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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Aufteilung der Einkommens- und Vermögensteile

Gewinnungskosten

Schulden und Schuldzinsen

Übrige Abzüge

Bewertung der Aktiven

Der Anspruch des Steuerpflichtigen auf Abzug sämtlicher Schulden und Schuldzinsen verlangt im interkantonalen Verhältnis für die nach Lage der Aktiven vorzunehmende Schulden- und Schuldzinsverlegung, dass die Bewertung der innerkantonalen wie auch der ausserkantonalen Vermögensobjekte durch die beteiligten Kantone nach übereinstimmenden Regeln erfolgt. Andernfalls könnte es sein, dass nicht sämtliche Schulden und Schuldzinsen verlegt werden. Deshalb sind die Liegenschaften für die Schulden- und Schuldzinsverlegung gemäss den Repartitionswerten zu bewerten.

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