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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Hinweis

Grundsätzliches zur ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht

Heirat

Trennung / Scheidung

Erbschaft

Tod eines Eheteils

Bei Tod eines Ehegatten unterscheidet man zwischen den beiden Zeiträumen von Beginn der Steuerperiode bis und mit Todestag sowie dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende der Steuerperiode. Das Ehepaar wird bis und mit Todestag eines Ehegatten gemeinsam besteuert (§ 49 Abs. 4 Satz 1 StG; Art. 42 Abs. 3 DBG). Es sind somit die Grundsätze der unterjährigern Steuerpflicht anwendbar. Für den Zeitraum ab Todestag bis zum Ende der Steuerperiode hat der überlebende Eheteil für sich eine neue Steuererklärung einzureichen (§ 49 Abs. 4 Satz 2 StG; Art. 42 Abs. 3 DBG). Dabei gelten wiederum die Grundsätze bei unterjähriger Steuerpflicht. Für weitergehende Erläuterungen sei deshalb verwiesen auf die Ausführungen zum Thema «unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht».

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