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07.06.2017

ÜGK — Nationale Leistungsuntersuchung

Im Frühjahr 2016 fand schweizweit erstmals die sogenannte «Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen (ÜGK)» statt. Soeben ist die zweite Runde zu Ende gegangen.  Von Evelyne Kaiser* Seit ...
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Im Frühjahr 2016 fand schweizweit erstmals die sogenannte «Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen (ÜGK)» statt. Soeben ist die zweite Runde zu Ende gegangen. 

Von Evelyne Kaiser*

Seit der Volksabstimmung vom Mai 2006 über die Bildungsartikel sind die Kantone per Bundesverfassung zur Harmonisierung von wichtigen Eckwerten im Schulwesen verpflichtet. Dazu gehört auch die Harmonisierung der Bildungsziele. Die Kantone haben gemäss Artikel 62 Abs. 4 der Bundesverfassung den Auftrag, die Ziele der einzelnen Schulstufen sowie den Übergang von einer Schulstufe in die nächste zu harmonisieren. Auch Artikel 4 des Schulkonkordats von 1970 hält die Konkordatskantone zur Zusammenarbeit im Bereich der Bildungsplanung und -forschung sowie der Schulstatistik unter sich und mit dem Bund an.

Wieso wird gemessen?
Ob die Kantone beim Erfüllen dieses Auftrags erfolgreich unterwegs sind, wird an den nationalen Bildungszielen gemessen. Im Juni 2007 haben die Kantone beschlossen, gesamtschweizerische Bildungsstandards und damit nationale Bildungsziele zu entwickeln, einzuführen und zu überprüfen. Dies geschah im Rahmen des Konkordats zur «Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat)». Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat daraufhin im Juni 2013 beschlossen, den Erreichungsgrad der nationalen Bildungsziele zu überprüfen. Hierfür wurden Testaufgaben in den zu überprüfenden Fächern (Mathematik, Schulsprache und erste Fremdsprache) zur «Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen (ÜGK)» entwickelt. Diese Untersuchung ist somit Bestandteil der Vereinheitlichung von wichtigen Eckwerten der obligatorischen Schule. Alle Kantone, d. h. diejenigen, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind und die Nicht-Beitritts-Kantone, haben sich entschieden, an der Erhebung teilzunehmen.

Welches Ziel verfolgt die ÜGK?
Die ÜGK wird die erste national durchgeführte Leistungsuntersuchung in der obligatorischen Schulzeit mit schweizerischen Messinstrumenten sein und die internationale PISA-Untersuchung ergänzen. Dies bedeutet, dass bei der ÜGK die eigenen, für die Schweiz festgelegten Bildungsziele getestet werden, die zu bestimmten Zeitpunkten der Schullaufbahn gesamtschweizerisch erreicht werden sollen. In erster Linie sollen die Ergebnisse der ÜGK zeigen, inwieweit in den Kantonen die nationalen Bildungsziele erreicht werden – denn wer sich Ziele setzt, muss auch überprüfen, ob sie erreicht werden. Im Fokus steht die Evaluation der kantonalen Schulsysteme. Die Ergebnisse der ÜGK werden Rückschlüsse zur Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler eines Kantons liefern. Es werden jedoch keine Aussagen über einzelne Schulen, Klassen, Lehrpersonen oder einzelne Schülerinnen und Schüler abgegeben.

Konkret wurden in der Schweiz im vergangenen Jahr bei ca. 25'000 Jugendlichen aller Schularten (Sekundarschule, Realschule, Werkschule, Gymnasium) des 9. Schuljahres die Grundkompetenzen in Mathematik getestet. Dieses Jahr wurden ca. 22'000 Schülerinnen und Schülern des 6. Schuljahres in der Schulsprache und der ersten Fremdsprache geprüft. Weitere Erhebungen sind von der EDK noch nicht geplant. Falls die ÜGK im 2019 weitergeführt wird, wird die gleiche Klassenstufe erst vier oder fünf Jahre später wieder getestet.

