Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Aufteilung der Einkommens- und Vermögensteile
Gewinnungskosten
Schulden und Schuldzinsen
Übrige Abzüge
Die übrigen Abzüge (Sonderabzüge, Sozialabzüge) werden ebenfalls nach Quoten verlegt, und zwar proportional im Verhältnis des in den jeweiligen Kantonen steuerbaren Reineinkommens bzw. -vermögens. Die Höhe der zu gewährenden Abzüge wird dabei immer aus Sicht des veranlagenden Kantons bestimmt. Von diesen gemäss kantonalem Recht zu gewährenden Abzügen müssen die Kantone die auf sie entfallende Quote übernehmen.