Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Aufteilung der Einkommens- und Vermögensteile

Die Steuerausscheidungsnormen bestimmen, wie die einzelnen Einkommens- und Vermögensbestandteile sowie die dazugehörenden Abzüge auf die Steuerdomizile verteilt werden.

Für die natürlichen Personen wird die Steuerausscheidung im Wesentlichen nach der objektmässigen Methode vorgenommen, d.h. dass die einzelnen Einkommens- und Vermögensbestandteile jeweils als Ganzes dem berechtigten Steuerdomizil zur Besteuerung zugewiesen werden.


Zuerst werden die positiven Elemente (Vermögensbestandteile, Einkünfte) gemäss den Zuteilungsnormen zugewiesen. Alsdann werden die negativen Elemente wie Gewinnungskosten, Schulden, Schuldzinsen und andere Abzüge zugewiesen.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch