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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Aufteilung der Einkommens- und Vermögensteile

Gewinnungskosten

Schulden und Schuldzinsen

Schulden und Schuldzinsen (sowohl private als auch geschäftliche) werden in erster Linie quotenmässig proportional im Verhältnis der Aktiven auf die beteiligten Steuerdomizile verteilt. Als zweite Regel gilt, dass Schuldzinsen zuerst auf den Vermögensertrag zu verlegen sind. Sollte der einem Steuerdomizil zugewiesene Schuldzinsenanteil den an diesem Steuerdomizil steuerbaren Vermögensertrag übersteigen, so ist dieser Überschuss von den verbleibenden Kantonen zu tragen, solange diese noch steuerbare Vermögenserträge aufweisen. Als Vermögensertrag gilt auch ein kalkulatorischer Eigenkapitalzins auf dem investierten Geschäftsvermögen.

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