Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Unbeschränkte Steuerpflicht/Abgrenzung zur beschränkten Steuerpflicht

Identität von Steuer- und Bemessungsperiode im Postnumerandosystem

Ganzjährige/unterjährige Steuerpflicht im System der Postnumerandobesteuerung

Besteuerungskompetenz

Ausnahmen von der Besteuerungskompetenz

Steuererklärung für Personen mit steuerlichen Beziehungen zu mehreren Kantonen

Wirtschaftliche Zugehörigkeit/Änderung bei Nebensteuerdomizilen

Stichtag für Sozial- und Versicherungsabzug

Zuständigkeit betreffend Direkte Bundessteuer

Zuständigkeit betreffend Rückerstattung Verrechnungssteuer

Zuständigkeit betreffend AHV-Meldungen bei Selbständigerwerbenden

Grundlage für eine Steuermeldung des massgebenden Erwerbseinkommens bildet stets die rechtskräftige Veranlagungsverfügung für die direkte Bundessteuer (AHVV 23 I). Demzufolge ist die AHV-Meldung durch den für die Erhebung der direkten Bundessteuer zuständigen Kanton vorzunehmen.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch