimmung der schulischen Schnittstelle sowie einer optimalen Eichung der Beurteilung durch die Lehrperson. Ein klarer Hinweis darauf, dass das System im Kanton Zug funktioniert, ist zudem die geringe Drop-out-Quote, die sich auf jene Schüler bezieht, die die Promotionsbedingungen am Gymnasium nicht erfüllen. Sie liegt nur bei je zirka 1.5 % in den ersten beiden Jahren des Untergymnasiums, was im interkantonalen Vergleich tief ist. In Zürich, wo die Schüler in einem aufwändigen Verfahren mit Gymiprüfung selektioniert werden, ist die Quote deutlich höher.

Können die Zuger Lehrer so viele Kinder ans Gymnasium zuweisen, wie sie wollen, oder gibt es diesbezüglich Vorgaben seitens der Bildungsdirektion?
Eine Kontingentierung oder Zulassungsbeschränkung für die Zuweisung ins Gymnasium existiert nicht. Es werden diejenigen Schüler dem Gymnasium zugewiesen, welche die Voraussetzungen für eine gymnasiale Ausbildung – insbesondere ein sehr hohes Leistungsniveau – mitbringen. Im Schnitt der letzten zehn Jahre liegt die Eintrittsquote ins Gymnasium bei 18,7 %. Diese kann aber im Individualfall von Klasse zu Klasse stark variieren, in extremis zwischen 0 % und 50 %. Die Bildungsdirektion behält jedoch die Eintrittsquote ins Gymnasium im Auge, zumal diese stets auch im Fokus von bildungspolitischen Fragen steht. Erklärtes Ziel der Bildungsdirektion ist es, die Quote weiterhin stabil zu halten.

In den jährlich 40 bis 50 Fällen, wo sich Eltern und Lehrer über die Zuweisung nicht einig sind, kommt die von Ihnen präsidierte kantonale Übertrittkommission I zum Zuge. Spricht sie das Machtwort?
So würde ich das nicht nennen. Das 12-köpfigen Gremium nimmt sich den ihr übertragenen Fällen mit grosser Sorgfalt an. Oftmals handelt es sich um Schüler, die sich in einer „Grauzone“ bewegen, wo es Faktoren gibt, die je nach Sichtweise für die eine oder andere Schulart sprechen. Die Kommission begutachtet verschiedene relevante Dokumente – u. a. alle Zeugnisse ab der 4. Klasse, Aufsätze, Beurteilungsunterlagen sowie je eine Stellungnahme der Klassenlehrperson und der Eltern. Das Kind selber muss einen Leistungstest ablegen. Sobald die Testresultate vorliegen, führt die Kommission mit Eltern und Kind ein Gespräch und schafft so die Grundlage für ihren Entscheid. Auch wenn die Kommission in vielen Fällen so entscheidet wie die Lehrpersonen entschieden hätten, wird ihr Entscheid eigentlich immer akzeptiert. Die letzte Beschwerde gegen einen Entscheid der Übertrittskommission liegt fünf Jahre zurück. Offenbar schätzen die Eltern die Kommission als neutrale und unabhängige Instanz.

Nicht selten weichen finanzkräftige Eltern, deren Kinder es nicht ins öffentliche Gymnasium schaffen würden, auf kostenintensive Privatschulen aus. Was halten Sie davon?
Sämtliche Privatschulen innerhalb unseres Kantons halten sich an das Zuger Übertrittsverfahren. Darum müssen auch Kinder aus Privatschulen bei Übertritten ins Gymnasium oder in andere Schularten die nötigen Anforderungen erfüllen.

Bedeutet das konkret, dass ein Schüler, der von der öffentlichen Primarschule der Sekundarschule zuwiesen wird, nicht in die gymnasiale Abteilung einer Zuger Privatschule eintreten darf?
Im Grundsatz ist das korrekt. Das sind Privatschulen ihrer Reputation und ihrem Renommee eigentlich schuldig. Die Übertrittskommission I überwacht auch die Zuweisungen der Privatschulen. Sollten wir in einem Einzelfall von der Aufnahme eines der Sekundarschule zugewiesenen Schülers in einem privaten Gymnasium erfahren, würden wir umgehend intervenieren. Bis anhin konnten wir so stets einvernehmliche Lösungen finden. Allerdings gilt hier die Einschränkung, dass wir nur intervenieren können, wenn wir auch in Kenntnis eines entsprechenden Sachverhalts sind, denn: "Wo kein Kläger, da kein Richter".  

Markus Kunz, 53, leitet die Abteilung Schulaufsicht beim Amt für gemeindliche Schulen und präsidiert die kantonale Übertrittskommission I. Zuvor unterrichte er während 24 Jahren an den Volksschulen und am Lehrerseminar St. Michael, war als Schulinspektor und als Redaktor tätig.  Er ist verheiratet, Vater von drei Kindern und wohnt mit seiner Familie in Kappel am Albis.


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