 
Die diesjährige ÜGK Sprachen wurde online absolviert (Bild: Andreas Busslinger)

Wann und in welcher Form liegen die Ergebnisse der ÜGK 2016 und 2017 vor?
Die Ergebnisse der ÜGK sollen 2018 im «Nationalen Bildungsbericht», herausgegeben von der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF), veröffentlicht werden. Einflussfaktoren der Leistung, wie z. B. der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit fremdsprachigem Hintergrund etc., werden im Sinne fairer Vergleiche analysiert und kantonal ausgewiesen. Die Ergebnisse der ÜGK sind nicht vergleichbar mit den Ergebnissen aus PISA.

Es ist verständlich, dass die an der ÜGK beteiligten Personen – insbesondere die Schülerinnen und Schüler – gerne eine Rückmeldung zu den erbrachten Leistungen haben möchten. Dies ist jedoch nicht beabsichtigt, da es sich bei der ÜGK um die Evaluation der kantonalen Schulsysteme handelt. Somit sind es die Kantone, die über ihre Rechenschaftslegung eine Rückmeldung erhalten – und zwar darüber, wie sie den Verfassungsauftrag der Zielharmonisierung erfüllen. Dies interessiert auch den Bund, der wissen möchte, ob die Verfassungsbestimmungen eingehalten werden – konkret Artikel 62 Abs. 4 der Bundesverfassung, der den Auftrag festhält, die Ziele der einzelnen Schulstufen sowie den Übergang von einer Schulstufe in die nächste zu harmonisieren.

Wie wird der Datenschutz bei der ÜGK berücksichtigt?
Die EDK führt die ÜGK im Auftrag der Kantone durch. Ihr obliegt überwiegend die Verantwortung im Umgang mit den erhobenen Daten. Daher wird von der EDK gewährleistet, dass die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden. Während des gesamten Datenerhebungsprozesses wurde der Vertraulichkeit der erhobenen Daten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die EDK sichert zu, dass die Daten vor dem Auswertungsprozess zusätzlich anonymisiert werden und keine Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler möglich sind.

So gestaltete sich die ÜGK Sprachen
Die Erhebung Sprachen ÜGK 2017 fand im Kanton Zug im Zeitraum zwischen dem 24. April und dem 2. Juni 2017 statt. Getestet wurden pro Schulhaus ca. 20 zufällig ausgewählte Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres (gemeindliche Schulen und Privatschulen mit zugerischem Lehrplan), also rund 640 Schülerinnen und Schüler, in den Fächern Deutsch und Englisch. Der Test bestand aus drei Teilen mit Deutsch- und Englischaufgaben sowie einem Kontextfragebogen und dauerte in jedem Schulhaus rund drei Stunden.

Beim Kontextfragebogen geht es – ähnlich wie bei PISA – beispielweise um den sozioökonomischen Hintergrund oder den Bildungshintergrund der Eltern, um Fragen über die Schülerin/den Schüler und ihre/seine Familie, die Schule, die Motivation, die Hausaufgaben und andere mögliche Erklärungsfaktoren für Leistung. Diese Fragen werden gestellt, um mehr über die kantonalen Schulsysteme bzw. ihre Beteiligten zu erfahren, damit diese bei der Auswertung fair verglichen werden können. Diese Ergebnisse können bei der Auswertung helfen, Erklärungen für allfällige Leistungsunterschiede bzw. das unterschiedliche Abschneiden der einzelnen Kantone zu finden.

Ein grosses Dankeschön für die Unterstützung
Für die Erhebung Sprachen ÜGK 2017 wurde von den Rektoren der gemeindlichen Schulen und den Schulleitungen der Privatschulen jeweils eine Kontaktperson pro Schule bestimmt. Diese Kontaktpersonen standen bei Fragen vor Ort zur Verfügung und begleiteten die Organisation an den Schulen. Auf Ebene Kanton war Evelyne Kaiser für die Organisation zuständig. Sie erfüllte die Funktion eines Relais zwischen den Schulen, dem Kanton und der EDK. Rückblickend auf die ÜGK hält sie fest, dass die Lehrpersonen, Schulleitungen und Mitarbeitenden der Rektorate durch ihre Zuverlässigkeit und ihr Engagement diese Erhebung im Kanton Zug erst ermöglicht haben.

* Evelyne Kaiser ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Amt für gemeindliche Schulen der Direktion für Bildung und Kultur

 

 

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