Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Aufteilung der Einkommens- und Vermögensteile
Gewinnungskosten
Schulden und Schuldzinsen
Schulden und Schuldzinsen (sowohl private als auch geschäftliche) werden in erster Linie quotenmässig proportional im Verhältnis der Aktiven auf die beteiligten Steuerdomizile verteilt. Als zweite Regel gilt, dass Schuldzinsen zuerst auf den Vermögensertrag zu verlegen sind. Sollte der einem Steuerdomizil zugewiesene Schuldzinsenanteil den an diesem Steuerdomizil steuerbaren Vermögensertrag übersteigen, so ist dieser Überschuss von den verbleibenden Kantonen zu tragen, solange diese noch steuerbare Vermögenserträge aufweisen. Als Vermögensertrag gilt auch ein kalkulatorischer Eigenkapitalzins auf dem investierten Geschäftsvermögen.