Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erträge aus rückkauffähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung) mit Einmalprämie
Begriff und Unterscheidung Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen
Bei den rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie handelt es sich um Versicherungsprodukte, bei welchen die gesamte Prämie statt in jährlichen Raten bereits zu Beginn der Laufzeit des Versicherungsvertrages einbezahlt wird. Es ist zu unterscheiden zwischen rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie die der Vorsorge dienen und solchen, die nicht der Vorsorge dienen.
Hinweis:
Bei der Auszahlung der Versicherungsleistung kann der Versicherungsnehmer zwischen Kapital und Rentenleistung wählen. Wählt er statt der Kapitalauszahlung eine Rente, erfolgt dies in der Regel auf Grund eines neuabgeschlossenen Rentenvertrags. Es gibt die Möglichkeit einen Rentenvertrag auf Zeit oder auf Lebzeiten abzuschliessen. Zur Besteuerung siehe § 21 StG (Einkünfte aus Vorsorge).