Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Unbeschränkte Steuerpflicht/Abgrenzung zur beschränkten Steuerpflicht

Identität von Steuer- und Bemessungsperiode im Postnumerandosystem

Ganzjährige/unterjährige Steuerpflicht im System der Postnumerandobesteuerung

Besteuerungskompetenz

Ausnahmen von der Besteuerungskompetenz

Steuererklärung für Personen mit steuerlichen Beziehungen zu mehreren Kantonen

Wirtschaftliche Zugehörigkeit/Änderung bei Nebensteuerdomizilen

Stichtag für Sozial- und Versicherungsabzug

Zuständigkeit betreffend Direkte Bundessteuer

Zuständigkeit betreffend Rückerstattung Verrechnungssteuer

Zuständig für die Rückerstattung der zurückbehaltenen Verrechnungssteuern ist derjenige Kanton, in welchem per 31.12.20xx des betreffenden Jahres die unbeschränkte Steuerpflicht (Zuzugsprinzip) besteht (Art. 30 Abs. 1 VStG). Dies gilt auch bei Zuzug aus einem Kanton mit Vergangenheitsbemessung, obwohl die Steuerpflicht im Zuzugskanton erst ab Zuzug bis Ende der Steuerperiode besteht.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch