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13.06.2016

Übertritt I — Ergebnisse 15/16, Termine 16/17

13.06.2016
Das Übertrittsverfahren I 2015/16 war gekennzeichnet von einer erneut hohen Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium, vielen Privatschülern, der engagierten und herausfordernden Korrektur des ...
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Das Übertrittsverfahren I 2015/16 war gekennzeichnet von einer erneut hohen Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium, vielen Privatschülern, der engagierten und herausfordernden Korrektur des Zuweisungsverfahrens in die Werkschulen sowie ausserordentlich vielen fehlenden Einigungen.

von Markus Kunz *

1'273 Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse haben im laufenden Schuljahr das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I absolviert. Es handelt es sich um einen geburtenstärkeren Jahrgang. Gegenüber dem Vorjahr waren insgesamt 51 Schülerinnen und Schüler mehr im Übertrittsverfahren involviert. Diese Zunahme erfolgte allerdings hauptsächlich aufgrund der Privatschulen (+29) und der ausserkantonalen Zuweisungen aus Meierskappel (+7). Bei der Genderquote überwiegt der Knabenanteil mit 52.1 % leicht. Der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler erreicht mit 31.2 % eine Höchstmarke. 96.2 % aller Eltern und Kinder konnten sich mit den Lehrpersonen über eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I einigen.

Schülerzahlen
Auffällig in Bezug auf die Entwicklung der Schülerzahlen ist der Anstieg bei den Privatschülern. Während vor zehn Jahren noch 104 Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen am Übertrittsverfahren teilnahmen, sind es heute mit 201 Jugendlichen beinahe doppelt so viele
(+ 93 %). Demgegenüber verzeichnen die gemeindlichen Schülerzahlen im selben Zeitraum einen Rückgang von 6 %.

Zuweisung ins Langzeitgymnasium
Zum dritten Mal in der Geschichte des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens liegt die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium mit 20.1% über der 20 %-Schwelle. Es wurden auf das kommende Schuljahr hin somit 256 Schülerinnen und Schüler dem Langzeitgymnasium zugewiesen. Der geburtenstärkere Jahrgang führte dazu, dass trotz tieferer Zuweisungsquote im Vergleich zum Vorjahr mehr Schülerinnen und Schüler den beiden Kantonsschulen in Zug und Menzingen zugewiesen wurden.

Bei der Auswertung der Zuweisungsquoten der einzelnen Gemeinden ins Langzeitgymnasium zeigen sich deutliche Unterschiede. Einige Gemeinden liegen in diesem Jahr mit ihren Quoten in einem unterdurchschnittlichen Bereich, so die vier Gemeinden Unterägeri, Menzingen, Walchwil und Neuheim (zwischen 7.7 und 16.3 %). Zwischen 22 bis 24 % liegen die sechs Gemeinden Zug, Oberägeri, Baar, Cham, Steinhausen und Risch. Weit über dem kantonalen Mittel erweist sich die Zuweisungsquote von 30.6 % aus Hünenberg, dies nachdem Hünenberg bereits im Vorjahr eine Zuweisungsquote von 33.7 % auswies.

Dem Langzeitgymnasium wurden in diesem Jahr 4 % mehr Knaben zugewiesen als Mädchen. Im langjährigen Vergleich präsentieren sich die Genderquoten im Kanton Zug - mit Ausnahme des letzten Schuljahres - recht ausgewogen. Die Knaben- und Mädchenanteile entsprechen im Verfahren 2016 ziemlich exakt den Geschlechterproportionen.

Zuweisung in Werkschulen - Interventionen wirken!
Die seit April 2013 verstärkten Bemühungen der Schulaufsicht, der Direktion für Bildung und Kultur sowie des Bildungsrats um eine Korrektur der fehlentwickelten Zuweisungspraxis in die Werkschulen - sei es in die integrative oder separative Schulungsform dieser Schulart - trugen zum zweiten Mal hintereinander Früchte. Es wurden 29 Schülerinnen und Schüler auf das kommende Schuljahr hin der Werkschule (vor zwei Jahren lediglich 2, d. h. 0.2 %!) zugewiesen. Dies entspricht einem Gesamtprozentsatz von 2.3 %. Dieser Sachverhalt belegt, dass die Gemeinden und insbesondere die zuweisenden Lehrpersonen den Handlungsbedarf erkannt und die nötigen Schritte zur Korrektur unternommen haben. Damit dürften die durch das falsche Zuweisungsverfahren entstandenen Probleme, welche sich auf die Berufsbildung ausgewirkt hatten, behoben sein.

Entscheide der Übertrittskommission I
Bei 3.8 % aller Zuweisungsgespräche konnten sich Eltern und Lehrpersonen über eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I nicht einigen. Dieser Prozentsatz zählt zu den Höchstwerten in der 23-jährigen Geschichte dieses Verfahrens. Insofern war die Übertrittskommission in 49 Fällen für den Zuweisungsentscheid zuständig. Sie traf diesen nach eingehender Prüfung der Vorakten und aufgrund eigener Abklärungen (Abklärungstest) sowie nach einem Gespräch mit den Eltern und dem Kind. Elf Schülerinnen und Schüler (22.4 %) wurden in der Folge gemäss Wunsch der Eltern- bzw. des Kindes zugewiesen. Sämtliche Entscheide der Übertrittskommission I wurden von den Eltern akzeptiert. Die Beschwerdefrist ist mittlerweile abgelaufen.

Termine für das Schuljahr 2016/17
Die Termine für das Übertrittsverfahren 2016/17 wurden festgelegt. Sie werden Ende Juni 2016 im Internet publiziert (Terminliste).
Im Download-Bereich steht eine PDF-Vorlage mit der Terminübersicht zur Verfügung, welche Lehrpersonen ausdrucken und im Unterrichtsheft ablegen können. Damit ist stets der Überblick über die anstehenden Termine gewährleistet und Lehrpersonen können bei Fragen der Erziehungsberechtigten bzgl. der Termine (bspw. Abklärungstest bei fehlenden Einigungen, Besuchstage und Informationsveranstaltungen an den Gymnasien etc.) Auskunft geben.

*Markus Kunz leitet die Abteilung Schulaufsicht beim Amt für gemeindliche Schulen und ist zudem Präsident der Übertrittskommission I,

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